Sichtflug
Als Sichtflug (VFR, Visual Flight Rules) bezeichnet man einen Flug, der vom Piloten nach Sicht – d. h. nach den hierfür gültigen Sichtflugregeln – durchgeführt wird[1]. Gegensatz dazu ist der Instrumentenflug (IFR, Instrument Flight Rules).
Sichtflug wird vor allem in der Allgemeinen Luftfahrt in geringeren Höhen, in Kleinflugzeugen und mit Luftsportgeräten angewendet, aber auch bei militärischen Tiefflügen. Flüge mit größeren Verkehrsflugzeugen werden dagegen immer als Instrumentenflug (IFR, Instrument Flight Rules) durchgeführt.
Im Sichtflug kontrolliert der Pilot die Lage seines Flugzeugs im Raum visuell und beurteilt ebenso auch seine Lage relativ zu anderen Luftfahrzeugen. Für die Fluglage im Raum benutzt er Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs, in der Regel durch den Blick auf den Horizont. Grundvoraussetzung zum Sichtflug ist folglich, dass das Wetter bestimmte Mindestsichtweiten zulässt und der Pilot keine Wolken durchfliegt, so dass die erforderlichen Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs zu erkennen sind. Weiterhin muss er zur Kollisionsvermeidung gewisse horizontale und vertikale Mindestabstände zu Wolken einhalten. Wo diese Voraussetzungen (Visual Meteorological Conditions, VMC) nicht eingehalten werden können, darf kein Sichtflug stattfinden. Die Grundsätze des Ablaufs von Sichtflügen sind in den so genannten Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) festgelegt. Typischerweise findet der Flug nach Sichtflugregeln statt, ohne dass ein Fluglotse eine Staffelung von anderem Flugverkehr vornimmt – es gilt das Prinzip „Sehen und Ausweichen“. Entsprechend legen die Sichtflugregeln auch Ausweichvorschriften fest, ähnlich den Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr. In bestimmten Lufträumen wird jedoch auch VFR-Verkehr durch die Flugsicherung kontrolliert (kontrollierter Sichtflug) und von IFR-Flügen gestaffelt. Sichtflug ist unter bestimmten Voraussetzungen auch oberhalb geschlossener Wolkendecken („on top“) oder bei Nacht (NVFR) zulässig. Entscheidend ist auch hier, dass der Horizont erkennbar ist und die Sichtflugregeln (Hinderniserkennung, Wolkenabstände) je nach durchflogenem Luftraum eingehalten werden können. In Kontrollzonen können bei schlechten Wetterbedingungen Flüge nach Sonder-Sichtflugregeln (SVFR) zugelassen werden.
Im Luftrecht ist der Sichtflug durch die Anwendung der Sichtflugregeln definiert. Diese schreiben bestimmte Mindestbedingungen vor, die für Sichtflug erfüllt sein müssen.[2] In Deutschland finden sich die Sichtflugregeln in der Luftverkehrsordnung (LuftVO).
Sicherheit
Unter Sichtflugbedingungen (VMC) gilt für alle beteiligten Luftfahrzeuge – unabhängig davon, ob sie selbst nach VFR oder IFR fliegen – das Grundprinzip „Sehen und gesehen werden“. Folglich ist die Beobachtung des Luftraums vor sich eine der wichtigsten Aufgaben jedes Piloten. Zwar staffeln Fluglotsen den IFR-Verkehr untereinander, jedoch in den meisten Lufträumen nicht IFR- von VFR-Verkehr, zumal der Flugweg des VFR-Verkehrs dem Lotsen in aller Regel nicht bekannt und auch nicht meldepflichtig ist.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Flugzeuge sind definierte Ausweichregeln und die sogenannten Halbkreisflughöhen. Diese festgelegten Flughöhen (Flugflächen) gelten in Deutschland oberhalb 1500 m (5000 ft) MSL und sind so eingerichtet, dass einander im Reiseflug entgegenkommende Luftfahrzeuge im Idealfall einen Höhenabstand von mindestens 150 m (500 ft) zueinander haben.
Bei Dunkelheit und Nacht sind VFR-Flüge in Deutschland (außer von Einsatzkräften) nur von/nach eigens dafür zugelassenen Flugplätzen gestattet. Für die Durchführung von Nachtflügen nach Sichtflugregeln wird eine Nachtflugqualifikation benötigt.
Weblinks
- Sichtflug - Wetterbedingungen (VMC Visual Meteorological Conditions) am Beispiel Österreichs (Grafik)
- Deutsche Flugsicherung GmbH zu Luftrauminfo und Struktur
- Luftverkehrsordnung LuftVO
Einzelnachweise
- ↑ Meyers grosses Taschenlexikon 1992 :Sichtflug ISBN 3-411-11004-X (4., vollst. überarb. Aufl.)
- ↑ skyguide.ch: Was ist Leichtaviatik?