Lokzug

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Ein Lokzug oder Lokomotivzug besteht aus einem einzelnen oder aus mehreren zusammengekuppelten Triebfahrzeugen (oft Lokomotiven), die ohne weitere Fahrzeuge als Zug verkehren. Die hinter dem führenden Triebfahrzeug eingereihten Fahrzeuge können geschleppt sein.[1][2]

Die aktuelle Fachbezeichnung für diese Zuggattung heißt in Deutschland Triebfahrzeugfahrt, abgekürzt Tfzf. Umgangssprachlich wird häufig noch die frühere Abkürzung Lz gebraucht.

Aus Lokomotiven bestehende Lokzüge dienen dazu, fehlende Triebfahrzeuge an Bahnhöfen oder sonstigen Betriebsstellen bereitzustellen, Triebfahrzeuge zu überführen, Vorspannlokomotiven zurückzuführen oder Sonderaufgaben wie Messfahrten oder Belastungsproben zu erledigen. Beispielsweise wurden drei ÖBB 1020 zur Erprobung des 1964 neu gebauten Hauptbogens der Trisannabrücke mit einer Dampflokomotive auf das Bauwerk geschoben.[3]

Ausgediente Loks, so z. B. dutzende Exemplare der Baureihe 232, wurden öfters zu längeren Lokzügen zusammengestellt und in dieser Form zum Verschrottungsbetrieb überstellt.[4]

Einzelnachweise

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  1. R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.1, Abschnitt 3.2 Erklärung der Begriffe
  2. Lokomotivzug. In: Lexikon der Eisenbahn. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 474.
  3. Die Arlbergbahn – Wichtige Transitstrecke zwischen Vorarlberg und Tirol. Abgerufen am 1. September 2022 (deutsch).
  4. Franz Rittig, Manfred Weisbrod: Baureihe 232 – Die berühmte Ludmilla (= Eisenbahn Journal Extra. Ausgabe 2 / 2012). Verlagsgruppe Bahn, Fürstenfeldbruck 2012, ISBN 978-3-89610-363-5