UN-Sonderberichterstatter für Kambodscha

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Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Kambodscha
Special Rapporteur on the situation of human rights in Cambodia
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr-cambodia
Leitung Vitit Muntarbhorn
Thailand Thailand seit 2021[1]
Gegründet 1993
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/en/special-procedures/sr-cambodia

Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in Kambodscha (engl.: Special Rapporteur on the situation of human rights in Cambodia) wurde 1993 vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um die instabile politische und gesellschaftliche Situation in Kambodscha nach dem dritten Bürgerkrieg, einem Jahr Verwaltung durch die UN und den ersten freien Wahlen nach 20 Jahren zu beobachten.

Das UN-Mandat

1993 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für den Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in Kambodscha durch seine Resolution E/CN.4/1993/6. Dies war im Pariser Abkommen festgelegt worden. Seither wird es regelmäßig verlängert.[2]

Der Sonderberichterstatter hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation in Kambodscha zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[3] Diese werden in jährlichen Berichten an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung zusammengetragen.[4][5] Der Sonderberichterstatter soll die Regierung Kambodschas bei der Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen und auch die Zivilgesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen.[3]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, er wird von der UN mit einem unabhängigen Mandat beauftragt,[6][7] für das ein Verhaltenskodex des UN-Menschenrechtsrats gilt.[8] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben wesentlich. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]

In seinen Berichten stellt der Sonderberichterstatter alle betroffenen Menschenrechte dar. Dies betrifft bürgerliche, politische Rechte; wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, aber auch bspw. die Auswirkungen von COVID-19. Behandelt werden die Menschenrechte schwacher und randständiger Gruppen der Gesellschaft, aber auch die Land-, Umwelt- und Ressourcenzuteilung/-erhaltung.[2]

Amtsinhaber

Publikationen (Auswahl)

Fußnoten

  1. https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/sp/hrc46 abgerufen am 10. Juli 2023
  2. a b https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-cambodia abgerufen am 10. Juli 2023
  3. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  5. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  8. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  9. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).