Normenausschuss Feuerwehrwesen

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Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Website http://www.din.de/go/fnfw
Gründung 1920
Fachbereiche 6[1]
Laufende Projekte 137[1]
Gesamtbestand Normen, DIN SPEC 374[1]
Nationale Gremien
Anzahl Gremien 55[1]
Europäische Gremien
Anzahl Gremien 55[1]
Internationale Gremien
Anzahl Gremien 36[1]

Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist zuständig für die Erarbeitung von Normen zu Feuerwehr- und Brandschutztechnik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene[2].

Der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) wurde am 20. November 1920 anlässlich der Tagung des „Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure“ als „Fachausschuss für die Normung der Feuerwehrgeräte (FEN)“ gegründet. 1948 wurde dieser in „Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)“ umbenannt. 2020 feiert er sein 100-jähriges Bestehen.

Die Standardisierung im Feuerwehrwesen erhielt einen deutlichen Schub durch ein großes Unglück. 1933 entstand, begünstigt durch eine langanhaltende, regenarme und heiße Wetterphase, in Öschelbronn (Enzkreis) ein Großbrand. Ausgehend von einer Scheune verbreitete sich der Brand innerhalb kürzester Zeit auf das gesamte Dorf. Das Löschen des Brandes wurde angesichts des örtlichen Wassermangels dadurch erschwert, dass die Schlauchkupplungen der badischen Feuerwehren mit den Kupplungen der zu Hilfe eilenden württembergischen Feuerwehren nicht kompatibel waren. Diese Erfahrung sollte zum Beginn der Normierung der Feuerwehrausrüstung führen.[3]

Der FNFW hat sich bereits seit den 1970er Jahren an der europäische Normung im CEN beteiligt.[4] Die Normungsthemen aus dem Feuerwehrwesen waren die ersten mit denen sich das CEN befasste. Dies ist allein daran zu erkennen, dass CEN die europäische Normen in nummerisch aufsteigender Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Projektregistrierung benummert. Die Norm über Brandklassen hat die Nummer EN 2[5] und die Normenreihen über tragbare Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen jeweils die Nummer EN 3[6] und EN 54[7].

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von der Feuerwehrausrüstung über die Feuerwehrfahrzeuge, die Brandmelde- und Löschanlagen sowie Feuerlöschgeräte bis hin zu baulichen Anlagen und Einrichtungen für Feuerwehren und umfasst weiterhin das Gebiet der Sicherheit und des Schutzes des Gemeinwesens.

Der FNFW veröffentlicht die Feuerwehrfahrzeug-Typenliste, welche die charakterisierenden Eigenschaften einschließlich der Gesamtmassenfestlegung der genormten Feuerwehrfahrzeugtypen aufgeführt.[2]

Der FNFW untergliedert sich heute in den folgenden sechs Fachbereiche[1]:

  • Fachbereich NA 031-01: Fachbereich Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung
  • Fachbereich NA 031-02: Fachbereich Brandmelde- und Feueralarmanlagen
  • Fachbereich NA 031-03: Fachbereich Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen
  • Fachbereich NA 031-04: Fachbereich Ausrüstung für die Feuerwehr
  • Fachbereich NA 031-05: Fachbereich Sicherheit und Schutz des Gemeinwesens
  • Fachbereich NA 031-06: Fachbereich Elektrische Betriebsmittel

Diese Fachbereiche haben ihre speziellen Aufgabengebiete auf einzelne Arbeitsausschüsse verteilt, wie z. B. die Arbeitsausschüsse NA 031-02-05 AA Rauchwarnmelder oder NA 031-04-08 AA Hubrettungsfahrzeuge.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g FNFW-Jahresbericht 2019. Abgerufen am 12. Oktober 2020.
  2. a b Webseite des FNFW. Abgerufen am 12. Oktober 2020.
  3. Brandkatastrophe von Öschelbronn 1933. Abgerufen am 5. Juni 2021.
  4. Sonderdruck - 100 Jahre Feuerwehrwesen FNFW. Abgerufen am 6. Juni 2021.
  5. DIN EN 2:2005-01 Brandklassen. Beuth Verlag, abgerufen am 6. Juni 2021.
  6. DIN EN 3-7:2007-10 Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen. Beuth Verlag, abgerufen am 6. Juni 2021.
  7. DIN EN 54-1:2011-06 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Einleitung. Beuth Verlag, abgerufen am 6. Juni 2021.