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Datei:Ortsgruppenleiter 1940.svg

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Beschreibung

Beschreibung
English: Vehicle standard for a Ortsgruppenleiter, (1940-1941), Germany
Datum
Quelle Eigenes Werk; Data from Andreas Herzfeld: "Die Riemann'sche Sammlung deutscher Autoflaggen und Kfz-Stander", Band 1. ISBN-13:978-3-935131-08-7
Urheber Fornax

Lizenz

Public domain
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Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell17:54, 16. Aug. 2009Vorschaubild der Version vom 17:54, 16. Aug. 2009797 × 797 (82 KB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Vehicle standard for a Ortsgruppenleiter, (1940-1941), Germany}} |Source=Own work by uploader |Author=Fornax |Date=2009 |Permission= |other_versions= }} Category:Flags of the Third Reich

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