ZBB Ausgabe 3/2016

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Zahnärzteblatt Brandenburg Offizielles Mitteilungsblatt für die Zahnärzte im Land Brandenburg

Ausgabe 3 | Juni 2016

25 Jahre in Zahlen Die KZVLB feiert Jubiläum Seite 8

WAHLKAMPF

KZV-Vorstand tritt zur Wahl für die kommende Legislaturperiode an > Seite 3

NACHFOLGE

Bei Praxisabgabe rechtzeitig an die Nachfolgesuche denken > Seite 16

ANKOMMEN

Wie junge Zahnärzte sich in Deutschland ihre zweite Heimat aufbauen > Seite 21


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Krzysztof Chmielewski

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ZBB 3 | 2016

DIE SEITE

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Vorstand tritt nochmals an Herr Dr. Steglich, können Sie ein Fazit über die zurückliegenden Jahre ziehen? Meine Einschätzung ist grundsätzlich positiv. Auch wenn ich die Aufgabe am Anfang etwas unterschätzt habe, ist dem Vorstand, Herrn Linke und mir, eine gute Arbeitsteilung gelungen. Die Vielfalt der Aufgaben der KZVen hat sich in den letzten Jahren stark ausgeweitet und Vorstandsarbeit lernt man nicht in ein paar Tagen. Welche Erfolge würden sie an erster Stelle nennen? Wir konnten ein stabiles Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen erreichen. Sowohl hinsichtlich Punktwerten als auch Gesamtvergütung brauchen wir uns bundesweit nicht verstecken. Die Auszahlungssicherheit steht in Brandenburg immer ganz vorne. In den letzten Jahren konnte die Problematik der „Budgetüberschreitungen“ getilgt werden. Wo sehen sie die größten Baustellen in der zahnärztlichen Standespolitik? Die zunehmende Einflussnahme der Politik in die Vertragsgestaltung macht mir Sorgen. Qualität ist ein wichtiges Kriterium im Leben. Wer jedoch glaubt, Strukturen aus der Industrie in den medizinischen Sektor übertragen zu können, dem sage ich, dass er auf dem Holzweg ist! Krankheit ist ein sehr individuelles Geschehen, das auch andere soziologische Faktoren einbezieht. Wir werden uns der zu installierenden Struktur einer Landesarbeitsgemeinschaft „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ nicht entziehen können. Doch es muss uns gelingen, weiteren bürokratischen Unsinn von den Zahnarztpraxen fernzuhalten. Sehen sie Möglichkeiten der Einflussnahme? Eine starke Einbeziehung der Basis in die Prozesse ist eine Möglichkeit, die man nicht unterschätzen sollte. Zahnärzte sind Wähler und sie sind Multiplikatoren in der Meinungsbildung. Jedes Gespräch mit Patienten ist auch ein Gespräch im politischen Sinne. Bereiten Ihnen die neuen Praxisformen (z.B. MVZ) Sorgen? Das Wort Problem ist hierbei sehr milde ausgedrückt. Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung der Totengräber der freien Berufsausübung und der flächendeckenden Versorgung. Auch die Qualität der Versorgung wird darunter leiden. Wer dies nicht glaubt, sollte einfach mal die Historie befragen und sich der Strukturen aus den alten Zeiten der Poliklinik erinnern. Eigenverantwortung ist ein wichtiger Grundpfeiler eines sich selbst tragenden Systems. Die Vergesellschaftung der Gesundheitsversorgung wird sich weder ökonomisch noch moralisch tragen. Herr Dr. Steglich, wie sehen Sie Ihre persönliche Zukunft? Nachdem ich mich nunmehr umfassend in die Vorstandsarbeit eingearbeitet habe, wäre ich bereit, dies in der kommenden Legislaturperiode fortzusetzen. Der derzeitige Vorstand hat bewiesen, dass er sich für die breite Masse der Kollegen einsetzt, um die freie Berufsausübung sicherzustellen. Die Akzeptanz der KZV Land Brandenburg bei der Landespolitik und den Krankenkassen ist ein persönliches Gut, das allen Zahnärzten großen Nutzen bringt. Deshalb rufe ich hier nochmals alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Wahl zur VV der KZV im September zu beteiligen, denn Selbstverwaltung braucht eine breite demokratische Legitimation. 

Kurz vor den anstehenden Wahlen zur KZV-Vertreterversammlung zieht der Vorsitzende des Vorstands der KZVLB, Dr. Eberhard Steglich, im Interview mit dem ZBB ein Fazit seiner Amtszeit.


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INHALT

ZBB 3 | 2016 Die Seite 3 VORSTAND tritt nochmals an

25 erfolgreiche Jahre Seite 8

Berufspolitik MEHR als nur Pflichterfüllung PATIENTENBERATUNG im Fokus 25 JAHRE KZVLB in Fakten und Zahlen 25 JAHRE LFB

3

5 7 8 15

Praxis RECHTZEITIG daran denken: Einen Nachfolger für die Praxis suchen 16 CHECKLISTE für die Abgabe einer Zahnarztpraxis 20 SYRISCHE ZAHNÄRZTINNEN absolvieren Praktikum 21 ZUHAUSE in Deutschland 22 ZAHNRAT erscheint in neuem Layout 24 DIE Behandlung stark übergewichtiger Patienten 26

Praxisnachfolge sichern Seite 16

Zu Hause in Deutschland Seite 22

Recht Steuern VERJÄHRUNG und Nachhaftung der Berufshaftpflicht OFT GEFRAGT: Wann verjähren Honoraransprüche? ALTES Eisen? – Eine Randbemerkung AMALGAM grundsätzlich unbedenklich

28 30 31 32

Privates Gebührenrecht ZAHNTECHNISCHE Leistungen chairside erbracht

34

Abrechnung FRAGEN und Antworten

35 36

Fortbildung BLICK in die Zukunft: Innovationen am Philipp-Pfaff-Institut

40

Praxismitarbeiter AUSBILDUNGSBERATER bieten Hilfe für Azubis und Praxen MIT FALTBLÄTTERN in den Praxen für den Beruf werben

42 43

Vermischtes MIT unzähligen PS in Brandenburg unterwegs GUTE Noten für die Abrechnungsfortbildung GESUNDESVERHALTEN ist erlernbar NEUBEWERBUNG als Gutachter der LZÄKB

33 44 44 46

Porträt 90 JAHRE – und fit mit Volleyball und Gymnastik

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Termine AUSGELOBT: „André Schroeder-Forschungspreise“ für 2017 PRÜFUNGSTERMINE für den Zeitraum 2016/17 WIR GRATULIEREN ganz herzlich zum Geburtstag

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Impressum

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BERUFSPOLITIK

ZBB 3 | 2016

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Mehr als nur Pflichterfüllung Autor: Dr. Eberhard Steglich

Inzwischen sind die Versorgungszahlen für die aufsuchende Zahnheilkunde für das Jahr 2015 erhoben und dokumentieren eine gute Entwicklung. Da jedoch noch immer viele Pflegeeinrichtungen unversorgt sind, helfen wir, den Präventionsgedanken weiter voranzutreiben. Mehr als 19000 Patienten wurden 2015 auf dem Weg der aufsuchenden Zahnheilkunde betreut. Darunter befanden sich über 7200 Patienten, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V versorgt wurden. Auch wenn die Zahl auf den ersten Blick nicht sehr groß erscheint, so ist der Betreuungsgrad von stationär untergebrachten Patienten inzwischen wesentlich höher, als dies in der allgemeinen Versorgung von Pflegepersonen stattfindet. Hier liegt auch ein Problem, das von Zahnärzteschaft und Politik erkannt wurde und in den nächsten Jahren angegangen werden soll. Nach sehr schleppendem Beginn im Bereich der Kooperationsverträge haben wir im Land Brandenburg inzwischen einen dem Bundesniveau vergleichbaren Stand erreicht. Insgesamt gab es per Januar 2016 zweiundachtzig Verträge mit stationären Pflegeeinrichtungen. Dies bedeutet, dass etwa jedes dritte Heim einen Kooperationszahnarzt gefunden hat. In diesen Heimen wird derzeit etwa die Hälfte aller Insassen betreut und kommt somit auch in den Genuss des präventiven Ansatzes des Versorgungsprogramms.

Immer mehr Menschen profitieren von der aufsuchenden Betreuung

Dass dies mit großer Verantwortung und Fingerspitzengefühl erfolgt, zeigen die Abrechnungsdaten. Die von manchen gefürchtete Selbstbedienungsmentalität oder Bauchladenpraktik hat sich nicht eingestellt. Die abgerechneten Punkte in diesem Versorgungssegment liegen unter 50 Prozent im Vergleich zu einem durchschnittlichen GKV-Patienten. Die dennoch höhere Punktmenge pro Patient liegt ausschließlich an den „Zuschlagpositionen“, die von der Gesellschaft so gewollt und auch sinnvoll sind. Hier gibt es einen Ausgleich für den erhöhten Aufwand bei der Betreuung dieses Personenkreises. In der Ärzteschaft ist die Umsetzung dieses Programmes bisher

nicht gelungen, und zwar aus vielfältigen Gründen. Vor allem hat man dort versäumt, eben diese Zuschlagpositionen oder ein vergleichbares Modell zu vereinbaren bzw. umzusetzen. Insofern gibt es derzeit bundesweit nur ganze fünf Kooperationsverträge im ambulanten ärztlichen Bereich. Dabei sperren sich sowohl die Einrichtungen der Pflege als auch die Krankenkassen gegen eine Anpassung in Richtung des zahnärztlichen Systems. Doch auch in der Ärzteschaft gibt es berechtigte und nur schwer nachvollziehbare Probleme. Wenn die Krankenkassen hier eine zusätzliche Qualifikation voraussetzen, obwohl alle Ärzte schon einen Facharzttitel besitzen, sollte uns das auch hellhörig machen. Wir als Zahnärzte sollten den eingeschlagenen Weg weiter ausgestalten und den präventiven Gedanken weiter ausbauen. Die Pflegeeinrichtungen und die Krankenkassen (Gesamtgesellschaft) müssen in die Pflicht genommen werden, ihren Anteil zu tragen. Bei einem Misslingen kann es dann nicht heißen, die Zahnärzte hätten versagt. Wir besitzen die medizinische Kompetenz und bieten unsere weitere Zusammenarbeit an. 


SICHERHEIT IN DER DIAGNOSTIK UND THERAPIE Andreas Filippi | Irène Hitz Lindenmüller (Hrsg.) Mit Beiträgen von: Michael M. Bornstein, Jörg Halter, Peter Itin, Sebastian Kühl, J. Thomas Lambrecht, Inga Mollen, Ralf J. Radlanski, Adrian Ramseier, Andrea-Maria SchmidtWesthausen, Richard Steffen, Valérie Suter, Branka Tomljenovic, Astrid Truschnegg, Tuomas Waltimo, Brigitte Zimmerli

DIE ZUNGE 256 Seiten, 596 farbige Abb., Best.-Nr.: 16130

NEUERSCHEINUNG JUNI 2016

€ 138,– Als Zahnmediziner(in), Dentalhygieniker(in), Prophylaxe- oder Dentalassistent(in) werfen Sie regelmäßig einen Blick in die Mundhöhle und damit auch auf die Zunge Ihrer Patienten. Die Zunge zeigt nicht nur eine Vielzahl von Normvarianten und pathologischen Veränderungen, sie ist auch immer ein Spiegel des allgemeinmedizinischen, internistischen, ernährungsabhängigen und seelischen Zustands unserer Patienten. Der Zunge kommt daher eine besondere Bedeutung zu, ihr wird aber in Aus- und Weiterbildung bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dies zeigt sich im klinischen Alltag mit immer wieder auftretenden Unsicherheiten bei sichtbaren oder manchmal auch unsichtbaren Veränderungen der Zunge. Das Buch betrachtet die Zunge unter dem Aspekt der aktuellen wissenschaftlichen Literatur. Es ist nicht als Lehrbuch, sondern als Bildatlas und Nachschlagewerk konzipiert und soll allen beteiligten Berufsgruppen mehr Sicherheit in der Diagnostik und Therapie von Veränderungen der Zunge geben. Gleichzeitig soll es Studierenden der Zahnmedizin und Medizin das aktuelle Wissen zum Wohle ihrer späteren Patienten übersichtlich vermitteln.

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BERUFSPOLITIK

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Patientenberatung im Fokus Autorinnen: Cornelia Braun, Haike Walter, KZVLB

Am 12. Mai 2016 beschäftigten sich die Vertreter von LZÄK und KZVLB erstmals gemeinsam mit Themen der Patientenberatung. Hauptsächlich ging es um die Präsentation einer neuen Dokumentationssoftware zur Erfassung der Beratungen und Beschwerden. Die Patientenberatung der KZVLB findet ausschließlich im Hause der KZV in Potsdam statt und wird durch die KZV, ihre Beratungszahnärzte und die Mitarbeiter der Patientenberatungsstelle getragen. Hier haben die Patienten die Möglichkeit, neben der fachlichen Beratung im Rahmen des Zweitmeinungsmodells von einem Zahnarzt untersucht und beraten zu werden. Die Landeszahnärztekammer verfolgt ein anderes Konzept und und bietet in Kooperation mit den Verbraucherzentralen landesweit an sechs Standorten eine Patientenberatung an. Bei der ersten gemeinsamen Veranstaltung ging es darum, die durch die KZBV bereitgestellte Dokumentationssoftware, mit der die KZVLB seit Januar 2016 arbeitet, den Beratern der Landeszahnärtzekammer vorzustellen. Ziel dieser Software, die in allen KZVen und Beratungsstellen der Kammern Einsatz findet, ist es, eine aussagekräftige Statistik erstellen zu können, um den Argumentationen der Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung (Sanvartis) entgegentreten zu können. Darüber hinaus liefert die neue Software Hinweise auf Problemlagen in der zahnärztlichen Versorgung, so z. B. im Bereich der Narkosebehandlungen.

Entwicklung der Patientenanfragen seit 1991

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden die Patientenberater duch den Fachanwalt für Medizinrecht, RA Volker Loeschner, mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut gemacht. Der selbstbezeichnende Patientenanwalt beleuchtete sehr lebendig die Aspekte des Patientenrechtegesetzes. Interessant waren seine Gedanken zur Abwägung zwischen einem Klageverfahren oder der Einschaltung einer Schlichtungsstelle, was natürlich nur möglich ist, wenn alle Parteien diesem Weg zustimmen. Der § 630h BGB führt zur Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Zahnarzt darlegen muss, dass er die entsprechenden Behandlungen durchgeführt hat, der Patient

aufgeklärt wurde und aufgrund dessen in die Therapie und die damit verbundenen Maßnahmen eingewilligt hat. Der Beweis ist nur durch eine sehr gute Dokumentation möglich. Die rege Diskussion der anwesenden Patientenberater, RA Loeschner sowie der Vertreter der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung verdeutlichte, dass es noch viele offene Fragen und verschiedene Standpunkte gibt. Fazit: Es wird höchste Zeit, sich mit dem Patientenrechtegesetz und den Strukturen in der eigenen Praxis auseinanderzusetzen. 


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BERUFSPOLITIK

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25 Jahre KZVLB in Fakten und Zahlen Autoren: Die Mitarbeiter der KZVLB

Ein Blick auf die Zahlen offenbart am deutlichsten, welche Meilensteie in der KZVLB in den letzten 25 Jahren gemeistert wurden, um eine verlässliche und funktionierende Selbstverwaltung für die brandenburgischen Zahnärzte zu schaffen.

Honorarentwicklung Die in den nachfolgenden Grafiken dargestellten Honorarumsatzentwicklungen widerspiegeln die unterschiedlichen Grundpfeiler der Vertragspolitik der vergangenen 25 Jahre, von der Ausgabendeckelung ab dem Jahr 1993, der Direktabrechnung von KFO- (ab dem 01.07.1997 bis 31.12.1998) und ZE-Leistungen (1998), der Einführung des Wohnortprinzips (2003) über die Einführung der Festzuschüsse (2005) und den Auswirkungen der Möglichkeiten der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V und die Einführung von Wahltarifen nach 500

§ 53 SGB V bis zu den Auswirkungen des zahnärztlichen Berufsrechts durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (ab 2007). In den letzten 25 Jahren erklärten die Vorstände der KZV Land Brandenburg die Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern grundsätzlich zur Chefsache und ließen die jeweiligen neuen Veränderungsparameter innerhalb der Verhandlungsspielräume erfolgreich in die Gesamtvergütungsvereinbarungen einfließen, so dass sich das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen positiv entwickelt hat.

Honorarumsatzentwicklung eigne Zahnärzte KCH und KFO (in Mio. €)

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte gesamt (in Mio. €) 400

300

200

100

0

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte KCH und KFO (in Mio. €)

Honorarumsatzentwicklung eigene Zahnärzte PAR und KFB (in Mio €) 14 12 10 8 6 4 2 0

PAR KFB


ZBB 3 | 2016 Abgerechnete Fälle 1991 im Verhältnis zueinander

BERUFSPOLITIK

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Abgerechnete Fälle 2015 im Verhältnis zueinander

Honorarentwicklung ZE

*) 1998 Zahnersatz Direktabrechnung **) 2005 Einführung Festzuschüsse ZE

Haushaltswesen Die Prüfstelle der KZBV hat der KZV Land Brandenburg seit dem Jahr 1991 nach pflichtgemäßer Prüfung uneingeschränkt bestätigt, dass sich die Bilanzen zum 31.12. und die dazugehörenden Ertrags- und Aufwandsrechnungen ordnungsgemäß unter Beachtung der Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit aus den Büchern der KZV Land Brandenburg ableiten lassen, Forderungen und Verbindlichkeiten ordnungsgemäß nachgewiesen sind, für bestehende Risiken ausreichend Rückstellungen gebildet worden, die Jahresabschlüsse alle buchungspflichtigen Aktiva und Passiva enthalten und die Bücher und Konten sauber und ordentlich geführt waren. Im Ergebnis der jährlichen Prüfungen wurde bestätigt, dass die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet wurden und die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind. Nie gab es Einwendungen von grundlegender Bedeutung, so dass die Prüfstelle niemals Bedenken vorzutragen hatte, wenn die Vertreterversammlung den jeweiligen Vorständen im Rahmen dieser Berichte die nach der Satzung vorgeschriebene Entlastung erteilte. Der KZV Land

Brandenburg wurde in den vergangenen 25 Jahren immer wieder bestätigt, dass die betriebswirtschaftlichen Kennziffern z. B. Kosten pro Fall oder Verwaltungskosten pro Zahnarzt eine homogene Struktur aufweisen und den Grundgedanken der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung widerspiegeln. Die von den Vorständen aufgestellten und von den Vertreterversammlungen beschlossenen Haushaltspläne wurden seit 1991 ohne Einschränkungen oder Auflagen vom zuständigen Referat des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie genehmigt. Nachstehend können Sie den tabellarischen Übersichten entnehmen, dass unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ein realistischer angemessener Verwaltungskostenbeitrag seit 1991 festgesetzt worden ist. Durch eine risikofreie und vorausschauende Anlagenpolitik und eine adäquate Auszahlungs- und Abschlagszahlenpolitik konnten über all die Jahre Finanzverluste zu Lasten der brandenburgischen Zahnärzte vermieden werden. Das soll so bleiben.


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BERUFSPOLITIK

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Wirtschaftsjahr

KCH

Wirtschaftsjahr

ZE

Wirtschaftsjahr

PAR/KFO

1991

3,00%

1991

1,00%

1991

3,00%

1992 - 1993

2,50%

1992 - 1993

1,20%

1992 - 1994

1,50%

1994

2,20%

1995 - 1996

1,40%

1994

1,00%

1997 - 2013

1,70%

1995 - 1996

2,10%

1995 - 1996

0,90%

seit 2014

1,85%

1997

2,30% 1997 - 2013

0,70%

1998 - 2000

2,03% 0,75%

KFO

1,90%

seit 2014

Wirtschaftsjahr

2001

1991 - 1994

2,00%

2002 - 2013

1,70%

1995 - 2013

1,70%

seit 2014

1,85%

seit 2014

1,85%

2002 - 2013

1,70%

seit 2014

1,85%

Die Verwaltungskostenbeiträge (VWK) für das Quartal IV des vorangegangenen Jahres bis III des lfd. Jahres stellen die Einnahmen aus VWK für ein Wirtschaftsjahr dar

25 Jahre Personalbereich Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung ist in Bezug auf einen SOLL-Personalbestand mit Gründung der KZV Land Brandenburg 1990/1991 von 95 Vollbeschäftigten; ansteigend auf insgesamt 141 Vollbeschäftigten in den personalstärksten Jahren 1995/1996/1997 und bis zum heutigen Zeitpunkt ein durchschnittlicher erreichter SOLL-Personalbestand von 78 bis 82 Vollzeitbeschäftigten zu verzeichnen. Wobei diesbezüglich zu erwähnen ist, dass seit dem Kalenderjahr 2004 gemäß § 106 Absatz 4a SGB V zusätzlich durchschnittlich 7,5 Stellen der Geschäftsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtung zuzuordnen sind. Im Vergleich hierzu waren es vor der deutschen Wiedervereinigung 42 alt zugelassene Zahnärzte, am 31.12.1990 auf 882 ansteigend; bis zum 01.04.2016 insgesamt 1.554 zugelassene Zahnärzte sowie 238 angestellte Zahnärzte registriert werden konnten.

Fast in Vergessenheit geraten ist, dass im Jahre 1997 für die Bereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie die Kostenerstattung eingeführt wurde mit der Folge, dass alle KZVen einen entsprechenden Personalabbau vornehmen mussten. Im Land Brandenburg wurde übergangsweise noch über die KZV abgerechnet und im Jahre 1998 wurden die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der KZV in die Abrechnungsstelle für Zahnärztliche Leistungen (AZL) als

selbstständige Verwaltungseinheit überführt. 1999 entfiel die Kostenerstattung und die KZV übernahm die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AZL wieder in ihre Dienste. Aufgrund dieser Personalentscheidungen konnten kostenaufwendige Entlassungen vermieden werden. Betrachtet man die Struktur der Abteilung Abrechnung, das sogenannte „Herzstück“ der Verwaltung so sind hier die verschie

Die Grafik zeigt die Mitarbeiterplanung in der KZVLB. In den 2000er Jahren wurden kontinuierlich Stellen abgebaut.


BERUFSPOLITIK

ZBB 3 | 2016

densten Prozesse von einem beständigen Fachpersonal begleitet worden. Welcher Zahnarzt, welche Zahnärztin erinnert sich noch gern an die Anfangszeiten 1991 mit der mühseligen „Handabrechnung“ (s. Abrechnungsschein für zahnärztliche Behandlung) die einen enormen Zeitaufwand sowohl in den Zahnarztpraxen als auch bei der Prüfung in der KZV Land Brandenburg verursachte. Die Aufgabenbewältigung, die Prüfungsmodalitäten, letztendlich die komplexe Betrachtungsweise des Verwaltungsgeschehens innerhalb dieses Bereichs hat im Laufe der Jahre einen immensen Wandel erfahren. Nicht zuletzt galt es auf diverse

neue gesetzliche Vorgaben zu reagieren; beispielsweise das Gesetz zur Rechtsangleichung in der GKV, das Gesetz zur Reform der GKV ab dem Jahr 2000, das Gesetz zur Modernisierung der GKV 2003; Einführung der Online –Abrechnung, Einführung eines Festzuschusssystems Zahnersatz 2005, Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV u. v. m. Der Demografische Wandel und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden zunehmend auch für die Verwaltung in seinen Auswirkungen spürbar und somit zum Problem. Unter der Einbeziehung des Altersdurchschnitts der Beschäftigten der KZV Land Brandenburg wurde das als ein wei-

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teres Instrument der Personalplanung zu verstehende Modell der Altersteilzeit ins Leben gerufen. Des Weiteren ist zur Verwirklichung weiterer angedachter zukunftsorientierter Personalentwicklungskonzepte ab September 2016 für 2 junge Menschen die Ausbildung zur/zum „Kauffrau/ Kaufmann im Gesundheitswesen“ beschlossen worden. Insgesamt haben in der KZV Land Brandenburg 7 Auszubildende erfolgreich ihre Ausbildung zur „Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation“ abgeschlossen.

Die Entwicklung der Rechts- und Vertragsabteilung Recht haben ist nicht wichtig. Recht durchsetzen heißt die Devise. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das durch seine Abhängigkeit insbesondere von dem wirtschaftlichen und demografischen Wandel einem dermaßen fortwährenden Änderungsdruck unterworfen ist wie das Gesundheitsrecht, wodurch Gesetzgebung und Rechtsprechung unentwegt gefordert werden. Auf einen Teil der Gesetzesänderungen wurde bereits im Zahnärzteblatt Brandenburg Ausgabe 2 April 2016, Seite 12 ff. hingewiesen. Diese rasanten Veränderungen wirken sich selbstverständlich auch auf das Arbeitspensum in der Abteilung Recht & Verträge aus. Selten kann man auf Ergebnisse früherer juristischer Gutachten zurückgreifen, da sich die Rechtslage

wieder verändert hat. Auch sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass infolge abgeschlossener Rechtsschutzversicherungsverträge und Stärkung der Patientenrechte – anfangs durch die Rechtsprechung und sodann durch das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz – die Bereitschaft auf Patientenseite, den Zahnarzt zu verklagen, erheblich zugenommen hat. Selbstredend wird die KZV Land Brandenburg dann gern von den Zahnärzten um juristischen Rat gebeten. Des Weiteren musste leider festgestellt werden, dass es brandenburgische Vertragszahnärzte gibt, die ihre vertragszahnärztlichen Pflichten nur unzureichend erfüllen – wie zum Beispiel die Pflicht, in bestimmten Fällen bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken. Im Einzelfall

besteht bedauerlicherweise auch der Verdacht, dass Vertragszahnärzte zum Schein Berufsausübungsgemeinschaften gründen. Auch in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung der Vergütungsvereinbarungen (den sog. Punktwertverhandlungen) mit den Kostenträgern hat sich der Arbeitsumfang beträchtlich erhöht. Im Gegensatz zu früher sind nunmehr diverse Vergütungsparameter wie Morbiditätsentwicklung, Kosten- und Versorgungsstruktur etc. konkret zu ermitteln und zu analysieren. „Summa summarum“ bleibt daher festzuhalten, dass unser Ressort Recht und Verträge zwar äußerst arbeitsintensiv ist, dafür jedoch nie langweilig ist, sondern immer spannend bleibt.


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BERUFSPOLITIK

ZBB 3 | 2016

Schnellere Kommunikation durch neue Medien Internet bringt Vielfaches an Service – Informationen rund um die Uhr Mit dem Online-Portal, das in Zusammenarbeit mit der Berliner Agentur „die schnittsteller“ entstand, ging 2013 eine moderne Internepräsentation an den Start. Dank zeitgemäßer Technik können den Zahnärzten nun sämtliche Informationen der KZVLB in einer übersichtlichen Struktur zugänglich gemacht werden. Newsletter statt Briefumschlag Der elektronische Rundschreibenversand macht es möglich, dass Rundschreiben seit 2014 auch auf dem Tablet oder Smartphone gelesen werden können. Auf dem Internetportal werden die Rundschreibeninhalte nach Themen geordnet bereitgestellt. Wir halten Kontakt zur Öffentlichkeit Die KZVLB veranstaltet in jedem Jahr eine Vielzahl von Aktivitä-

ten, wie z. B. Gesundheitsmessen und -märkte, Präventionstage, Vortagsveranstaltungen zu standespolitischen Themen und zur Zahngesundheit, ZahngesundVeranstaltungen mit besonderen Gruppen, wie z. B. behinderten Menschen, Gesundheitsvideos, Flyer und Plakate, ZahngesundInfos für Kitas und Schulen, die Veranstaltungsplanung für die zahnärztliche Fortbildung, Tagungen, Jubiläen, Bezirksstellenversammlungen und diverse weitere Veranstaltungen der KZVLB.

Wir sorgen für den guten Eindruck Zuverlässigkeit und Kompetenz demonstrieren wir durch zahlreiche Auftritte in der Öffentlichkeit. Unser Engagement für Patienten, deren Sorgen wir ernst nehmen, sollen Vertrauen schaffen. Alle Kampagnen dienen dem Ziel, das positive Image der brandenburgischen Zahnärzteschaft und ihrer Körperschaften zu stärken.

Wachsen mit der Zeit: Das ZBB im Wandel

Der erste Jahrgang Oktober 1990 wurde noch in Münster hergestellt. Damals schrieb man die Artikel mit der Hand und ließ sie von der Sekretärin abtippen. Die Fotos mussten im Fotostudio entwickelt werden. Im Jahre 1992 schlossen die Landeszahnärztekammer und die KZVLB mit dem Quintessenz-Verlag einen Vertrag zur He-

rausgabe des ZBB. 2000 kam für Kammer und KZV mit Layout-Software und einer digitalen Kamera die Professionalisierung. Das ZBB wurde inklusive Anzeigen in den Redaktionen der Körperschaften fertiggestellt. 2005 erfolgte der erste Relaunch und ab Juni 2016 erscheint das ZBB abermals mit neuem Gesicht.


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25 Jahre kontinuierlich bergauf in Brandenburg Hinter den brandenburgischen Zahnärzten, die nach der Wende einen Neustart in die Freiberuflichkeit wagten, liegen 25 erfolgreiche Jahre. Seit der Gründung im Jahre 1991 können sie sich auf ihren Dienstleister KZVLB verlassen, der dank seiner klugen Verhandlungspolitik für kontinuierliche Honorarzuwächse und damit für berufliche und private Sicherheit sorgte. Dafür verantwortlich zeichneten in den Anfangsjahren der ehrenamtliche Vorstand und die Hauptgeschäftsführung, die durch Rainer Linke ausgeübt wurde, und seit dem Jahr 2005 der hauptamtliche Vorstand. Dessen Konsequenz und Konsensfähigeit im Verhandeln wird von den Partnern im Gesundheitswesen geschätzt, wovon die Zahnärzte bis heute profitieren. Doch zu einer verlässlich funktionierenden Selbstverwaltung gehören auch die vielen Zahnärzte, die ihr ehrenamtliches Engagement in Gremien und

Ausschüsse einbringen. An vorderster Stelle sei die Vertreterversammlung genannt, die in all den Jahren professionell für die Fortentwicklung der Standespolitik eintrat. Ebenso zu würdigen sind die vielen Ausschussmitglieder, die – ob im Beratungsausschuss, Berufungsausschuss, Beschwerdeausschuss, Zulassungsausschuss, Disziplinarausschuss, um nur einige der insgesamt 12 Ausschüsse aufzuführen – „ihre“ Selbstverwaltung mit Leben erfüllen. In diesem Jahr stehen wieder Wahlen an. Wohin die Reise geht, bestimmen die brandenburgischen Zahnärzte selbst. Der Vorstand appelliert an alle Wahlberechtigten, nicht auf ihr Recht zur Gestaltung der Selbstverwaltung zu verzichten und sich zu ihren Vertretern zu bekennen. Nur einer hohen Wahlbeteiligung kann eine echte Interessensvertretung entspringen. Deshalb: Wählen Sie Ihre Standesvertreter für die nächsten sechs Jahre. 

Tag der offenen Tür zum 25. Jahrestag der KZVLB Die KZVLB wird 25 und veranstaltet anlässlich dieses Ereignisses am 8. Juli 2016 einen Tag der offenen Tür. Alle Praxen sind herzlich eingeladen, sich ein Bild vom Funktionieren der KZV als Dienstleister der brandenburgischen Zahnärzte zu machen, Fragen beantworten zu lassen und die Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen zu nutzen. Neben viel Information soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Auf die Gewinner eines KZV-Quiz, das wir eigens für den Tag vorbereitet haben, warten schöne Preise. Für das leibliche Wohl aller Besucher ist gesorgt: Mittags wird auf dem Hof der Grill angeworfen und kühle Getränke stehen bereit. Wir bitten um Anmeldung: T.: 0331 2977-336 F.: 0331 2977-220 E-Mail: oeffentlichkeit@kzvlb.de

Foto: Am Tag der offenen Tür 2007 erläutert die Justitiarin Angela Linke die Aufgaben der Rechtsabteilung

wo: wann: parken:

KZV Land Brandenburg Helene-Lange-Straße 4-5 14469 Potsdam 8. Mai 2016 10:00 bis 14:00 Uhr am einfachsten im Karstadt- Parkhaus in der Hegelallee 6


DIE STADT DIE KONGRESSE

31. BERLINER ZAHNÄRZTETAG 46. DEUTSCHER FORTBILDUNGSKONGRESS FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

SAVE THE DATE

20. und 21. Januar 2017 | Estrel Convention Center Berlin

Nähere Informationen ab Herbst 2016 unter: www.quintessenz.de/berlinerkongresse


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25 Jahre für die Freiberuflichkeit Am 30. Mai feierte der Landesverband der Freien Berufe sein 25-jähriges Jubiläum. Zum Festakt und der anschließenden Podiumsdiskussion kamen zahlreiche Gründungsmitglieder, zu denen auch die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung zählen.

[ZBB] In den 25 Jahren seines Bestehens, so würdigten es die Festredner, pflegte der LFB enge Kontakte zur Landespolitik, um die Rolle der Freien Berufe zu stärken und ihre Interessen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten und zu verankern. Der brandenburgische Wirtschaftsminister Albrecht Gerber hob in seinem Statement die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Freien Berufe hervor. Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinwohlverpflichtung bilden das Fundament der Tätigkeit eines jeden Freiberuflers. Doch in einem sich verändernden Europa ist das „Modell Deutschland“ mit funktionierenden Selbstverwaltungen nur eines von vielen und sogar eines, das im Zuge der Deregulierungsbestrebungen leicht unter die Räder kommen könnte. Deshalb setzen sich die Vertreter der Freien Berufe für das am Gemeinwohl orientierte System der freiberuflichen Tätigkeit ein. Um der Landespolitik diese Position nahe zu bringen, wählte der LFB für die an den Festakt anschließende Podiumsdiskussion ein Thema, das derzeit die meisten Befürchtungen auslöst: die zunehmende Öffnung des Fremdkapitalverbots. Unter der Moderation des Journalisten Gunnar Schupelius diskutieren die

Moderator Gunnar Schupelius (2. v.re.) lockte alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion aus der Reserve

Vertreter der brandenburgischen Landtagsfraktionen „Die Sicht der brandenburgischen Politik auf die Freiberuflichkeit unter FremdDiskussionsteilnehmer Die brandenburgischen Landtagsparteien waren bei der Podiumsdiskussion vertreten durch: • Axel Vogel, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen • Matthias Loehr, Sprecher für Tourismus und Wirtschaftspolitik, DIE LINKE • Helmut Barthel, Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD • Steeven Bretz, Generalsekretär der CDU • Christina Schade, Wirtschaftspolitische Sprecherin der AfD (rechtes Bild v. l. n. r.)

kapitaleinfluss“. In der sehr lebhaft und teils emotional geführten Debatte, in die sich auch das Publikum einbrachte, zeigte sich, dass die freien Berufe einer allzu liberalen Öffnung kritisch gegenüberstehen und bereit sind, ihre Unabhängigkeit als höchstes Gut für sich, ihre Patienten, Klienten und Mandanten zu verteidigen. Insbesondere die Vertreter der zahnärztlichen Körperschaften – LFB-Präsident Thomas Schwierzy für die Landeszahnärztkammer, Dipl.-Med. Thomas Schmidt und Rainer Linke für die Kassenzahnärztliche Vereinigung – unternahmen große Anstrengungen, um die Politiker über die MVZ-Problematik zu informieren und sie von der Fragwürdigkeit der MVZs im zahnärztlichen Bereich zu überzeugen. 


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Rechtzeitig daran denken: Einen Nachfolger für die Praxis suchen Autorin: Heike Nagel, Assistentin des Justitiars der ZÄK Niedersachsen

Irgendwann ist es soweit: Der Entschluss, die Praxis abzugeben, ist gefallen. Gründe dafür gibt es viele, mögen es das Alter, Krankheit oder familiäre Anlässe sein. In einer solchen Situation ist es wichtig, sich gründlich vorzubereiten und eine Praxisabgabe sorgfältig zu planen.

Bevor Sie in die konkreten Planungen einsteigen, sollten grundsätzliche Vorbereitungen getroffen werden. Informationen sammeln Als oberstes Gebot gilt: Erst einmal gründlich informieren. Nur wer gut informiert in das Projekt „Praxisabgabe“ startet, wird in der Lage sein, Abwägungen und gewinnbringende Entscheidungen zu treffen. Es kann sich auch der Besuch entsprechender Informationsveranstaltungen empfehlen. Nehmen Sie solche Angebote, zum Beispiel von der Kammer, wahr. Ein „Zuviel“ an Informationen gibt es in diesem Fall nicht, ein „Zuwenig“ hingegen schon.

Neutraler Blick Schauen Sie sich Ihre Praxis einfach mal mit den Augen eines potentiellen Käufers an: Vielleicht gibt es hier und da optische Verbesserungsmöglichkeiten, um das Erscheinungsbild der Praxis aufzupolieren. Falls ja, „möbeln“ Sie Ihre Praxis richtig auf, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Schickes, modernes Mobiliar an der Rezeption oder im Wartebereich vermittelt einen freundlichen Eindruck. Vielleicht lassen Sie auch ein paar Malerarbeiten durchführen, denn „frisch gestrichen“ wirkt Wunder. Sicherlich sind das zunächst einmal Investitionen, später aber machen sie sich bezahlt.

Weitere Aspekte • Prüfen Sie, ob alle Geräte und deren Genehmigungen auf dem neuesten Stand sind. • Stellen Sie alle Verträge zusammen, die für Ihre Praxis existieren. Achten Sie auf Fristen (wie auslaufende Verträge). Hier ist gegebenenfalls der Rat eines niedergelassenen Rechtsanwaltes einzuholen. • Erstellen Sie ein Inventarverzeichnis für die Praxis. Abgabezeitpunkt Wenn eine Praxisabgabe nicht überraschend kommt und sorgfältig vorbereitet werden kann, sollten Sie einen Abgabezeitpunkt anvisieren, der möglichst zu ei-


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nem Quartalsende liegt. Wer mit den Planungen ist, dass der Verkehrswert einer Zahnarztpraxis etwa ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Abgabe- nicht allein im Rahmen eines Bewertungsverfahrens zeitpunkt beginnt, ist sicherlich gut beraten. Je frü- zu ermitteln ist. In erster Linie bestimmen Angebot her Sie mit den Planungen beginnen, desto weniger und Nachfrage den Preis, wie bei allen anderen Dinstehen Sie unter Zeitdruck und können so in Ruhe gen auch. Wenn der in einem Bewertungsverfahren einen geeigneten Käufer suchen ermittelte Preis nicht erzielt wird, und unter Umständen einen besnützt die beste BewertungsmeJe früher Sie mit den Plaseren Verkaufspreis erzielen. thode gar nichts. nungen beginnen, desto weniger stehen Sie unter Formalitäten Den aussagefähigsten Wert erZeitdruck und können so Wichtig ist zunächst der Kontakt zielt man wahrscheinlich mithilfe in Ruhe einen geeigneten zur Kassenzahnärztlichen Vereines Sachverständigen. Einen Käufer suchen und unter einigung Brandenburg (KZVLB). Kontakt vermittelt Ihnen gern Umständen einen besseren Dort ist zu melden, dass und die Landeszahnärztekammer: Verkaufspreis erzielen. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt Inga Schulz, Tel. 0355 38148-14, Sie Ihre Praxis übergeben werischulz@lzkb.de. Daneben ist die den, und an wen. Wird eine Praxis zum Beispiel aus Unterstützung durch einen Steuerberater anzuraAlters- oder Krankheitsgründen abgegeben, ist ein ten. etwaiger Verzicht auf die Kassenzulassung zu klären. Alle dafür erforderlichen Informationen erhal- Kaufpreisvorstellung ten Sie beim dort zuständigen Ansprechpartner. Der Steuerberater hilft bei der Kaufpreisvorstellung und berät Sie natürlich auch in den daraus resultieInventarverzeichnis renden steuerrechtlichen Fragen. Für die Ermittlung des materiellen Wertes ist eine Inventarisierung aller Gegenstände unerlässlich. Verträge Hierzu zählen alle Geräte, Instrumente und Maschi- Wichtig ist nun, damit Sie einem etwaigen Nachfolnen, aber auch das Mobiliar, Fachliteratur und ähnli- ger einen umfassenden Überblick über Ihre Praxis ches. Diese müssen – gegebenenfalls mithilfe eines verschaffen können, alle bestehenden Verträge Steuerberaters – erfasst und mit dem entsprechen- zusammenzustellen. Dazu zählen natürlich alle Arden Zeitwert versehen werden. beitsverträge, aber auch Verträge mit Lieferanten, Versicherungen, Darlehen, Mietvertrag, Telefon/InErmittlung des Praxiswerts ternet usw. usf.. Listen Sie die Verträge sorgfältig Der Praxiswert ist Basis für den geplanten Verkauf. auf, nennen Sie Details wie Abschlussdatum, LaufEr setzt sich zusammen aus dem materiellen Wert zeiten, Kündigungsfristen, Restverbindlichkeiten (Substanzwert) und dem immateriellen (ideellen) ... So ermöglichen Sie dem Nachfolger, sich einen Wert, auch Goodwill genannt. gründlichen Eindruck zu verschaffen, indem Sie die Situation der Praxis deutlich offenlegen. Das kann Der materielle Wert, auch Substanzwert, einer sich auf die Kaufentscheidung positiv auswirken. Praxis ist die Summe der Zeitwerte der bewerteten Denn wer kauft schon gern die berühmte Katze im Wirtschaftsgüter zu einem bestimmten Stichtag. Sack?! Unter dem immateriellen Praxiswert wird die Möglichkeit verstanden, eine eingeführte Zahnarzt- Nachfolgesuche praxis mit ihrem Patientenstamm wirtschaftlich er- Möglichkeiten der Suche nach einem geeigneten folgreich fortzuführen. Hierbei kommt natürlich der Nachfolger gibt es diverse. Die Zahnärztekammer starken Zahnarzt-Patienten-Bindung eine besonde- bietet Ihnen auf den Internetseiten www.lzkb.de re Bedeutung zu. die Möglichkeit, Ihr Angebot einzustellen. Selbstverständlich können Sie auch im „Zahnärzteblatt Bewertungsmethoden gibt es verschiedene. Welche Brandenburg“ oder in den bundesweit vertriebenen davon den tatsächlichen Verkehrswert einer Zahn- „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (ZM) inserieren. Sie arztpraxis am ehesten widerspiegelt, lässt sich auch können aber auch über den Dentalhandel aktiv wernicht abschließend beurteilen. Entscheidend dabei den.


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be handelt. Beide Varianten sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Vertragsgestaltung Ist ein Nachfolger gefunden, bedarf es eines Vertrages. Ratsam ist es, mit dem potentiellen Nachfolger einen sogenannten Vorvertrag abzuschließen, der unter dem Vorbehalt der Zulassung des Übernehmenden stehen sollte. Wir empfehlen, für die Ausgestaltung des Vertrages einen niedergelassenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Eine solide Vertragsgestaltung kann Ihnen im Nachhinein viele Unstimmigkeiten ersparen. Ein Mustervertrag für die Praxisübergabe halten wir im Übrigen für Sie parat: im Internet unter www.zqms-eco.de. Renten-/Kranken-/Berufshaftpflichtversicherung Bei allem, was mit der Praxisabgabe zusammenhängt: Vergessen Sie sich selbst dabei nicht. Klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung die Modalitäten. Sprechen Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung im Hinblick auf eine sogenannte Nachhaftung an. Eine solche Nachhaftung wird dringend empfohlen. Und ganz wichtig: Klären Sie Ihre Rentenansprüche. Setzen Sie sich mit dem Altersversorgungswerk, gegebenenfalls auch anderen Rententrägern, in Verbindung und fragen Sie nach den von Ihnen zu erfüllenden Formalitäten. Gesundheitsamt/Gewerbeaufsichtsamt/Berufsgenossenschaft Auch das Gesundheitsamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt müssen von der Praxisabgabe bzw. -übergabe informiert werden. Ein kurzes Schreiben genügt hier zunächst, alles Weitere werden die beiden Ämter dann mit Ihnen

Über www.zqms-eco.de stehet Ihnen ein Mustervertrag für die Praxisübernahme zur Verfügung

klären. Gleiches gilt für die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Setzen Sie sich mit den zuständigen Ansprechpartnern in Verbindung, Sie erfahren dort alles Wissenswerte über das gesamte Procedere.

a) Praxisübergabe Wenn Sie einen Nachfolger gefunden haben, finden die Normierungen des Paragraphen 613a BGB Anwendung. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Mitteilungspflichten gemäß Paragraph 613a Abs. 5 BGB bestehen, wonach die von der Praxisübergabe betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten sind. Hierbei sind der Zeitpunkt oder der geplante Zeitpunkt der Praxisübergabe, der Grund für die Übergabe, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Übergabe für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu erläutern. Diese Pflicht kann auch Ihr Nachfolger übernehmen. Entscheidend ist, dass die Mitarbeiter frühzeitig informiert werden.

Übernahme bestehender Verträge Sicherlich wird Ihr Nachfolger Interesse daran haben, einige Ihrer bestehenden Verträge zu übernehmen. Primär dürfte hier der Mietvertrag von Interesse sein, aber auch von Versicherungs-, Leasingverträgen und dergleichen kann der Nachfolger möglicherweise profitieren. Oft ist die Übernahme eines Vertrages einfacher zu handeln als ein Neuabschluss.

Der Nachfolger tritt als neuer Inhaber der Praxis in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Damit Sie ihrem Nachfolger den Einstieg erleichtern, empfiehlt es sich, eine Personalliste zu erstellen. Diese sollte neben den Namen und den persönlichen Daten der Mitarbeiter Angaben über Eintrittsdatum, Gehalt, Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder anderes) enthalten. Auch sollte hier beschrieben werden, mit welcher Tätigkeit die Mitarbeiter betraut sind und welche Kündigungsfristen vertraglich geregelt sind.

Arbeitsverträge Hier ist zunächst zu differenzieren, ob es sich um eine Praxisabgabe oder eine Praxisüberga-

Denken Sie auch daran, dass im Falle einer Praxisübergabe die Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse abgemeldet und


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ZBB 3 | 2016 durch den neuen Praxisinhaber wieder angemeldet werden müssen. Kontaktieren Sie hier die zuständigen Krankenkassen und erfragen Sie das Procedere. Gegebenenfalls bestehen Ausbildungsverträge. Auch diese können auf den Nachfolger übertragen werden. Sprechen Sie hierzu Ihre Zahnärztekammer, ZFAReferat, Monika Klar, Tel. 0355 38148-12 oder mklar@lzkb.de an. b) Praxisabgabe Im Fall einer Praxisabgabe kann unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eine ordentliche Kündigung erfolgen. Lassen Sie sich hierbei auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Last, but not least Ebenso wollen bedacht sein: • Ve r s o r g u n g s u n t e r n e h m e n (Strom, Gas, Wasser, Müll) informieren, ab-/ummelden • Telefonbucheinträge, eventuelle Praxis-Homepage löschen, • Post benachrichtigen, gegebenenfalls Nachsendeantrag stellen, • Praxisfahrzeug eventuell verkaufen oder ummelden, • Patienten informieren.

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kein Problem. Selbstverständlich ist es Ihnen gestattet, ein entsprechendes Schreiben zu versenden. Auch gegen eine Zeitungsannonce bestehen aus berufsrechtlicher Sicht keine Einwände.

Checkliste Sie sehen: Eine gründliche Vorbereitung und eine durchdachte Planung sind das A und O für eine saubere Abwicklung der Praxisab-/übergabe.

Patientenkartei Auch wenn Sie − im Falle einer Praxisübergabe − die Patientenkartei „mit verkaufen“, kommt eine Einsichtnahme durch den Nachfolger nicht ohne weiteres in Betracht. Unerlässlich dafür ist die Zustimmung der jeweiligen Patienten. Das gilt für die manuell wie auch für die in der EDV geführte Patientenkartei. Holen Sie diese Zustimmung unbedingt ein, um nicht gegen das Schweigepflichtsgebot zu verstoßen.

Scheuen Sie sich nicht, die verschiedenen zuständigen Institutionen anzusprechen, wenn Sie Fragen haben. Schließlich stellt ein solcher Schritt alles andere als Routine dar und kann daher für manche Unsicherheit sorgen.

Im Idealfall haben Sie vielleicht sogar die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Nachfolger das Einverständnis des Patienten zur Einsichtnahme einzuholen und sogar die weitere Behandlungsplanung festzulegen.

Auf der folgenden Seite haben wir Ihnen noch einmal eine kleine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die Abwicklung einer Praxisab-/übergabe erleichtern soll. Bitte beachten Sie aber, dass diese Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern lediglich eine Gedankenstütze darstellt. 

Insbesondere dem letzten Punkt kommt eine große Bedeutung zu. Die meisten von Ihnen, die eine Praxis ab- oder übergeben, möchten sicherlich ihre Patienten davon in Kenntnis setzen und sich von ihnen verabschieden. Unter Umständen möchten Sie auch im gleichen Zuge Ihre Nachfolgerin/ Ihren Nachfolger vorstellen. Unter Beachtung der berufsrechtlichen Normierungen ist das alles

Eine Hilfe im Procedere der Praxisübergabe könnte auch die Broschüre der Landeszahnärztekammer Brandenburg „Junge Zahnärzte – Spagat zwischen Praxis und Privat“ sein. Sie erhalten diese Broschüre über Inga Schulz, ischulz@lzkb.de.


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Checkliste für die Abgabe einer Zahnarztpraxis Erledigt?

* Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

1.

Festlegung des Abgabezeitpunktes (mindestens ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Abgabetermin, Praxisübergabe möglichst zu einem Quartalsende)

2.

Informationen KZVLB | klären der dort erforderlichen Formalitäten | Verzicht auf Zulassung zur Kassentätigkeit?

3.

Erstellen eines Inventarverzeichnisses

4.

Ermittlung des Praxiswerts (Formel, Sachverständige)

5.

Kaufpreisvorstellung klären

6.

Klären der steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte | Zusammenarbeit mit Steuerberater

7.

Sichtung aller bestehenden Verträge (Arbeitsverträge, Lieferanten, Versicherungen, Darlehen, etc.). Gegebenenfalls Übernahme einiger Verträge durch den Nachfolger?

8.

Nachfolgesuche

9.

Vertragsgestaltung/Vertrag schließen

10.

Fragen zur Renten-/Kranken-/Berufshaftpflichtversicherung klären

11.

Abmeldung beim Gesundheitsamt/Gewerbeaufsichtsamt/Berufsgenossenschaft

12.

Prüfen der Übernahme bestehender Verträge (Mietvertrag Telefon, Leasing, Versicherung) durch Nachfolger

13.

Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen überprüfen, gegebenenfalls auf Nachfolger übertragen

14.

Angestellte bei der zuständigen Krankenkasse abmelden und durch den Praxisnachfolger wieder anmelden lassen (Rücksprache mit Krankenkasse)

15.

Ausbildungsverträge auf den Nachfolger übertragen − Rücksprache mit LZÄKB

16.

Details zur Übergabe der Patientenkartei klären, gegebenenfalls Behandlungsplanung mit Zustimmung des Patienten festlegen


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Vorübergehend angekommen – Syrische Zahnärztinnen absolvieren Praktikum Unter den Flüchtlingen befinden sich zahlreiche Zahnmediziner, die in der Zeit in Deutschland aber auch tätig werden wollen. Die Geschichte von zwei Zahnärztinnen, die in Cottbuser Zahnarztpraxen Hilfe gefunden haben, um sich auf ihren Sprachtest vorzubereiten.

Racha Hourieh schaut Dr. Carsten Burkhardt über die Schulter und lernt dabei; er informierte darüber seine Patienten

Lama Jamal Agha fand bei Dipl.-Stom. Roland Kobel einen Praktikumsplatz insbesondere zum Erlernen der Fachsprache

[ZBB] Zahnärzte, die vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind, wollen dennoch gern weiter ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Anerkennung des Berufsabschlusses regelt im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG – siehe auch Seite 23 in diesem ZBB). Um die Berufserlaubnis zu erhalten, ist unter Umständen ein Fachsprachtest und eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich.

xis, um Sicherheit in der deutschen Sprache und im Fachtermini zu erlangen. Nach elf Jahren Berufserfahrung in Syrien und Katar möchte sie gern bald wieder arbeiten – aber dennoch, sobald es die Situation zulässt, wieder zurück in die Heimat nach Syrien. Derzeit bereitet sie sich auf die B1-Sprachprüfung vor.

Auch Racha Hourieh, seit 2015 in Deutschland, muss sich als syrische Zahnärztin dem Sprachtest und der Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Sie hatte Glück, dass sie bei einer Veranstaltung Dr. Martina Münch kennenlernte. Diese wiederum wandte sich mit Bitte um Unterstützung an den Kammerpräsidenten Dipl.-Stom Jürgen Herbert, welcher den Kontakt zu Dr. Carsten Burkhardt vermittelte. Seit Anfang dieses Jahres kommt sie nun dreimal in der Woche für ein paar Stunden in die Cottbuser Pra-

Lama Jamal Agha folgte ihrer Schwester nach Cottbus, nachdem sie zuerst in Syrien ihr Zahnmedizinstudium begonnen hatte, es jedoch infolge des Krieges erst in Ägypten abschließen konnte. Von Hause aus spricht sie arabisch. Als sie im März vor einem Jahr nach Deutschland kam, sprach sie kein Wort deutsch. Inzwischen hat sie die B2-Sprachprüfung geschaft und bereitet sich auf die C1-Prüfung vor, um die Gleichwertigkeitsprüfung beantragen zu können. Sie gelangte durch Zufall an die Zahnarztpraxis von Dipl.-Stom. Roland Kobel, der ihr nun seit März ein Praktikum ermöglicht. 


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Zu Hause in Deutschland Autorin: Christina Pöschel, KZVLB

Seit 2011 ist den brandenburgischen Zahnärzten - jedenfalls den sportbegeisterten - der Name Abramow ein Begriff. Der „Neue“, der da erstmalig beim Tennisturnier der Zahnärzte antrat, zog mit seinem Spiel die Aufmerksamkeit auf sich und als er das Turnier in einem glatten Durchmarsch gewann, war die Neugier riesig: Wer ist das und wieso spielt er so verdammt gut?

Mit seinem Spiel beim Sportwochenende der brandenburgischen Zahnärzte verblüffte Michail Abramow die Konkurrenz

Als Michail Abramow im Jahre 2001 mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder aus Weißrussland nach Deutschland übersiedelte, war er 26, diplomierter Zahnarzt und hatte drei Jahre in einer Zahnklinik hinter sich. Eigentlich lief alles bestens und die Zukunft schien, sofern das in diesem Teil der Welt überhaupt eine realistische Option sein kann, verheißungsvoll. Dass er dieses Leben dennoch gegen die Ungewissheit in Deutschland tauschte, lag an seinem Familiensinn und auch an seinem jüdischen

Sonnenverbrannt, aber happy bei der Siegerehrung. Auch KZVVize Linke war mit dem Ergebnis im Herren-Doppel zufrieden

Glauben, denn Juden haben es in Russland nicht leicht. Selbst Gas geben statt Warten auf ein Förderprogramm Deutschland nahm die Aussiedler freundlich auf und Abramow stürzte sich umgehend in die Arbeit. Für ihn hieß das zunächst einmal, die deutsche Sprache zu lernen – aus seiner Sicht das Wichtigste, um möglichst schnell in dem fremden Land anzukommen. Um den Lernerfolg zu beschleunigen, nahm er die tägliche Fahrt von Brandenburg nach Ber-

lin in Kauf, denn Intensivkurse waren nur bei Berlitz zu haben. Dort brachte es der Zufall mit sich, dass er am Institut eine Zahnärztin kennenlernte. Die nahm sich des jungen Kollegen an, indem sie ihn zunächst mit der Arbeitsweise einer deutschen Praxis vertraut machte und ihn später, als er seine Berufserlaubnis in der Tasche hatte, anstellte. Von 2002 an arbeitete Michail Abramow reichlich drei Jahre in der Berliner Praxis. Dann stellte sich heraus, dass er zur Gleichwertigkeitsprüfung nur in dem Bundesland zugelassen


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ZBB 3 | 2016 würde, in dem er auch lebte. Also sprach er bei einer Zahnarztpraxis in Brandenburg vor. Der Praxisinhaber ließ sich darauf ein, so dass Abramow von nun an in Brandenburg an der Havel wohnte und arbeitete. In dieser Zeit traf er auf den damaligen Kammer-Vizepräsidenten Dr. Erwin Deichsel, der von dem engagierten jungen Zahnarzt angetan war und ihn immer wieder zur Prüfung ermunterte. Drei Monate später war die Vorbereitungszeit absolviert und die Gleichwertigkeit bewiesen. Zielstrebig nahm Abramow nun die nächste Etappe in Angriff: die Approbation. Voraussetzung dafür war die deutsche Staatsbürgerschaft. Dafür musste er sich weitere drei Jahre gedulden, dann war auch diese Hürde gemeistert und er durfte endlich als angestellter Zahnarzt praktizieren. Niemand hat gesagt, dass es leicht würde Diese Zielstrebigkeit mag verwundern, aber für Michail Abramow ist sie Teil seines Lebens, ein Wesenszug, den er im Sport erworben hat: „Mal etwas aushalten, an etwas dranbleiben, zielstrebig auf etwas hinarbeiten“– dem Sportler haben sich diese Eigenschaften verinnerlicht. Als Schuljunge ermutigten ihn seine Eltern zum Tennis, als dieser Sport noch alles andere als populär war. Er kämpfte sich nach vorne, bis eines Tages die Entscheidung für die berufliche Zukunft im Raume stand. Profikarriere im Tennis? IT-Bereich? Medizin? Die Sportlaufbahn zog Abramow in Ermangelung einer echten Perspektive nicht wirklich in Erwägung. Hingegen verlockte ihn die Idee, sich für ein IT-Studium einzuschreiben. Ohne Aufnahmeprüfung erschien dem Matheolympiaden-Gewinner der Studiengang sehr verlockend. Andererseits hatte er mit einer Großmutter, die als Ärztin und einem Onkel, der als Kieferchirurg arbeitete, schon viel zu sehr in die Medizin geschnuppert, um einen Abschluss in der Königsdisziplin nicht als das Höchste zu betrachten. Typisch Abramow ent-

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schied er sich für den Griff nach den Sternen, bestand die Aufnahmeprüfung für die Fakultät und studierte bald Zahnmedizin in Minsk. Hochs und Tiefs, aber alles richtig gemacht Für Michail Abramow läuft das Leben in Deutschland gut. Zwar musste er in Deutschland seine Karriere von vorn beginnen, aber ihm fiel es leicht, hier Fuß zu fassen. Er wird geschätzt und gemocht, was dank seines freundlichen, unarroganten und unaufgeregten Wesens kaum anders vorstellbar ist. Wenn er redet, vermutet niemand, dass Deutsch nicht seine Muttersprache sein könnte. Bei Sprachtests im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfungen sitzt er nun als Prüfer im Auftrag der Landeszahnärztekammer am Tisch. Mittlerweile gehört ihm eine eigene Praxis und er weiß, dass er den richtigen Weg eingeschlagen hat. Der größte Wermutstropfen in seiner Zeit in Deutschland war der Tod beider Eltern kurz nacheinander. Noch heute macht er sich Gedanken, dass sie es wohl viel schwerer hatten mit ihrem Leben in einem fremden Land, als die jüngere Generation. Umso größeren Wert legt er auf den engen Zusammenhalt seiner Familie, die mittlerweile aus Ehefrau und Sohn besteht, und mit seinem Bruder – einem Volleyballprofi und künftigen Sportmediziner. Tipps für die, die alles noch vor sich haben Abramow hat seit seiner Ankunft in Deutschland viel Zuspruch bekommen und ist Menschen begegnet, die ihn unterstützt haben. Seinen Weg verfolgte er unbeirrt Schritt für Schritt. Und genau dies rät er den Fremden, die jetzt – wie er vor 14 Jahren – in Deutschland eine neue Zukunft suchen. Niemand sollte nach dem großen Geld schielen, das in Deutschland genau so wenig auf der Straße liegt wie anderswo, sondern seine Zukunft mit Ehrlichkeit, Fleiß, der Bereitschaft zur Integration und Geduld angehen. 

Gleichwertigkeitsprüfungen im Land Brandenburg Im Fall einer im Ausland erworbenen zahnärztlichen

dieses Approbations- und Berufserlaubnisverfahren

Ausbildung setzt die Approbation oder Berufser-

schloss das LAVG mit der LZÄKB für das Land Bran-

laubnis die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes

denburg eine Vereinbarung ab. Die Informationen

voraus. Die Überprüfung des Ausbildungsstandes

dazu finden Sie unter: www.lzkb.de >> Zahnärzte >>

obliegt dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbrau-

Mitgliedschaft.

cherschutz und Gesundheit (LAVG). Für die Durch-

Bisher nahmen im Jahr 2015 sieben sowie 2016 elf

führung von Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie

Zahnärzte an den Fachsprachtests teil. Zwei Zahn-

seit 2015 Fachsprachtests für Zahnärzte innerhalb

ärzte mussten ihren Test wiederholen.


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ZahnRat erscheint in neuem Layout Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB

Die Patientenzeitschrift „ZahnRat“ erschien 1993 zum ersten Mal. Seit dieser Zeit gehört die Zeitschrift zu einer Konstante in den Zahnarztpraxen der ostdeutschen Bundesländer – stets inhaltlich auf jeweils ein Thema fokusiert. Leichte Veränderungen stehen an. Seit mehr als 20 Jahren informiert die Patientenzeitschrift „ZahnRat“ über alle zahnmedizinischen Fachgebiete. Die Themen sind so vielfältig wie die Zahnheilkunde und die Mundgesundheit selbst. Professionelle Zahnreinigung, gesunde Kinderzähne, Zahnersatzversorgungen, Kieferorthopädie oder Implantate sind nur eine Auswahl daraus. Viermal im Jahr erscheint die Zeitschrift als Patientenzeitung der Zahnärzte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In den Zahnarztpraxen kann sie als Medium für die gezielte Aufklärung von Patienten genutzt werden. Herausgeber sind die Landeszahnärztekammern der fünf Bundesländer und die KZV Sachsen-Anhalt. Redaktionssitzungen sichern Qualität Zweimal im Jahr trifft sich das Redaktionsteam zu gemeinsamen Sitzungen. In den Beratungen werden die Themen der Ausgaben festgelegt und die Resonanz auf die erschienen Ausgaben beurteil. Es findet eine gemeinsame Blattkritik statt, damit die Qualität der Zeitschrift gesichert bleibt. Auch die Auseinandersetzung mit kritischen Anmerkungen von Lesern – sowohl von Zahnärzten, als auch von Patienten –

ZahnRat gegeben. Deshalb wurde auf der Redaktionssitzung im April 2016 in Leipzig die allgemeine Ausrichtung des ZahnRat noch einmal festgeklopft. Der ZahnRat ist und bleibt eine Patientenzeitschrift. Sie ist keine Fachpublikation für Zahnärzte und die Wissenschaft. Eine vereinfachte Sprache und der Verzicht auf viele Fachbegriffe dienen der Verständlichkeit und werden beibehalten.

Nicht nur das ZBB unterzog sich einer Frischzellenkur – auch der ZahnRat wird demnächst mit einem neuen Erscheinungsbild glänzen

Auch auf Facebook ist der ZahnRat präsent. Die Facebook-Gruppe des ZahnRat hat mittlerweile über 200 Abonnenten.

gehört dazu. Bei der Darstellung der Inhalte muss darauf geachtet werden, dass der Spagat zwischen fachlich korrektem Inhalt und der Verständlichkeit für den zahnmedizinisch nicht vorgebildeten Leser gelingt. In den vergangenen Jahren hatte es Kritik aus der Wissenschaft am

Weiterhin bleibt der ZahnRat in erster Linie ein Printmedium. Die Internetpräsenz soll nur als Heftarchiv und als Werbe- und Vertriebsplattform genutzt werden. Die großen Gebiete der Zahnheilkunde bleiben zentrale Themen, aber auch „Randthemen“ wie Schnarchen werden weiterhin mit bedacht. Neues Layout kommt Nachdem der ZahnRat im jetzigen Layout viele Jahre erschienen ist, hat das Redaktionsteam in Leipzig eine Neugestaltung beschlossen. Die Farben der werden frischer und ansprechender und die Schrift lesefreundlicher. Es wird neue Infokästen geben, ein Maskottchen auf besondere Inhalte hinweisen. Die Internetseite des ZahnRat (www.zahnrat.de) soll entsprechend dem neuen Layout angepasst werden. 


ZAHNRAT-FAX-BESTELLFORMULAR

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82 Implantologie: Biomaterialtechnik auf höchstem Niveau

Schwangerschaft · Karies · Zähneputzen · Fluorid · Erster Zahnarztbesuch

Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?

Zahnfit schon ab eins!

Was ist Implantologie?

Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege

Die zahnärztliche Implantologie ist die Wissenschaft, die sich mit den Werkstoffen, den Operationsmethoden und der Gestaltung des Zahnersatzes auf Implantaten beschäftigt. Im weiteren Sinne gehört dazu auch die Entwicklung von Methoden, den Knochen und das Zahnfleisch zu ersetzen, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gegangen sind.

Was sind Implantate? Das zahnärztliche Implantat ist ein dübelartiger Formkörper, der anstelle einer Zahnwurzel in den Knochen eingeschraubt wird und der Befestigung von Zahnersatz dient. Das kann eine einzelne Zahnkrone sein, aber auch eine Brücke oder eine abnehmbare Prothese.

Inhalt:

Wer implantiert? Wann wird implantiert? Wann sind Implantate sinnvoll? Wann sind Implantate nicht möglich?

Babys erste Zähnchen, wie freudig werden sie von Eltern und Verwandten begrüßt! Ihr Durchbruch war womöglich mit Unwohlsein des Kindes und schlaflosen Nächten der Eltern verbunden – nun werden sie erleichtert bestaunt und bewundert.

Chirurgische Behandlung Prothetische Behandlung Nachsorge und Recall Einzelzahnersatz Zahngruppenersatz Versorgung (nahezu) zahnloser Kiefer

Leider lässt oftmals nach einer Weile

diese Aufmerksamkeit für die niedlichen Beißerchen nach. Die perlweiße Reihe im Ober- und im Unterkiefer wird als gegeben hingenommen, und die Entwicklung des Kindes bietet andere Überraschungen genug. Aber Vernachlässigung nehmen die Zähne übel. Dann kann es passieren,

dass sie wieder für Überraschungen sorgen – aber für unangenehme. Das lässt sich vermeiden. Lesen Sie in diesem ZahnRat viel Interessantes über die Zahn- und Mundgesundheit in den ersten drei Jahren Ihres Kindes (oder Enkels). Sie werden erfahren: Ihre Mühen nützen den Zähnen des Kindes – und sie zahlen sich auch sonst aus.

www.zahnrat.de

Patientenzeitung der Zahnärzte

Patientenzeitung der Zahnärzte

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84 Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · C AD/C AM · Kosten · P flege

Parodontitis · Zusammenhang und Auswirkungen auf Allgemeinerkrankungen · Therapie · Prophylaxe

Die Qual der Wahl fürs Material

Parodontitis – eine unterschätzte Gefahr

Welche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?

Volkskrankheit kann weitreichende Folgen haben

Die Füllung an Karies erkrankter Zähne gehört auch heute noch zu den häufigsten Behandlungen in einer Zahnarztpraxis. Damit ein geschädigter Zahn gut versorgt werden kann, muss zuerst die erkrankte Zahnhartsubstanz vollständig entfernt werden.

Sie als Patient sollen sicher entscheiden können, welche Füllungsmaterialien in Ihrem Mund eingesetzt werden. Ihr Zahnarzt berät Sie gern über die verschiedenen Eigenschaften der Werkstoffe sowie über die jeweiligen Anforderungen an den zu versorgenden Zahn.

Dabei möchte die moderne Kariestherapie so viel gesunde Zahnhartsubstanz wie möglich erhalten und so wenig Zahnsubstanz wie nötig entfernen. Unterschiedliche Füllungsmaterialien mit ihren vielfältigen Eigenschaften und Verarbeitungsmöglichkeiten helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, warum ein Zahn mit einer Füllung versorgt werden muss. Der ZahnRat listet die verfügbaren Füllungsmaterialien auf und nennt ihre Vor- und Nachteile. Er begründet, warum für die Zahnbehandlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten

entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege Ihrer Zähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können. Dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin nicht der Fachmann oder die Fachfrau ausschließlich für die „Reparatur“ der Zähne ist, ist wohl mittlerweile jeder Patientin und jedem Patienten bekannt. Vielmehr ist dieses Berufsbild in seinem täglichen Handeln auf die Gesunderhaltung der gesamten Region des Mundraumes und der Kiefer mit angrenzenden Geweben und Organen spezialisiert. Die Zahnheilkunde

Schon gewusst …? Bis zur Entwicklung des Amalgams in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts standen als Material für Zahnfüllungen oft nur Zinn und Blei (lateinisch: plumbum) zur Verfügung. Daher stammt auch die umgangssprachliche Bezeichnung für Zahnfüllungen: Plombe.

Patientenzeitung der Zahnärzte

ist ein gleichberechtigtes Fach im großen Kanon der Medizin. Dies wird besonders deutlich, wenn wir über die Ursachen und die Behandlung der Parodontitis und die nachgewiesenen Zusammenhänge mit anderen Allgemeinerkrankungen nachdenken. Doch was ist eigentlich eine Parodontitis? Wie kann man diese

Erkrankung erkennen und behandeln? Wie kann ich als Patient vorbeugen und im Fall des Falles bei der Behandlung mitwirken? Und welche Beziehungen und Auswirkungen bestehen zu anderen Erkrankungen? Auf diese Fragen möchte Ihnen dieser ZahnRat Antworten geben, die Ihnen das Gespräch mit Ihrem Hauszahnarzt oder Ihrer Hauszahnärztin erleichtern.

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Schnarcherschiene · Schlafapnoe · Mythen · Zahnärztlicher Rat

Endodontie · Wurzelkanalaufbereitung · Wurzelfüllung · Wurzelpspitzenresektion

Weckt Schnarchen das wilde Tier in Ihnen?

Wenn das Übel nicht an, sondern in der Wurzel steckt

Zahnärzte können helfen, wieder ruhiger zu schlafen

Er raubt einem den Nerv, dieser feine, pochende Schmerz, der meist abends beginnt, wenn man zur Ruhe kommt. Der Zahn wird immer berührungsempfindlicher, selbst eine Schmerztablette zeigt keine Wirkung mehr. Selbst ganz Hartgesottene finden dann den Weg auf den Zahnarztstuhl und nehmen jede Hilfe dankbar an.

„Männer müssen schnarchen, um ihre Frauen vor den wilden Tieren zu schützen.” Diesen Satz ließ Doris Dörrie den Schauspieler Heiner Lauterbach in ihrem Film „Männer” sagen. Mit dem Radau im Schlafzimmer könnte zwar sicher so mancher Mann im Tiefschlaf wilde Tiere verschrecken. Allerdings erkennen nicht wenige Frauen nach langen Jahren der

Sicherheit vor wilden Tieren, dass die ungestörte Nachtruhe eventuell doch erholsamer wäre, als die gebannte Gefahr eines Überfalls durch einen Chinaleoparden. Abhilfe muss her! – Schnalzen mit der Zunge ist meistens der Anfang. Mit der Zeit steigt der Frust. Die Hemmungen fallen. Der Maßnahmenkatalog eskaliert zusehends – bestehend aus Püffen mit dem Ellen-

Was steckt dahinter? Hauptursache für die entzündliche Reaktion ist meist die kariöse Zerstörung der Zahnhartsubstanz. Zellgifte der Bakterien gelangen in das Zahnbein und lösen im Zahnmark eine Entzündungsreaktion aus. Diese kann auch deutlich später an bereits sanierten Zähnen ablaufen. In einem fortgeschrittenen Stadium zerstören Bakterien das Zahnmark und führen zu ihrem vollständigen Absterben. Weitere Gründe für eine entzündliche Reaktion sind unter anderem thermische oder chemische Reize, Risse in der Zahnhartsubstanz oder gar eine Unfallverletzung (Trauma). Unbehandelt führt diese Entzündung neben den Schmerzen auch zu einer Schädigung und Infektion des Kieferknochens.

bogen, einer zugehaltenen Nase oder einem Tritt ans Schienbein … Der Erfolg dieser Mittel gegen Schnarchen bleibt meist endlich. Ein notorischer Schnarcher kann bei etwas Übung in jeder Lage schnarchen. „Typisch Mann!“, sagt die genervte Partnerin und ergreift selbst die Flucht. – Doch so weit muss es nicht kommen! Dieser ZahnRat hilft Ihnen dabei, etwas gegen das Schnarchen zu tun.

„Das Übel an der Wurzel packen“ – das gilt im übertragenen Sinn auch für die Behandlungsmöglichkeiten des Zahnarztes. Moderne Verfahren der Wurzelbehandlung können solche geschädigten Zähne noch viele Jahre

Patientenzeitung der Zahnärzte

erhalten. Das geschieht über sieben Millionen Mal pro Jahr in Deutschland. Damit ist die Wurzelkanalbehandlung eine der am häufigsten durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen und eine der erfolgreichsten: Die Erfolgsraten liegen in den ersten fünf Jahren zwischen 85

und 95 %, wie die European Society of Endodontology (ESE) unter strengen Kriterien feststellen konnte. Lesen Sie, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllt sein müssen und vertrauen Sie dem Rat Ihres Zahnarztes.

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Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer?

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Zahnfit schon ab eins!

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Die Qual derWahl fürs Material

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Parodontitis – eine unterschätzte Gefahr

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Weckt Schnarchen das wilde Tier in Ihnen?

PLZ/Ort

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Wenn das Übel nicht an, sondern in der Wurzel steckt

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Eine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gern zu.

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PRAXIS

Die Behandlung stark übergewichtiger Patienten Autorin: Ass. jur. Claudia Mundt, KZV MV

Ein Patient betritt die Praxis und angesichts seiner Körperfülle stellt sich die Frage: Wird die Einheit dieses Gewicht aushalten? Wie aber verhält man sich bei einer offensichtlichen Überschreitung des zulässigen Belastungsgewichts des Behandlungsstuhls? Mit seiner Zulassung übernimmt jeder Vertragszahnarzt gleichzeitig die Verpflichtung, gesetzlich krankenversicherte Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln oder weiter zu behandeln, sog. Kontrahierungszwang. Er ist also nicht frei in seiner Entscheidung, ob der Patient in seiner Praxis behandelt wird oder nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Behandlungspflicht, z.B. dann, wenn Behandlungen erforderlich sind, die in der Praxis nicht erbracht werden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder aber wenn die Kapazitäten des Vertragszahnarztes die (Neu-)Aufnahme weiterer Patienten nicht zulassen, weil in diesen Fällen eine ordentliche Behandlung nicht mehr gewährleistet wäre. Dies ergibt sich bereits aus der Berufsordnung, wonach der Zahnarzt die zahnärztliche Behandlung z.B. insbesondere dann ablehnen kann, wenn eine Behandlung nicht gewissenhaft und sachgerecht durchgeführt oder ihm die Behandlung nach pflichtgemäßer Interessenabwägung nicht zugemutet werden kann. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls. Es gibt allerdings auch deutlich sensiblere Gründe für die Ablehnung einer Behandlung. So wird

Die Hersteller von Behandlungseinheiten sollten stärker für die Gewichtsproblematik sensibilisiert werden

In der Vergangenheit erreichten uns aus den Praxen verschiedentlich Nachfragen zum Thema. In dens, dem Zahnärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, entdeckten wir diesen Beitrag von Ass. jur. Claudia Mundt. Wir danken für die Nachdruckerlaubnis.

weltweit in den letzten Jahren eine zunehmende Fettleibigkeit unter Erwachsenen und Kindern beobachtet. Laut OECD stieg der Anteil der Fettleibigen allein in

Deutschland zwischen dem Jahr 2000 und 2009 von 12 Prozent auf 15 Prozent, wobei man von Fettleibigkeit, also Adipositas, ab einem BMI (kg/m²) von 30 spricht. Die OECD schätzt, dass dieser Trend weiter anhalten wird. In der Zahnarztpraxis kann dies insofern Probleme bereiten, als die Behandlungseinheiten ein maximales Belastungsgewicht ausweisen. Das einmalige bzw. leichte Überschreiten des maximalen Belastungsgewichts wird in der Regel nicht sofort zu einem Defekt führen. Allerdings erfolgen die Angaben des Herstellers nicht grundlos. Insbesondere die technischen Funktionen, aber auch die Verankerung des Stuhls sind auf das Maximalgewicht ausgerichtet. Eine häufige Mehrbelas-


PRAXIS

ZBB 3 | 2016 tung wird im besten Fall nur zu einer schnelleren Abnutzung führen. Im ungünstigsten Fall kann der Patient zu Schaden kommen, woraus sich Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Vertragszahnarztes ergeben können. Die Übernahme der Reparaturkosten durch den Hersteller der Einheit scheidet aufgrund der Fehlbelastung ebenfalls aus. Im Ergebnis kann ein Patient, der das maximal zulässige Belastungsgewicht aller vorhandenen Behandlungseinheiten überschreitet, nicht behandelt werden. Es handelt sich also um eine Ausnahme von der Behandlungspflicht für GKV-Patienten, da hier aufgrund des Fehlens geeigneter Behandlungsstühle eine Behandlung tatsächlich nicht erfolgen kann. Gegenüber dem Patienten sollte dieses Thema sensibel behandelt werden. Zunächst sollte der Nachweis der maximal zulässigen Belastungsgrenze griffbereit sein. Weiterhin sollte keinesfalls der Eindruck einer Diskriminierung entstehen. So dürfte es problematisch sein, den Patienten konkret nach seinem Gewicht zu fragen. Empfehlenswert ist es, das maximal zulässige Belastungsgewicht des

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Stuhls zu nennen und den Patienten zu fragen, ob diese Grenze überschritten wird. Bestehen Zweifel an den Angaben des Patienten, kann man sich dies auch schriftlich bestätigen lassen, um in einem eventuellen Haftpflichtfall abgesichert zu sein. Sofern die maximal zulässige Belastungsgrenze offensichtlich überschritten wird, ist der Patient darauf hinzuweisen, dass die Behandlung aufgrund seines Gewichts in der Praxis nicht möglich ist. Es ist weiterhin ratsam, sich auf die Frage des Patienten vorzubereiten, wo denn nun eine Behandlung stattfinden kann. Dies kann eine Praxis in der Umgebung sein, die über eine entsprechende Behandlungseinheit mit höherer Belastungsgrenze verfügt. Ist dies nicht der Fall, ist ein Verweis an eine Uniklinik angebracht, die über die erforderliche Ausstattung üblicherweise verfügt. Dies wäre für brandenburgische Patienten ausschließlich in Berlin gegeben. Im Rahmen einer Notfallbehandlung kann der Patient allerdings nicht mit dem Hinweis auf die maximal zulässige Belastungsgrenze des Behandlungsstuhls abgewiesen werden. In diesen Fällen ist der Vertragszahnarzt selbstverständlich zur Hilfestellung verpflichtet. 

Meinungen zum Thema: „Übergewichtige Patienten“ Dr. Romy Ermler, Potsdam Hin und wieder kommt es vor, dass wir in unserer Praxis Patienten mit überdurchschnittlicher Körperfülle behandeln müssen. Dann macht sich meine Helferin Sorgen um unseren Behandlungsstuhl. Sie hat es bereits einmal miterlebt, wie die Rückenlehne bei der Behandlung eines stark übergewichtigen Patienten einfach abgebrochen ist. Der Stuhl war damals noch nicht mal sehr alt, als der Bolzen der Lehne mit einem lauten Knall gebrochen ist, es lag also nicht an der Altersschwäche der Behandlungseinheit. Seitdem fahren wir

den Stuhl auf das niedrigste Niveau und kippen die Rückenlehne nur leicht an. Wir bewegen den Stuhl während der Behandlung gar nicht. Dann muss ich mich bei der Behandlung zwar etwas verbiegen, aber es geschieht ja nicht so häufig. Sven Albrecht, Templin In unserer Praxis hatten wir vor einigen Jahren den Fall, dass ein Behandlungsstuhl auf Grund eines übergewichtigen Patienten gebrochen ist. Da sich herausstellte, dass der Bruch auch auf einen Produktionsfehler zurückzuführen war, reparierte

die Firma den Stuhl auf Kulanz. Trotzdem fragen wir andere übergewichtige Patienten nicht nach ihrem Gewicht oder ob sie das zulässige Gewicht des Behandlungsstuhls überschreiten, sondern achten nur darauf, dass der Stuhl, wenn möglich, in der untersten Position belassen wird. Wenn wir den Patienten auf seine Adipositas hin ansprechen, dann eher über die medizinische Schiene. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass der Patient das Gefühl hat, dass es mir eher um den Erhalt meiner Behandlungseinheit geht, als um den Erhalt seiner Zähne.


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RECHT & STEUERN

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Verjährung und Nachhaftung der Berufshaftpflicht Autor:Ass. iur. Phillip W. Waatsack, HDI Versicherung AG, Hannover

Weil Patienten klagefreudiger geworden sind und Zahnärzte mehr auf ihre Absicherung achten müssen, stellen sich zahlreiche neue versicherungsrechtliche Fragen. Für die Zeit nach der Praxis empfehlen Versicherer den Abschluss einer Nachhaftungsversicherung.

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass Patienten noch Jahre nach einer fehlerhaften Behandlung durch einen Zahnarzt Schadenersatzansprüche geltend machen. Hieraus ergeben sich mehrere Fragestellungen: Ist der Anspruch vielleicht bereits verjährt? Welcher Versicherer ist zuständig, sofern zwischenzeitlich ein Versichererwechsel stattgefunden hat? Wer kommt für den Schaden auf, wenn die zahnärztliche Tätigkeit bereits aufgegeben wurde und eine Versicherung nicht mehr besteht? Verjährung Wie alle anderen zivilrechtlichen Ansprüche unterliegen auch die Schadenersatzansprüche gegen Zahnärzte wegen fehlerhafter Behandlungen der Verjährung. Es wird dabei unterschieden zwischen regelmäßigen und absoluten Verjährungsfristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) drei Jahre. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass drei Jahre nach einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung keine Ansprüche mehr erhoben werden können. Wäre dies tatsächlich der Fall, käme es oftmals zu für den geschädigten Patienten unbilligen Ergebnissen. Denn

insbesondere Behandlungsfehler werden häufig erst zu einem viel späteren Zeitpunkt – manchmal sogar nach mehreren Jahren – offenkundig. Sind in solchen Fällen die Ansprüche des Patienten also bereits verjährt? Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Diese Kenntnis liegt aber praktisch nicht schon dann vor, wenn dem Patienten der negative Ausgang der Behandlung bekannt ist. Vielmehr beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn dem Patienten, der ja medizinischer Laie ist, solche Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die aus der Behandlung resultierenden Beschwerden gerade nicht eine Verwirklichung des Krankheitsrisikos darstellen. Davon geht man aus, wenn der Patient Kenntnis von solchen Umständen erlangt, die den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Zahnarztes zulassen und sie darüber hinaus dieses Fehl-

verhalten als Ursache für den Schaden naheliegend erscheinen lassen. Um diesem Umstand zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit der absoluten Verjährungsfrist zur Wahrung des Rechtsfriedens eine Obergrenze festgelegt (§ 199 BGB). Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Bedeutung für den Berufshaftpflichtversicherungsschutz Vor dem Hintergrund der im Zahnarzthaftpflichtbereich möglicherweise zeitverzögert erhobenen Schadenersatzansprüche stellt sich bei einem Versichererwechsel, der Berufsaufgabe oder dem Tod des versicherten Zahnarztes oft die Frage, welcher Versicherer für die Schadenregulierung zuständig ist. Anknüpfungspunkt hierfür ist das Schadenereignis, also das Ereignis, als dessen Folge der Schaden


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werden. Hier werden Schadenfälle abgedeckt, die nach Risikowegfall eintreten, aber durch die betriebliche/berufliche Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt verursacht wurden. Fazit Aufgrund des Risikos, dass Schadenersatzansprüche aus der zahnärztlichen Tätigkeit auch noch Jahre nach der Berufsaufgabe oder dem Tod des versicherten Zahnarztes erhoben werden können, und diese eventuell nicht mehr gedeckt sein könnten, ist es unerlässlich, eine Nachhaftungsversicherung abzuschließen.

beim Patienten tatsächlich eingetreten ist. Auf den Zeitpunkt der Ursache, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es hingegen nicht an Zuständig ist demnach immer der Versicherer, bei dem der Zahnarzt zum Zeitpunkt des Schadeneintritts versichert war. Besonders bedeutend wird dies, wenn Schadenursache und Schadeneintritt auseinanderfallen und der Zahnarzt zwischenzeitlich seinen Beruf aufgegeben hat oder verstorben ist. Denn mit dem Risikowegfall endet die Berufshaftpflichtversicherung. Für später eintretende Schadenereignisse, die aus Behandlungen vor der Vertragsbeendigung resultieren, besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Der Zahnarzt/die Erben haften dann ggf. mit ihrem

Privatvermögen. Diese Deckungslücke kann jedoch mit einer Nachhaftungsversicherung umgangen

Bei manchen Versicherern ist diese ist innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte bereits integriert. Insbesondere bei Altverträgen sollte die Dauer unbedingt überprüft werden, um hier auf der sicheren Seite zu sein und sich so vor einer Haftung mit dem Privatvermögen bei potenziellen Spätschäden zu schützen.  ANZEIGE


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RECHT & STEUERN

Oft gefragt: Wann verjähren Honoraransprüche? Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Vorstandsmitglied der LZÄKB

Häufig wird der Kammer – hier insbesondere dem GOZ-Ausschuss – die Frage gestellt, ob der Zahnarzt verpflichtet ist, seine Privatrechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erstellen.

In der GOZ (§ 10) bzw. in der GOÄ (§ 12) findet sich zu dieser Thematik nur eine besondere Bestimmung, welche regelt, dass die Vergütung erst dann fällig wird, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt wurde, die den Vorgaben entspricht. Das Entstehen eines Zahlungsanspruchs setzt nach § 271 BGB Fälligkeit voraus. Die „Fälligkeit“ tritt ein, wenn ... Mit dem Begriff „Fälligkeit“ wird der Zeitpunkt beschrieben, ab dem Sie von Ihrem Patienten verlangen können, die Rechnung zu bezahlen. Die Fälligkeit tritt also erst nach der Rechnungsstellung ein und nicht nach der Beendigung der zahnärztlichen Behandlung. Durch diese besondere Bestimmung in der GOZ kann der Zahnarzt selbst festlegen, wann die Verjährung seiner Rechnung beginnt: Jede privatzahnärztliche Honorarforderung verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig zu wissen ist, dass die Verjährungsfrist erst zum

Ende des Jahres beginnt, in dem der Zahnarzt seine Rechnung an den Patienten geschickt hat. Verjährungsfrist beachten Für Behandlungen, die beispielsweise im Jahre 2015 abgeschlossen wurden und für die Sie die Rechnung im selben Jahr erstellten, begann die Verjährung am 31. Dezember 2015 zu laufen. Der Zahlungsanspruch verjährt somit am 31. Dezember 2018. Wird die die Rechnung erst im Jahre 2016 erstellt, endet die Verjährung am 31. Dezember 2019.

Jede privatzahnärztliche Honorarforderung verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB nach drei Jahren.

Nach dem Ablauf der Verjährungsfrist kann der Patient die Honorarzahlung verweigern. Sollte der Patient dann doch noch bezahlen, kann er sein Geld später nicht mehr zurückverlangen.

Wichtig 1. Mahnungen an den Patienten haben nie Einfluss auf die Verjährung! Nur die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens kann die Verjährung unterbrechen. Auch Insolvenzoder andere Gerichtsverfahren, die durch den Zahnarzt oder den Patienten beantragt werden, hemmen die Verjährung. 2. Zahlt der Patient in Raten, beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Ratenzahlung neu. 3. Vergessene Leistungen, die in der ursprünglichen Rechnung versehentlich nicht berechnet wurden, können innerhalb der Verjährungsfrist nachberechnet werden. „Verwirkung“ möglich Wie ist die Rechtslage bei erheblich verspäteten Rechnungsstellungen, wenn beispielsweise seit dem Ende der Behandlung einige Jahre vergangen sind? Die Rechnung ist nicht verjährt, denn keine Verjährungsfrist beginnt vor der Rechnungsstellung. Hier könnte der Patient die Rechnung wegen


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RECHT & STEUERN

„Verwirkung“ zurückweisen. Die Verwirkung eines Honoranspruchs spielt hin und wieder auch bei uns Zahnärzten eine Rolle. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Das sogenannte Zeitmoment und das Umstandsmoment. Gemeint ist, dass der Zahnarzt einen längeren Zeitraum untätig bleibt und keine Rechnung stellt, und der Patient sich darauf einrichtet, dass dieser auch in Zukunft sein Recht nicht geltend machen werde. Rechtslage nicht eindeutig Ab welchem Zeitraum von einer Verwirkung auszugehen ist, ist nicht abschließend geklärt und beschäftigt immer wieder die Gerichte, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Die Rechtslage ist hier sehr widersprüchlich. Neben einer Reihe gerichtlicher Entscheidungen, dass der Honoraranspruch verwirkt ist, zum Beispiel weil in der Zeitspanne, in der die Rechnung hätte gestellt werden können, die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, gibt es Gerichte, die zu Gunsten des Zahnarztes entschieden haben. In diesen Fällen wurde das Zeitelement als nicht maßgeblich angesehen;

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auch, weil der an einer Abrechnung interessierte Patient längst eine Rechnung hätte verlangen können. Auch wurde betont, dass neben dem Zeitraum weitere Umstände hinzutreten müssten, aus denen der Patient schließen kann, dass kein Honorar mehr gefordert wird. Zusammenfassung Wir Zahnärzte sind nicht verpflichtet, unsere Rechnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu schreiben. Es empfiehlt sich jedoch, die Rechnungen zeitnah zu erstellen und die Forderungen zeitnah geltend zu machen. Zumindest sollte die Honorarforderung innerhalb des Verjährungszeitraums von drei Jahren dem Patienten zugestellt werden. Kommt es zu einem Prozess wegen einer erheblich verspäteten Rechnung, könnte das Gericht entscheiden, dass der Zahlungsanspruch verwirkt ist. Für kieferorthopädische oder prothetische Langzeitbehandlungen empfiehlt es sich deshalb, nicht bis zum Abschluss der gesamten Behandlung zu warten, bevor die Rechnung erstellt wird. Hier sollten zusammenhängende abgeschlossene Behandlungsabschnitte zeitnah in Rechnung gestellt werden. 

Altes Eisen? – Eine Randbemerkung Autorin: Heike Manssen [heike_manssen@md-news.de]

Man ist so jung, wie man sich fühlt, Jungsein beginnt im Kopf und alt sind nur die anderen. Mehr Sprüche fallen mir gerade nicht ein, aber man sieht schon, in welche Richtung es geht. Auch als Mutter eines Halbwüchsigen und einer Neunjährigen darf man sich durchaus noch jung fühlen. Nein anders – man ist noch jung. So weit, so gut. Wären da nicht immer diese Kinder, die dieses Gefühl, pardon, diese Tatsache, permanent in Frage stellen. Kürzlich war ich mit dem Nachwuchs

beim Zahnarzt zur Kontrolluntersuchung. Im Empfangsbereich der Praxis stand ein antikes Monstrum, das irgendwie nach Foltermaschine aussah. Bei genauerem Hinsehen erkannte ich eine sogenannte Zahnarztbohrmaschine mit gusseisernem Fußtritt. Um 1900 wurden mit solchen Dingern unzählige Menschen gequält – also doch Foltermaschine. Meine Kinder waren fasziniert von dem Gerät. Sie kennen keine Bohrer. Schon deshalb nicht, weil beim pädagogisch geschulten Zahnarztpersonal dieses Wort einfach

nicht existiert. Man lässt Zähne nur einschlafen (betäuben) und kitzelt (bohrt) sie leicht. Irgendwann blickten mich meine Kinder sehr, sehr mitleidig an und tuschelten miteinander. Mein Sohn kuschelte sich an meinen Arm und fragte in fürsorglichem Ton: „Mama, war es eigentlich sehr schlimm für dich damals beim Zahnarzt?“ Ich nickte nur resigniert und fühlte mich wie eine Hundertjährige, die aus dem Fenster steigen und verschwinden wollte. 


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RECHT & STEUERN

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Amalgam grundsätzlich unbedenklich Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung vom 4. April 2016 zum Urteil Az.: 26 U 16/15 vom 4. März 2016

Amalgam laut Sachverständigen unbedenklich: Schmerzensgeldforderung über 12.000 € von Gericht abgewiesen | Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm bestätigte, dass eine Zahnärztin ihre Patientin mit Amalgam versorgen durfte. Die im Jahre 1959 geborene Klägerin aus Herford ließ sich in den Jahren 1987 bis 2009 von der beklagten Zahnärztin in Lemgo behandeln. Seit ihrer Kindheit hatte die Klägerin diverse Amalgamfüllungen. Von der Beklagten ließ sie sich weitere Amalgamfüllungen einsetzen, die nach Behandlungsende durch einen anderen Zahnarzt entfernt wurden. Die Klägerin hat gemeint, die Beklagte habe bei der Behandlung fehlerhaft Amalgam, auch gemeinsam mit weiteren Metallen, insbesondere Gold, verwendet. Das Vorliegen einer Amalgamallergie habe sie bei ihr, der Klägerin, nicht erkannt. Infolgedessen hätten ihr zwei Zähne gezogen werden müssen, zudem habe sie weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten. Von der Beklagten hat die Klägerin deswegen Schadensersatz begehrt, unter anderem 12.000 Euro Schmerzensgeld. Keine Fehler feststellbar Die Schadensersatzklage der Klägerin ist erfolglos geblieben. Der zahnmedizinisch sachverständig beratene 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm konnte weder eine fehlerhafte Behandlung

noch eine fehlerhafte Aufklärung der Klägerin durch die Beklagte feststellen. Die Verwendung von Amalgam sei, so der Senat dem Sachverständigen folgend, grundsätzlich unbedenklich. 1. Keine Bedenken bei Zahnfüllungen Das gelte zum einen bei der Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen. Die Oberfläche von den hier verwandten Silberamalgamen werde beim Kontakt mit Speichel mit einem Niederschlag überzogen, der weitere elektrochemische Reaktionen verhindere.

Die Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie im Internet unter: www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse >> Archiv

2. Keine Probleme beim Aufbau einer Goldkrone Unbedenklich sei auch der Verbleib von Amalgamresten bei dem Aufbau von neuen Goldkronen. Durch den zur Befestigung einer Krone notwendigen Zement werde die notwendige Isolierung zwischen Gold und Amalgam geschaffen.

3. Keine Amalgamallergie Eine bei einem Patienten grundsätzlich denkbare Amalgamallergie sei bei der Klägerin nicht feststellbar. Das zeige schon der Zeitablauf. Massive gesundheitliche Beeinträchtigungen habe die Klägerin erst ab Ende des Jahres 2001 geschildert, viele Jahre nach der Ersteinbringung von Amalgam. Zudem habe die Klägerin keine Symptome einer allergischen Reaktion gezeigt, nachdem sie Amalgamfüllungen erhalten habe. Ein Zusammenhang zwischen den von der Klägerin geschilderten weiteren Beschwerden und einer Belastung mit Amalgam habe der Sachverständige ebenfalls nicht feststellen können. 4. Klägerin willigte stets ein In die zahnärztliche Behandlung mit Amalgamfüllungen habe die Klägerin zudem wirksam eingewilligt. Mangels für die Klägerin bestehender gesundheitlicher Risiken bei der Behandlung mit Amalgam habe die Beklagte insoweit nichts aufklären müssen. Ob die Beklagte die Klägerin auf andere Füllmaterialien habe hinweisen müssen, sei sehr fraglich und könne letztendlich dahinstehen, da die Klägerin durch die Verwendung des Amalgam nicht geschädigt worden sei. 


VERMISCHTES

ZBB 3 | 2016

Mit unzähligen PS in Brandenburg unterwegs [ZBB] Tolles Motorradwetter, viel Lachen und eine letztendlich 254 km lange Ausfahrt – das war das 14. Motorradtreffen Brandenburgischer Zahnärzte am zweiten Juniwochenende. Vom Landhotel Krausnick aus ging es am Samstag über Werneuchen und Kossenblatt. Am Sonntag folgte noch eine Stippvisite beim Dampfmaschinenmuseum in Goyatz. Insgesamt zeigte sich das brandenburgische Land östlich von Berlin mit vielen herrlich grünen Alleen, versteckten Seen und zahlreichen Wasserläufen.

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Das 15. Motorradtreffen Brandenburgischer Zahnärzte findet vom 9. bis 11. Juni 2017 statt.

deckte dort das Malen für sich. Erst jetzt wird das Schloss durch neue und mutige Besitzer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mehr Fotos vom Motorradtreffen sind unter www. lzkb.de >> Fotogalerie zu sehen. 

In Werneuchen besuchten die 25 Zahnärzte, Praxismitarbeiter, Freunde und Angehörige Dr. Carsten Fleischfresser, der mit seinem „Motorclub Werneuchen 1906 e. V.“ das 110-jährige Jubiläum mit Ausstellungen und Oldtimerausfahrt feierte. Er selbst stellte dabei persönlich aufgebaute DKWs aus, die aus den 20-er Jahren stammen. Die Ausfahrt mit den 20 Motorrädern führte außerdem in Kossenblatt zu einem Schloss, welches dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. gehörte. Er ent-

Zu Besuch beim 110. Jubiläumsfest des Motorclubs in Werneuchen, der älteste seiner Art in Deutschland

Dienstjubiläen – die herzlichsten Glückwünsche In der Landeszahnärztekammer feierten in diesem Jahr zwei Kolleginnen Dienstjubiläen. Ihnen sei an dieser Stelle herzlich gratuliert: * Inga Schulz, Referat Mitgliederverwaltung und Weiterbildung, die am 19. April ihr zehnjähriges Jubiläum beging, sowie * Gesine Fritzsche, Zahnärztliche Stelle Röntgen, die am 1. Juni auf 25 Jahre Kammer zurückblicken durfte. Neuer Service: Wenn Sie langjährige Mitarbeiter Ihrer Praxis an dieser Stelle zum Dienstjubiläum beglückwünschen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Jana ZadowDorr, jzadow-dorr@lzkb.de.


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PRIVATES GEBÜHRENRECHT

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Zahntechnische Leistungen chairside erbracht Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Hennigsdorf, Vorstandsmitglied der LZÄKB

Es kommt sehr häufig vor, dass zahntechnische Leistungen – innerhalb des Praxisbetriebes als chairside-Leistungen erbracht – nicht abgerechnet werden, weil sich der Zahnarzt gar nicht bewusst ist, dass hier eine Berechnung möglich sein könnte. Um dieses Abrechnungsvolumen nicht ungenutzt zu lassen, soll die Aufmerksamkeit gezielt auf dieses Thema gerichtet werden. BEB nur bei Mehrleistungen Wichtig: Bei GKV-Patienten, bei denen die RegelversorgungsZahntechnik erbracht wird, ist ausschließlich auf der Grundlage des BEL abzurechnen. Die Berechnung von Mehrleistungen nach BEB ist hier ausgeschlossen! Wird jedoch beim GKV-Patienten gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz angefertigt, dann werden die Mehrleistungen zahntechnischer Art nach BEB bzw. nach anderen laborindividuellen Verzeichnissen abgerechnet. Bei den PKV-Patienten ist die Abrechnungsgrundlage immer die „Nicht-BEL“. Werkstücke herzustellen, ist eine zahntechnische Leistung Nun gilt es, Klarheit darüber herzustellen, wann eine Leistung eine zahnärztliche Leistung ist, und wann es sich um die Herstellung von Werkstücken handelt. Die Letztere ist nämlich eine zahntechnische Leistung, deren Vergütung auf einer separaten Material- und Laborkostenrechnung geltend gemacht wird. Der § 9 Abs. 1 der GOZ ist hier unsere Berechnungsgrundlage für zahn-

Zahntechnische Leistungen sind immer berechenbar – egal, wer sie ausführt

Informationen zur GOZ und Link zum Kommentar der BZÄK im Internet unter: www.Izkb.de >> Zahnärzte

technische Leistungen: „Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstanden Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“ Eine solche Bestimmung findet sich

zum Beispiel in den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts G „KFO-Leistungen“. Hier heißt es, dass die Nrn. 6100, 6120, 6140, 6150 auch die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien beinhalten. Selbst wenn in der Praxis kein Eigenlabor mit angestelltem Zahntechniker betrieben wird, ist es empfehlenswert, eine praxiseigene Liste der Laborpositionen (BEB-Nummern) zu erstellen, in der alle zahntechnischen, also alle handwerklich erbrachten Leistungen, die der Zahnarzt selbst oder die zahnärztliche Assistenz erbringen, aufgeführt sind. Praktische Beispiele Welche Leistungen können das sein? Machen Sie sich klar, dass es immer um die Herstellung von Werkstücken gehen muss, also außerhalb des Mundes gearbeitet wird; hier einige Beispiele: • Konditionierung von Keramikflächen: Die Keramikwerkstücke werden vor der adhäsiven Befestigung mit Flusssäure geätzt und anschließend silanisiert. • Konditionierung von Metallflächen: Einpinseln der Innenflächen mit Konditionierern oder Ausstrahlen im Rocatec-Verfahren.


PRIVATES GEBÜHRENRECHT

ZBB 3 | 2016 • Individualisieren konfektionierter Abformlöffel: Ausblocken unbezahnter Bereiche mit Silikon oder Anbringen eines palatinalen Stopps. • Ausschleifen einer vorhandenen Prothese und Einarbeiten/ Einpolymerisieren eines Sekundärteils (zum Beispiel Locator oder Kugelknopfanker oder Magnet): Vor der Eingliederung wird so erst einmal das betreffende Werkstück/die Prothese hergestellt. • Individualisierung oder Vergütung einer provisorischen Krone: Wenn es beispielsweise

notwendig ist, bestimmte Stellen zu verdicken/verlängern/ Kaufläche anders auszuarbeiten. • Ein- und Ausgangsdesinfektion. Zusammenfassung Formulieren Sie individuell die zahntechnische Leistung, die in der Zahnarztpraxis erbracht wurde. Vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um eine zahnärztliche Leistung handelt! Legen Sie ein Verzeichnis dieser Leistungen an und ermitteln die Kosten. Berechnungsfähig sind die tatsäch-

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lich entstandenen angemessenen Kosten. Um hier den Eurobetrag zu ermitteln, müssen die Leistungen kalkuliert werden: Arbeitszeit, Vor- und Nachbereitungszeit, Risiko- und Gewinnzuschlag ergeben einen Gesamtpreis, auf den dann die Mehrwertsteuer berechnet werden muss, wenn die Praxis nicht die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer-Status erfüllt. Ist die Praxis nicht mehrwertsteuerpflichtig, ist darüber ein Vermerk auf der Rechnung auszuweisen. 

Berechnungsbeispiel Bereits im „Zahnärzteblatt Brandenburg“ Nr. 6/2012 veröffentlichten wir dieses Berechnungsbeispiel: Grundsätzlich kann der Praxisinhaber seine Leistungsliste selbst erstellen. Dabei ist es möglich, Leistungsgruppen zusammenzufassen, zum Beispiel „Vollgusskrone inklusive Modell und Artikulation“, oder aber die Leistungen bis ins kleinste Detail aufzusplitten. Meist wird die „Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen“, kurz BEB, genutzt. Die BEB wurde vom VDZI (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen) erarbeitet und ist mit Planzeiten unterlegt. Folgend ein Kalkulationsbeispiel für ein „Modell aus Hartgips“. Die vom VDZI empfohlene Planzeit beträgt 900. Rechenformel für die Herstellungskosten (HK): HK = (PZ : 100 + R-V-Zeit) x MKF BEB-Nr. für „Modell aus Hartgips“ Anzahl PZ (900:100) = Arbeitszeit in Minuten R-V-Zeit (z. B. 15 Prozent) MKF (z. B. 0,8 €/min) HK (in €) Risikozuschlag (z. B. 5 Prozent) Gewinnzuschlag (z. B. 15 Prozent) Preis in Euro (ohne Mwst.)

0001 1 9 15 % = 1,35 = 10,35 10,35 x 0,8 = 8,28 8,28 8,28 + 5 % = 8,69 8,69 + 15 % = 10,00 10,00 €

Legende: HK – entspricht Herstellungskosten PZ – 100 entspricht Arbeitszeit in Minuten (vom VDZI empfohlen, kann aber auch selbst ermittelt werden) R-V-Zeit (Minuten) – entspricht Rüst- und Verteilzeit (Beispiel 15 Prozent der Arbeitszeit) MKF (Euro/Minute) – entspricht Minutenkostenfaktor (je nach Qualifikation des Zahntechnikers bzw. nach Art der Ausführung)

Diese Rechnung stellt ein Kalkulationsbeispiel dar. Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass es immer empfehlenswert ist, einen Heil- und Kostenplan mit detaillierten zahntechnischen Leistungen zu erstellen oder aber es dem Patienten zu mindestens anzubieten, um im Nachhinein Streitigkeiten zu vermeiden. 


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ABRECHNUNG

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Fragen und Antworten Autoren: Rainer Linke, Anke Kowalski

„Gerade durch ihre Unvollständigkeit gelangt die Kunst zur vollendeten Schönheit.“ Oscar Wilde

Im Rahmen der Kunst mag dieses Zitat durchaus seine Berechtigung finden, hingegen führt die Unvollständigkeit einer geplanten sowie von der Krankenkasse genehmigten prothetischen Versorgung im Rahmen der Teilleistungsabrechnung häufig zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. Unser nachstehender Beitrag, der im nächsten Zahnärzteblatt fortgesetzt wird, beschäftigt sich ausschließlich mit Fragestellungen rund um die Abrechnung nicht vollendeter prothetischer Leistungen.

Allgemeines Welche Voraussetzungen ermöglichen eine Teilleistungsabrechnung nicht vollendeter Leistungen? Eine Teilleistung ist abrechenbar, wenn ein angefangener oder auch fertiggestellter Zahnersatz aus Gründen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat, nicht eingegliedert werden kann. Mögliche Gründe: • Tod des Patienten. • Wenn der Patient trotz Auffor-

derung nicht zur weiteren Behandlung erscheint. • Wenn sich während eines längeren Ausbleibens des Patienten (z. B. Auslandsaufenthalt, infolge Krankheit) die Mundverhältnisse so verändert haben, dass die geplante und zum Teil fertig gestellte prothetische Arbeit nicht mehr verwendet werden kann. Was ist bei einer Teilleistungsabrechnung zu beachten; was sollte man wissen? • Voraussetzung für eine Teilleistungsabrechnung über die KZV Land Brandenburg ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes mit bewilligten Festzuschüssen seitens des Kostenträgers. • Sobald Ihnen bekannt wird, dass es zu einem Behandlungsabbruch kommt, muss umgehend der Laborauftrag gestoppt werden (die bis dahin entstandenen Materialund Laborkosten sind in voller Höhe abrechnungsfähig). • Über den Grund des Abbruchs der Behandlung ist die Kran-

kenkasse bei der Abrechnung der „Teilleistungen“ in der Rubrik „Bemerkungen“ in Kenntnis zu setzen. • Da es kein Eingliederungsdatum gibt, darf ein solches auch nicht eingetragen werden (für eingegliederte Stiftaufbauten nach der Befund-Nr. 1.4 bzw. 1.5 wird das Eingliederungsdatum unter „Bemerkungen“ angegeben). • Werden Leistungen im Rahmen der prothetischen Versorgung nicht vollendet, hat der Patient (im Todesfall seine Erben) Anspruch auf anteilige Festzuschüsse der Befundklasse 8 (näheres dazu finden Sie in den nächsten Ausführungen). • Folgende Fristen für die Abrechnung von Teilleistungen sind zu beachten; wobei der Fristbeginn der letzte Tag der Behandlung ist: Für Ersatzkassen: „Die Abrechnung von vertragszahnärztlichen Leistungen ist nach Ablauf eines Jahres, vom Ende des Kalendervierteljahres an gerechnet, in dem sie erbracht worden sind, ausgeschlossen.“ Für Pflichtkassen: „Die Abrechnung von Leistungen ist nach Ablauf von zwei Jahren, vom Ende des Kalendervierteljahres an gerechnet, in dem sie erbracht worden sind, ausgeschlossen.“


ABRECHNUNG

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• Bei andersartigen Teilleistungsversorgungen erfolgt die Erstattung der Teil-Festzuschüsse seitens der Krankenkasse auf dem direkten Weg; analog der eingegliederten Prothetik. Regel- und gleichartige Teilleistungsversorgungen werden über die KZV LB abgerechnet und können bis zum 10. eines jeden Monats mit der ZE-Abrechnung bei uns eingereicht werden. Gibt es im Rahmen der Festzuschussabrechnung (analog der BEMA-Abrechnung) spezielle Festzuschüsse für nicht vollendete Leistungen? Mit der Einführung der Festzuschüsse wurde die Befundklasse 8 für nicht vollendete Leistungen (Teilleistungen) eingeführt. Diese Befundklasse beschreibt aber lediglich die prozentuale Berechnungsfähigkeit der einzelnen Festzuschüsse der Befundklassen 1 bis 5 (d.h., die Befundklasse 8 wird im Rahmen der Abrechnung nicht angesetzt; siehe Abrechnungsbeispiel). Dabei erfassen: • die Befunde 8.1 und 8.2 einen Prozentsatz des Festzuschusses der Befunde der verschiedenen Kronenarten, • die Befunde 8.3 und 8.4 einen Prozentsatz des Festzuschusses der Befunde beim Brückenzahnersatz, • die Befunde 8.5 und 8.6 einen Prozentsatz des Festzuschusses der Befunde beim herausnehmbaren Zahnersatz. Zur Erinnerung: Im Rahmen der BEMA-Abrechnung regeln nachstehende Gebührennummern die Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeten prothetischen Arbeiten: • Geb.-Nr. 22; anteilige Abrechnung der GesamtBewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 18 und 20, • Geb.-Nr. 94a; anteilige Abrechnung der GesamtBewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 90 - 92, • Geb.-Nr. 94b; anteilige Abrechnung der GesamtBewertungszahl nach der Geb.-Nr. 93, • Geb.-Nrn. 99a - c; anteilige Abrechnung der Gesamt-Bewertungszahl nach den Geb.-Nrn. 96 - 98. Auch diese Gebührennummern beschreiben lediglich die anteilige Abrechnung bei Teilleistungen; somit werden sie im kausalen Zusammenhang mit der Abrechnung nicht angesetzt (siehe Abrechnungsbeispiel).

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Welche Befund-Nummern werden von der Befundklasse 8 nicht erfasst? Nicht mit einem „Teil“-Festzuschuss nach der Befundklasse 8 versehen sind folgende Befunde: • 1.4 (konfektionierter Stiftaufbau), • 1.3, 2.7, 4.7 (Verblendungen), • 2.6 (Geschiebe bei Pfeilerdivergenz in einer Brücke), • Befundklasse 6 (Wiederherstellungsmaßnahmen bei konventionellem Zahnersatz), • Befundklasse 7 (implantatgetragener Zahnersatz). Nähere Erläuterungen dahingehend entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen.

Kronen

Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für eine genehmigte Krone (auch Teleskopkrone und Wurzelstiftkappe) in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt möglich? Festzuschuss-Befund 8.1: Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe; 50 % der Festzuschuss-Befunde für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Festzuschuss-Befund 8.2: Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind; 75 % des Festzuschusses für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Befund 1.3 oder 4.7 ansetzbar.


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ABRECHNUNG

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Behandlungsfortschritt

Festzuschuss

• Präparation des Zahnes erfolgte • provisorische Krone wurde eingegliedert

8.1 zu 50 % für 1.1 1.2 3.2, 4.6 4.8

• Präparation des Zahnes erfolgte • provisorische Krone wurde eingegliedert • Herstellung der Krone bzw. des Gerüstes erfolgte (Krone wurde noch nicht eingegliedert)

8.2 zu 75 % für 1.1 1.2 3.2, 4.6 4.8

Geb.-Nr.

M/L-Kosten

19 zu 100 % (voll)

î î î î

20a, 20b zu ½ 20c zu ½ 91d zu ½ 90 zu ½

Abformmaterial, Material für Provisorium zu 100 %

19 zu 100 % (voll)

î î î î

20a, 20b zu ¾ 20c zu ¾ 91d zu ¾ 90 zu ¾

Abformmaterial, Material für Provisorium, Laborkosten zu 100 %

Stiftaufbauten Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für einen genehmigten Stiftaufbau in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt möglich? Für den konfektionierten Stiftaufbau nach der Befund-Nr. 1.4 (Geb.-Nr. 18a) ist ein Teilfestzuschuss nicht vorgesehen. Ein Festzuschuss nach der Befund-Nr. 1.4 sowie die Geb.-Nr. 18a sind nur (und dann zu 100 %) ansatzfähig, wenn der konfektionierte Stiftaufbau eingegliedert wurde. Festzuschuss

• Präparation für den gegossenen Stiftaufbau erfolgte

8.1 zu 50 % für 1.5

8.2 zu 75 % für 1.5

M/L-Kosten

Abformmaterial zu 100 % 18b zu ½

Material- und Laborkosten zu 100 %

î

• Präparation erfolgte • Zahn wurde prov. versorgt • weitere Maßnahmen erfolgten, wie z. B. Herstellung des geg. Stiftaufbaues (wurde aber noch nicht eingegliedert)

Geb.-Nr.

î

Behandlungsfortschritt

18b zu ¾

Verblendungen Welche Teilleistungszuschüsse und/oder welche BEMA-Nrn. sind für eine genehmigte Verblendung im Rahmen der Neuversorgung in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt möglich? Festzuschüsse für Verblendungen (1.3, 2.7, 4.7) sind nur, und dann zu 100 %, ansatzfähig, wenn die prothetische Arbeit im zahntechnischen Labor bereits hergestellt wurde. Wurde die Verblendung zahntechnisch noch nicht hergestellt, kann kein Festzuschuss abgerechnet werden.


ABRECHNUNG

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Abrechnungsbeispiel Ein genehmigter Heil- und Kostenplan für eine Regelleistung zur Versorgung des Zahnes 41 mit einem konfektionierten Stiftaufbau sowie einer vestibulär verblendeten Verblendkrone liegt vor. Bevor es zum Behandlungsabbruch kam, wurden folgende Leistungen durchgeführt: • Eingliederung des konfektionierten Stiftaufbaus, • Präparation des Zahnes zur Aufnahme der vestibulär verblendeten Verblendkrone (ohne weitere Maßnahmen), • Eingliederung der provisorischen Krone. Welche Teilfestzuschüsse sind ansatzfähig? Nach der Befund-Nr. 8.1 sind 50 % des maßgeblichen Festzuschusses nach der Befund-Nr. 1.1 berechnungsfähig, da der Versorgungsfortschritt mit der Präparation des Zahnes 41 zur Aufnahme der Krone endete. Erst die Erbringung weiterer Maßnahmen (z. B. Abformung des Zahnstumpfes zur Herstellung des Arbeitsmodelles) hätte zum 75%igen Ansatz des maßgeblichen Festzuschusses nach der Befund-Nr. 1.1, d. h. zum Festzuschuss 8.2, berechtigt. Der Befund 1.3 ist nicht ansetzbar, da noch keine laborseitige Herstellung der Verblendung erfolgte. Hingegen ist die Befund-Nr. 1.4 voll ansatzfähig, da die Eingliederung des konfektionierten Stiftes bereits vollzogen wurde. Fazit: II. Befunde für Festzuschüsse Befund-Nr.

Zahn/ Gebiet

Anz.

1.1

41

1 (50 %)

1.3

41

0

1.4

41

1

Bitte beachten Sie, dass die Befund-Nr. 8.1 lediglich die prozentuale Berechnungsfähigkeit des Festzuschusses der Befund-Nr. 1.1 beschreibt und somit bei der Abrechnung unter der Rubrik „Befund-Nr.“ nicht die Nr. 8.1, sondern die Nr. 1.1 aufgeführt wird. Hinsichtlich der Rubrik „Anz.“ erfolgt dann die nach dem Befund 8.1 beschriebene Prozentangabe für die Befund-Nr. 1.1, wobei in die Praxisverwal-

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tungssoftware die Anzahl „0,5“ eingegeben wird. Wie erfolgt die Teilleistungsabrechnung nach BEMA? Da sowohl der konfektionierte Stiftaufbau nach der Geb.-Nr. 18a als auch die provisorische Krone nach der Geb.-Nr. 19 eingegliedert wurden (d. h. der Leistungsinhalt wurde vollständig erbracht), können diese Leistungen in voller Höhe abgerechnet werden. Nach dem Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 22 kann die Geb.-Nr. 20b zu 50 % abgerechnet werden, da der Zahn 41 für die Aufnahme einer Krone präpariert wurde und keine weiteren Maßnahmen, wie z. B. Abformung des Zahnstumpfes zur Herstellung des Arbeitsmodells, Einprobe oder Fertigstellung der Krone erfolgt sind.

III. Kostenplanung BEMA-Nrn.

Anz.

18a

1

19

1

20b

½

Fazit: Bitte beachten Sie, dass die Geb.-Nr. 22 lediglich die anteilige Abrechnung der Geb.-Nr. 20b beschreibt. Daraus folgt, dass bei der Abrechnung hinsichtlich der Rubrik „BEMA-Nrn.“ keine Geb.-Nr. 22 aufgeführt wird, sondern die Geb.-Nr. 20b. Bezogen auf die Rubrik „Anz.“ der Geb.-Nr. 20b wird der dahingehende Anteil „½“ in den Heil-und Kostenplan eingetragen bzw. in das Praxisverwaltungssoftware die Anzahl „0,5“ eingegeben. Hinweis: Die bis zum Behandlungsabbruch entstandenen Material- und Laborkosten sind der Abrechnung in voller Höhe zu Grunde zu legen. 

Im der nächsten Ausgabe des Zahnärzteblatts setzen wir diese Thematik hinsichtlich der Teilleistungsabrechnung von Brücken und Prothesen fort.


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FORTBILDUNG

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Blick in die Zukunft: Jubiläen und Innovationen am Philipp-Pfaff-Institut Autorin: Sophie Luise Bauer, Berlin

Die Zahnmedizin ist ein recht junges Gebiet der Heilkunde. Nicht immer wurde der Mundhygiene die Bedeutung beigemessen, die ihr heute zu Teil wird. Einer der Vorreiter, die das Umdenken vorantrieben, war in der Zahnmedizin Philipp Pfaff (* 1713, † 1766). talog, den das Philipp-Pfaff-Institut stetig erneuert und erweitert. Kurse zu neuen Techniken und Konzepten der klassischen Fachrichtungen (wie Zahnerhaltung und Zahnersatz), Module zu speziellen Behandlungsmethoden (zum Beispiel von Angstpatienten, Schmerztherapie oder Akupunktur) bis hin zu übergreifenden Seminaren wie beispielsweise Strahlenschutz oder Pharmakologie findet man jedes Jahr im Programm.

Vor etwa 260 Jahren veränderte Philipp Pfaff die Zahnmedizin mit seinen revolutionären Denkansätzen, zum Beispiel mit seinem klaren Bekenntnis zum Zahnerhalt. In einer Zeit, in der die Extraktion als Standardtherapie bei beschädigten Zähnen galt, war Philipp Pfaff seiner Zeit damit weit voraus. In Deutschland gilt er deshalb als Wegbereiter der modernen Zahnheilkunde. Sein Wissen veröffentlichte er 1756 in seinen „Abhandlungen von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten“. Zwar brachte Philipp Pfaff sein Schaffen zur damaligen Zeit keinen Wohlstand ein, dennoch wurde er für seine Leistungen geehrt und zum Königlich-Preußischen Hofzahnarzt von Friedrich dem Großen ernannt. Heute wird sein Wirken hochgeschätzt. Hiervon zeugt unter anderem die Tatsache, dass er Namensgeber des renommierten Philipp-Pfaff-Instituts in Berlin ist. Als gemeinsame Bildungsstätte der Zahnärztekammer Berlin sowie der Landeszahnärztekammer Brandenburg ist das Institut seit 25 Jahren eine

Philipp Pfaff wäre stolz auf das moderne Fortbildungsinstitut der Kammern Berlin und Brandenburg in Berlin – oben rechts der Prophylaxesaal, in der Mitte die Infobroschüre für die neueste Fortbildungsrichtung

deutschlandweit angesehene Fortbildungseinrichtung für Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Ziel ist es, zahnmedizinische Lehrveranstaltungen auf hohem Niveau zu konzipieren und anzubieten. Ausdruck dessen ist der umfangreiche Fortbildungska-

Fachkongress „Berliner Prophylaxetag“ Philipp Pfaffs Steckenpferd war unter anderem die spezielle Mundhygiene, heute Prophylaxe genannt. Er setzte sich dafür ein, Maßnahmen zu schaffen, die der Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten im Mund dienten, beispielsweise durch verschiedene Arten der Zahnreinigung. Sein Ideal fortführend, hat das PhilippPfaff-Institut im Jahre 1995 den Berliner Prophylaxetag ins Leben gerufen. Dieser Fachkongress ist seitdem fester Bestandteil der Berliner Fortbildungslandschaft


FORTBILDUNG

ZBB 3 | 2016 und thematisiert alljährlich aktuelle Trends und Entwicklungen in der Mundhygiene. Zahlreiche Workshops und Vorträge bieten die Möglichkeit, das zahnmedizinische Wissen aufzufrischen, zu vertiefen und zu erweitern sowie mit Kollegen und wichtigen Vertretern der Branche in den Austausch zu treten. Des Weiteren bietet der Prophylaxetag eine bedeutende Plattform für die Pflege und den Ausbau des eigenen Netzwerkes. Neuer Prophylaxe-Saal Im Jahr 2016 wurde der Prophylaxe-Saal des PhilippPfaff-Instituts neu ausgestattet und ein weiterer Kursraum mit neuen Phantomköpfen eingerichtet. Die dadurch entstandenen Raumkapazitäten offerieren zukünftig noch mehr Fortbildungsplätze und ermöglichen es den Kursteilnehmern, sich optimal auf ihren Praxisalltag vorzubereiten. Neue Fortbildungsmöglichkeit für Praxismitarbeiter Die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassitentin (ZMV) ermöglicht Interessierten seit vielen Jahren, der Spezialisierung auf dem Gebiet der Praxisorganisation und Kommunikation gerecht zu werden. Damit kommt man den gestiegenen administrativen und dienstleistungsorientierten Anforderungen an eine moderne und patientenorientierte Zahnarztpraxis nach. Mit der Einführung einer neuen Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP) beweist das Institut einmal mehr ihr Gespür für erforderliche und zeitgemäße Erneuerungen. Das Seminar findet im September diesen Jahres zum ersten Mal statt und ermöglicht – da berufsbegleitend wie alle Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut – die sofortige Anwendung des frisch Erlernten in der Praxis. Der Abschluss dieses staatlich anerkannten und kammergeprüften Lehr-

Ganz neu bietet das Pfaff-Institut auch Vorbereitungskurse für Zahnärzte an, die aufgrund ihrer Ausbildung außerhalb der Europäischen Union eine Gleichwertigkeitsprüfung benötigen, um in Deutschland arbeiten zu können

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gangs ist mit einem Bachelor-Abschluss vergleichbar. Fachliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein Abschluss als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA); die Kursdauer beträgt dann 600 Unterrichtsstunden. Wer bereits Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) ist, kann die Fortbildung zur FZP als Aufbauseminar in 200 Unterrichtsstunden absolvieren. Von Vorteil für die Kursteilnahme sind Eigenschaften wie Kreativität, Eigeninitiative, Selbstbewusstsein, Neugierde, Durchhaltevermögen und Führungsqualitäten. Denn zu den Aufgaben einer FZP gehören die Organisation des Praxisbetriebs, das Schaffen von Strukturen, die Motivation von Mitarbeitern und dadurch Qualitätsverbesserung des Praxisalltags. Entsprechend setzt die Fortbildung am Pfaff-Institut ihre inhaltlichen Schwerpunkte auf die Vertiefung von Verwaltungs- und Abrechnungswesen, Qualitätssicherung, Personalwesen, Kommunikationsmanagement, Betriebswirtschaft, Recht, neue Informationstechnologien sowie die Befähigung zur Ausbildung und Anleitung von Azubis und Mitarbeitern. Integration von ausländischen Zahnärzten Ferner hat sich das Pfaff-Institut der immer stärker erforderlich werdenden Integration ausländischer Zahnärzte angenommen. Die Zahl von Zahnärzten, die im Ausland studiert haben, ihrer Tätigkeit aber in Deutschland nachgehen wollen, steigt stetig an. Demgegenüber steht, dass Zahnmediziner, die außerhalb der Europäischen Union studiert haben, in Deutschland oftmals nur eingeschränkt behandeln dürfen. Ein Kriterium für den Erhalt der zahnärztlichen Approbation ist deshalb das Bestehen der laut Gesetz erforderlichen sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung. In dieser Prüfung muss der Kandidat nachweisen, dass er in Theorie und Praxis der Zahnheilkunde genauso versiert ist wie ein deutscher Kollege. Für das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung bietet das Philipp-Pfaff-Institut Hilfestellungen in Form von Vorbereitungskursen an. Hier können die Kollegen, die teilweise bereits über jahrelange Berufserfahrung verfügen, ihr Wissen in fachlicher als auch in sprachlicher Hinsicht überprüfen und gegebenenfalls erweitern – ein zukunftsorientiertes und in ganz Deutschland einmaliges Angebot. So tritt das Institut damit wieder einmal in die Fußstapfen seines Namensgebers Philipp Pfaff. 


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PRAXISMITARBEITER

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Ausbildungsberater bieten Hilfe für Azubis und Praxen Autorin: Monika Klar, Abt.-ltrn. ZFA-Referat der LZÄKB

Bei Problemen innerhalb der Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) stellt sich immer wieder die Frage nach Auftrag, Befugnissen, Rechten und Pflichten der LZÄKB und ihrer (Ausbildungs-)Berater. In diesem Jahr gab es dazu einen Erfahrungsaustausch. Der Gesetzgeber hat den Kammern im Rahmen der Selbstverwaltung das Recht eingeräumt, die staatliche Aufgabe der Berufsausbildung selbst wahrzunehmen. Den Zahnmedizinern wird damit ermöglicht, die Ausbildung mit Kompetenz und Sachverstand zu gestalten. Die LZÄKB ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für die Berufsausbildung von ZFA. Sie hat sicherzustellen, dass dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Vorstand der LZÄKB hat dazu die folgenden drei Berater als ehrenamtliche Mitarbeiter berufen: • Dr. med. Matthias Wilke (OSZ Potsdam, Neuruppin), Tel. 0331 20 17 88 90 (Mo. von 11 bis 12 Uhr) • Dr. med. Frank Fuhrmann (OSZ Frankfurt/Oder, Bernau), Tel. 0335 32 10 57 (Mi. von 11 bis 12 Uhr) • Zahnarzt Holger Zaruba (OSZ Cottbus, Luckenwalde), Tel. 0355 79 18 41 (14tägig montags an geraden Kalenderwochen von 15 bis 16 Uhr) Zu Ausbildungsbeginn steht das Kennenlernen des Berufsbildes ZFA im Mittelpunkt mit ersten Ausbildungsschritten in der Pra-

v.l.n.r.: Dr. Matthias Wilke, ZA Holger Zaruba, Dr. Frank Fuhrmann, Monika Klar, Dr. Thomas Herzog und Ass. jur. Björn Karnick

xis und dem Legen von fachlichen Grundlagen in der Berufsschule. Ausbildender und Auszubildender sind dafür verantwortlich, dass das Berichtsheft von Anfang an geführt wird. Zeigen sich erste Probleme, sollte das Gespräch mit den Auszubildenden bzw. ausbildenden Zahnärzten gesucht werden. In den Oberstufenzentren (OSZ) sind die entsprechenden Fachlehrer, Klassenlehrer oder auch die Vertrauenslehrer geeignete Ansprechpartner. Zeigt sich dabei kein Erfolg, können sich die an der Ausbildung Beteiligten rechtzeitig an die Mitarbeiter der Kammer oder den regio-

nal zuständigen Berater wenden. Rechtzeitiges Reagieren erhöht die Chancen, besser helfen zu können und für beide Seiten akzeptable Ergebnisse zu erzielen bzw. Lösungen zu finden. Konkrete Aufgaben Konkret tragen die Berater dafür Sorge, dass von den Auszubildenden wie den Ausbildern gesetzliche Vorgaben aus dem BBiG, der Ausbildungsverordnung (AusbVO) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eingehalten werden und es zu keinen ernsthaften Problemen kommt, die den Ausbildungserfolg gefährden


PRAXISMITARBEITER

ZBB 3 | 2016 könnten. Auf Anfrage führen sie mit den Beteiligten Gespräche, um den Sachverhalt zu klären. Ziel der Beratungen ist es, eine einvernehmliche Lösung herzustellen. Kurz nach Start eines neuen Ausbildungsjahres stellen sich die drei Berater in den ersten Jahrgängen vor, um mit den Auszubildenden in persönlichen Kontakt zu kommen. Sie geben unter anderem Hinweise zum Verlauf der Berufsausbildung oder zu Rechten und Pflichten der Auszubildenden. Auf Nachfrage suchen sie auch wiederholt die Berufsschulklassen auf, um Probleme zu erörtern oder zum Prüfungsprocedere zu informieren. Erfahrungsaustausch und Schulung Im Frühjahr dieses Jahres trafen sich Dr. Frank Fuhrmann, Dr. Matthias Wilke und Zahnarzt Holger Zaruba mit dem Geschäftsführer Ass. jur. Björn Karnick, dem Vorstandsmitglied Dr. Thomas Herzog und der Autorin zu einem Erfahrungsaustausch in der Kammer. Gegenstand waren häufig auftretende Fragen und Probleme rund um die Berufsausbildung. Hierbei nannten die Auszubildenden in erster Linie: Berechnung des Urlaubs, Mehrarbeit ohne Zeitausgleich, Pausenregelung, Mobbing, Erledigung von

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Privatem für den Ausbilder, Bereitschaftsdienst, Praxiswechsel, Nichteinhaltung der besonderen Anforderungen bei jugendlichen Auszubildenden. Die ausbildenden Zahnärzte sahen die Probleme eher in Richtung hohe Fehlzeiten in Praxis und Berufsschule, Führen des Berichtsheftes, Erfüllung der Ausbildungspflichten. Die Themen Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit, Aufhebungsvertrag und Kündigung nannten beide Seiten. Außerdem wurden Arbeitsweg und Arbeitskleidung/ Schutzkleidung thematisiert. Für diesen letzten Punkt stand kurzfristig Christina Lukas, Referat Zahnärztliche Berufsausübung, als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön. Jährliche Zusammenkunft beschlossen Den ehrenamtlichen Beratern wurden weitere Materialien für ihre zukünftige Tätigkeit mit auf den Weg gegeben. Als Resümee stellten die Teilnehmer einvernehmlich fest, dass ein solcher Erfahrungsaustausch eine wertvolle Hilfe für die Tätigkeit der Berater, aber auch für die Kammer ist. Einhellig sprachen sich die Anwesenden dafür aus, dass eine jährliche Zusammenkunft zum festen Bestandteil ihrer Tätigkeit werden sollte. 

Mit Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben Das neue Ausbildungsjahr steht bevor – noch ist Bewegung auf dem „Markt“ der Ausbildungsplätze. Deshalb nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, mit Faltblättern für zukünftige Praxismitarbeiter zu werben. Dargestellt werden: das Berufsbild, die Anforderungen, der Ausbildungsweg mit Inhalten, Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Ausbildung in Fakten. Außerdem sind wir auch im neuen Ausbildungsjahr an der virtuellen Bildungsmesse: www.webmesse-planbar.de >> Halle 2 vertreten. Machen Sie Ihre jungen Patienten bitte darauf aufmerksam!  Faltblatt zum Berufsbild ZFA Bitte bestellen Sie Ihre Exemplare über Seiring-Design, Tel. 0335 6659522, Fax: 0335 66595-29 oder E-Mail: agentur@seiring.de. Druck- und Versandkosten (zzgl. 19 % MwSt.): Stück Kosten 10 5,- € 25 10,- € 50 34,- €

Versand 3,50 € 3,50 € 3,50 €

Gesamt 8,50 € 13,50 € 39,90 €


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VERMISCHTES

ZBB 2 | 2016

Gute Noten für die Abrechnungsfortbildung Es ist wieder einmal geschafft. Der Sommer steht vor der Tür und damit ist für mich der Zeitpunkt gekommen den zurückliegenden Fortbildungszyklus mit dem Schwerpunkt Abrechnung zahnärztlicher Leistungen auszuwerten. Als erstes kann ich erneut sagen: Es macht Spaß mit den brandenburgischen Zahnärzten und ihren Mitarbeiterinnen in Workshops zu arbeiten. Das Resümee der Kursteilnehmer zeigt, dass das Konzept des Arbeitens in kleinen Gruppen und der Nachbetreuung angenommen wird. Einen Wermutstropfen gibt es jedoch – es gelang uns nicht, die Region Templin zu erreichen, so

dass sie wahrscheinlich vorerst nicht in die neue Planung einbezogen wird. Freuen können sich die Zahnärzte und Kolleginnen aus der Region um Schwedt. Auf Grund des positiven Feedbacks und dem bekundeten Interesse, werden voraussichtlich im Herbst 2016 weitere Workshops angeboten. Sie merken, das Ende ist der Anfang von etwas Neuem. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um ihre Mithilfe. Schicken sie mir ihre Anregungen für Seminarthemen, denn ich möchte sie mit meinen Kursen im Praxisalltag unterstützen. Was brennt ihnen unter den Nägeln, welche Abrechnungsfragen ergeben sich immer wieder?

Seit 2015 führt Haike Walter die Abrechnungsfortbildung durch

Ich bin gespannt und wünsche ihnen allen einen wunderschönen Sommer, gute Erholung im Urlaub und freue mich auf ein Zusammentreffen im Herbst Ihre Haike Walter, Referentin der KZVLB, haike.walter@kzvlb.de 

Gesundes Verhalten ist erlernbar Autorin: Christina Pöschel Schüler mögen Gesundheitsthemen. Seit Jahren steigen die Anmeldezahlen zum Schülergesundheitstag im Treffpunkt Freizeit in Potsdam

Dass die brandenburgischen Zahnärzte eine umfangreiche Patientenberatung anbieten, hat sich mittlerweile in der Öffentlichkeit herumgesprochen. Vielfälti-

ge Aktionen und die Mitarbeit an Gesundheitsveranstaltungen untermauern das positive Bild. Die Angebote der KZVLB werden von den Veranstaltern gern wahrge-

nommen, so dass die KZVLB als Aussteller oder Mitgestalter sehr gefragt ist. Turbulent und vor allem laut wurde es an den drei (tollen) Schülergesundheitstagen


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Im Berufsbildungswerk bringen sich auch die Veranstaltungsgäste mit einem eigenen Programm ein

im Treffpunkt Freizeit in Potsdam. Auf jede Altersstufe – vom Kindergarten bis zu den 16-Jährigen Jugendlichen – zugeschnittene Programme vermittelten Wissen und Training für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die KZVLB begleitet den Schülergesundheitstag von Anfang an. Mittlerweile melden sich Klassen aus dem ganzen Stadtbebiet an und obwohl die Veranstaltung aufgrund der großen Nachfrage von ursprünglich einem auf drei Tage erweitert wurde, reicht die Zeit nicht aus, um alle Interessenten einzuladen. Mehr als 400 Schüler besuchten pro Tag den Stand der KZVLB, womit das Vorjahr übertroffen wurde. Quiz und Zuckerratespiel waren von den Mädchen und Jungen umlagert und die Mitarbeiterinnen der Abteilung Kommunikation hatten alle Hände voll zu tun, die ausgelassenen Schülergruppen zu bändigen. Mitgestaltung erwünscht Besonders engagiert hatte das Berufsbildungswerk in Potsdam einen Infonachmittag vorbereitet, an dem auch Bewohner – wie die Theatergruppe (Foto oben links) und Pädagogen der Einrichtung – das Programm mitgestalteten. Die behinderten jungen Menschen wohnen während der Zeit ihrer Ausbildung im Internat des Berufsbildungswerks. Zum hervorragenden Betreuungsangebot gehören regelmäßig Veranstaltungen, die Gesundheit, Ernährung, Kunst oder Sport thematisieren. Dafür stellt die Einrichtung zahlreiche Angebote, beginnend bei einer Schwimmhalle über eine bestens ausgestatteten Turnhalle bis hin zu Musikinstrumenten und Theaterutensilien, zur Verfügung. Auch die Pädagogen, so scheint es, widmen sich ihrer Aufgabe mit großer Hingabe, denn was sie gemeinsam mit ihren Schütz-

VERMISCHTES

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Verstärkung für das KZV-Team auf der INKONTAKT Schwedt: Christine Amsel-Klausnitzer (re.) und Axel Haedicke

Für die Zahnmediziner war es interessant, welche Fragen und Probleme die Ratsuchenden bewegten

lingen auf die Füße stellen, ist schon bemerkenswert. Immer wieder erstaunt es, wie gut die jungen Leute informiert sind und wie bereitwillig sie auf Beratungs- und Informationsangebote eingehen. Ganz Schwedt besuchte die INKONTAKT Die INKONTAKT, die jedes Jahr als „Leistungsschau der Uckermark“ um Besucher wirbt, präsentierte am ersten Juniwochenende ihr vielfältiges Angebot. Die Schwedter strömten Samstag und Sonntag bei hochsommerlichen Temperaturen in die zur Ausstellungshalle umgewandelten Uckermärkischen Bühnen und auf das am Flussufer gelegene Freigelände. Viele Besucher steuerten den KZV-Stand an, wo sie von der Schwedter Kieferorthopädin Christine Amsel-Klausnitzer und dem Zahnarzt Axel Haedicke bestens betreut wurden. Die Zahnmediziner zeigten sich erfreut vom regen Zuspruch und den vielfältigen Fragen der Messegäste. 


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PORTRÄT

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90 Jahre – und fit mit Volleyball und Gymnastik Autorin: Anne Nestler, 4iMEDIA Leipzig

Im Februar feierte MR Dr. Gerhard Günther aus Perleberg seinen 90. Geburtstag, zu dem ihm die brandenburgische Zahnärzteschaft herzlich gratuliert. Vor 25 Jahren hat er als Alterspräsident die Gründung der Landeszahnärztekammer Brandenburg mit eingeleitet. Herbert abgeben. Jetzt, nach 25 Jahren, wurde Jürgen Herbert zum siebten Mal in seiner Funktion als Kammerpräsident bestätigt. „Insgesamt war ich zwei Legislaturperioden lang Alterspräsident der Kammerversammlung“, so der Zahnarzt im Ruhestand.

Die Begeisterung für den Beruf des Zahnarztes hatte Dr. Günther schon sehr früh: „Der zweite Mann meiner Mutter war Dentist und ich habe ihm im Labor sehr oft über die Schulter geschaut. Daher kam der Wunsch, diesen Beruf ebenfalls auszuüben“, erinnert sich Gerhard Günther. Zunächst kam aber der Zweite Weltkrieg dazwischen: 1944 als Soldat eingezogen, kam er erst 1948 aus der Gefangenschaft zurück. 1952 begann Dr. Günther sein Studium in Berlin und praktizierte schließlich ab 1955 in Perleberg. Von Beginn an standespolitisches Engagement Mit der Wende 1990 kam auch die Veränderung für die Zahnärzte und Ärzte, die bis dahin mehrheitlich in den Polikliniken angestellt waren. „Wir erlebten den Umbruch erst einmal als Angestellte“ – Gerhard Günther war damals Leiter der Stomatologischen Abteilung – „und streckten dann so langsam unsere Fühler aus, um zu sehen, welche Möglichkeiten es gab. In diese Zeit fiel auch die Gründung der Landeszahnärztekammer und die erste Kammerversammlung, von der wir damals noch nicht genau wussten, wie sie abläuft – es war ja alles neu und für uns unbekannt“, beschreibt Dr. Günther die Wendezeit. Er

Dr. Gerhard Günther ist sehr beliebt in Perleberg, denn er brachte 1967 den Volleyball in die Stadt und betreibt dieser Sportart noch immer

selbst engagierte sich für die Freien Zahnärzte und wurde so Mitglied der Kammerversammlung. Zwei Legislaturperioden Kammerversammlungsmitglied 1990, zur ersten konstituierenden Kammerversammlung, war Gerhard Günther ihr ältestes gewähltes Mitglied. Der Alterspräsident eröffnete damals die Versammlung, begrüßte alle Delegierten und läutete mit einer kleinen Rede die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes ein. Nach der Wahl konnte er das Amt des Vorsitzenden an Dipl.-Stom. Jürgen

Als Rentner weitergearbeitet Rentner ist er offiziell seit Februar 1991, doch ans Aufhören wollte Dr. Gerhard Günther damals noch nicht denken. „Im April des gleichen Jahres gründete ich gemeinsam mit meinem Sohn eine Gemeinschaftspraxis hier in Perleberg, aus der ich erst etwa zehn Jahre später ausgeschieden bin“, erinnert sich Dr. Günther. Die sportliche Seite Begleitet hat ihn seit seiner Jugend der Sport: „Als Jugendlicher war ich begeisterter Segelflieger, später habe ich als Ausgleich zur Arbeit Korbball gespielt und seit 1967 auch Volleyball.“ Damals hatte er das Volleyballspielen im Urlaub an der Ostsee kennengelernt und seine Sportfreunde bei der BSG Medizin damit angesteckt. Seine Begeisterung ist bis heute geblieben: „Volleyball spiele ich immer noch einmal in der Woche und mache außerdem Gymnastik – das hält mich fit“, verrät der 90-jährige Jubilar. 


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Neubewerbung als Gutachter der LZÄKB – Öffentliche Bekanntmachung für alle Zahnärzte – Der Vorstand der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) beruft für die 7. Legislaturperiode neue Kammergutachter für die Teilgebiete (mehrere möglich): • • • • •

allgemeine Zahnheilkunde konservierende Zahnheilkunde Parodontologie Prothetik Chirurgie

• Implantologie • Kieferorthopädie. Termin: 5. September Schriftliche Bewerbungen brandenburgischer Zahnärzte inklusive Fortbildungsnachweise gemäß der Gutachterrichtlinie der LZÄKB – im Internet unter www.lzkb.de >> Zahnärzte >> Berufsrecht >> Kammersatzungen – sind bis zum 5. September an die Geschäftsstelle der LZÄKB, Postfach 10 07 22, 03007 Cottbus, zu richten. 

Ausgelobt: „André SchroederForschungspreise“ für 2017 Das Internationale Team für Implantologie (ITI) nimmt Bewerbungen für die zwei renommierten Preise entgegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15. September 2016. Gefördert werden neue Erkenntnisse in dentaler Implantologie, oraler Gewebegeneration und verwandten Gebieten. ITI, eine führende akademische Organisation auf dem Gebiet der dentalen Implantologie, die sich der Förderung von evidenzbasierter Ausbildung und Forschung verschrieben hat, lädt alle Forscher, die neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der dentalen Implantologie und verwandten Gebieten erarbeitet haben, ein, sich für einen der zwei André SchroederForschungspreise 2017 zu bewerben. Bewerbungen für die vom ITI verliehenen Auszeichnungen können bis zum 15. September 2016 über die ITI-Internetseite eingereicht werden. Seit über 20 Jahren wird der André SchroederForschungspreis an unabhängige Wissenschaftler vergeben mit dem Ziel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in dentaler Implantologie, oraler Geweberegeneration und verwandten Gebieten zu fördern. Die Preise werden zu Ehren von Professor André Schroeder verliehen, dem Gründungspräsidenten des ITI, der Pionierarbeit auf dem Gebiet

der dentalen Implantologie leistete und dessen Lebenswerk maßgeblich zur modernen Zahnheilkunde beitrug. Das ITI vergibt zwei Preise, einen für präklinische und einen für klinische Forschung. Die Gewinner werden vom ITI Research Committee ausgewählt, welches sich aus international angesehenen Experten auf dem Gebiet der dentalen Implantologie zusammensetzt. Die Gewinner erhalten je ein Preisgeld von 10.000 Schweizer Franken und werden zur offiziellen Preisverleihung eingeladen, die während des vom 4. bis 6. Mai 2017 in Basel in der Schweiz stattfindenden ITI World Symposiums durchgeführt wird. Zusätzliche Informationen, die Teilnahmebedingungen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.iti.org/Andre-Schroeder-Research-Prize. 


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Prüfungstermine für den Zeitraum 2016/17 Termine der Zwischenprüfung Herbst und Abschlussprüfung Winter für den Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-er“ – alle Termine und weitere Informationen zur Berufsausbildung im Internet unter: www.lzkb.de >> Praxismitarbeiter Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung für Auszubildende und Umschüler findet am 12. Oktober 2016 statt. Die Anmeldung ist durch die ausbildenden Zahnärzte auf dem von der LZÄKB zugesandten Formular bis zum 31. August 2016 vorzunehmen. Das Berichtsheft muss am Prüfungstag zur Einsichtnahme vorliegen.

Die Regularien zur Abschlussprüfung finden Sie im Internet unter www.lzkb.de >> Praxismitarbeiter >> Prüfungen.

Abschlussprüfung Winter 2016/2017 schriftliche Prüfung am: 2. Dezember 2016 praktische Prüfung im Zeitraum: 7. bis 14. Januar 2017 Anmeldeschluss (Ausschlussfrist): 27. September 2016

Mit diesem QR-Code gelangen Sie mit Ihrem mobilem Gerät zur Seite der LZÄKB

Wir trauern um unsere Kollegen Zahnarzt

Karl-Ulrich Hahn aus Neu Fahrland geboren am 24. April 1953 verstorben im März 2016 Dr. med. Claus-Peter Schael aus Wusterhausen/Dosse geboren am 22. Oktober 1943 verstorben im April 2016 SR Dr. med. dent. Rolf Hagin aus Premnitz geboren am 8. Juni 1929 verstorben im April 2016

MR Dr. med. Manfred Busse aus Spremberg geboren am 30. Oktober 1940 verstorben im Mai 2016


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Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... und wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten Juli und August ihren Ehrentag feiern, beste Gesundheit, alles Gute und schöne Stunden im Kreise der Familie. Insbesondere gratulieren wir ...* im Juli

zum 75. am 13. August

zum 93. am 27. Juli

Dr. med. Mareile Vinzelberg aus Brandenburg/H.

Dr. med. dent. Barbara Händel aus Frankfurt (O.)

zum 75. am 20. August Zahnärztin Ingrid Stegmann aus Golm

zum 90. am 28. Juli SR Dr.med.dent. Ingeborg Renner aus Eberswalde

zum 70. am 1. August Dr. med. dent. Johannes Edelmann aus Falkensee

zum 86. am 14. Juli Dr. med. dent. Horst Henkel aus Spremberg

zum 70. am 2. August Dr. med. dent. Dirk Fudickar aus Michendorf

zum 85. am 7. Juli Dr. med. Dr. med. dent. Norbert Brandt, Potsdam zum 85. am 25. Juli Dr. med. dent. Gisela Huhle aus Templin zum 84. am 17. Juli

zum 70. am 14. Juli

zum 91. am 22. August

zum 70. am 9. August

Dipl.-Med. Angela Kirchner aus Cottbus

Dr. med. dent. Joachim Bärwald aus Spremberg

Zahnarzt Günter Stolte aus Zossen

zum 70. am 16. Juli

zum 89. am 28. August

zum 70. am 18. August

Dipl.-Med. Elke Kaufmann aus Vetschau

Dr. med. dent. Eberhard Schneider, Ludwigsfelde

Dr. med. Claudia Dalicho aus Brandenburg/H.

zum 87. am 24. August SR Dr.med.dent. Ursula zum 70. am 21. Juli Schröter aus Schönermark Foto: Die Schlüsselübergabe erfolgte am 22. Dezember im dent. Margit KleiDr. med. Zahnärztin Edith Worbs nert aus Cottbus aus Wittenberge Dipl.-Stom. Jürgen Herbert. zum 81. am 7. JuliBeisein des Präsidenten,

zum 65. am 1. August Dipl.-Med. Marianne Schmook aus Frankfurt (O)

zum 70. am 27. Juli

zum 86. am 20. August

zum 65. am 1. August

Zahnärztin Heide Kampa aus Fürstenwalde

MR Dr.med.dent. Gertraude Schreinert, Eberswalde

Dr. med. Barbara Markert aus Falkensee

zum 65. am 4. Juli

zum 86. am 25. August

zum 65. am 3. August

Dr. med. Bernd Szmelczynski aus Ziesar

Zahnärztin Elli Riemer aus Wusterwitz

Dipl.-Stom. Eckhard Böhnke aus Vetschau

zum 65. am 10. Juli

zum 85. am 2. August

zum 65. am 8. August

Dipl.-Med. Regina Pankratow aus Potsdam

Dr. med. dent. Richard Richter aus Cottbus

Dipl.-Med. Angelika Zimmermann aus Wildau

zum 65. am 16. Juli

zum 84. am 13. August

zum 65. am 26. August

zum 75. am 11. Juli

Dipl.-Stom. Marianne Kohtz aus Boitzenburger Land

Dr. med. Regine Ulrich aus Fürstenwalde

Dr. med. dent. Lieselotte Niehoff aus Karstädt

Zahnärztin Dorothea Strohschneider, Am Mellensee

im August

zum 80. am 25. August

zum 94. am 4. August

Zahnärztin Ingeborg Meier aus Frankfurt (Oder)

Zahnärztin Anna Bormann aus Strausberg zum 75. am 1. Juli Zahnarzt Bernd Steinbrücker aus Oderberg zum 75. am 4. Juli Zahnärztin Hannelore Franze aus Potsdam zum 75. am 7. Juli Dr. med. dent. Bernd Bernd aus Meuro

zum 75. am 15. Juli Zahnärztin Gisela Starck aus Kleinmachnow

Dr.med. Ilse Buckentin aus Heidesee

* Zahnärzte, die keine Gratulation wünschen, wenden sich bitte mindestens zehn Wochen vorher an: Jana Zadow-Dorr, LZÄKB, Tel. 03 55 381 48-15 oder per E-Mail: jzadow-dorr@lzkb.de.


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Stammtisch goes boat Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Teilnahmegebühren in Höhe von ca. € 35,- € p.P. entstehen für die Schiffsmiete und einen kleinen Imbiss.

Wir laden Sie herzlich zum 4. „Stammtisch der Mitte“ am 21.09.2015; 18:30 Uhr

Rückmeldung per E-Mai bis 15.07.16 an: info@zahnarzt-ermler.de

zu einer Schifffahrt mit der Weißen Flotte ein.

Mit kollegialen Grüßen

Besonders freuen wir uns darüber, Ihnen erstmalig eine Gastreferentin ankündigen zu dürfen, die in kurzen, jedoch sehr präzisen Worten, das Thema: „Dokumentation – Prävention aus juristischer Sicht“ beleuchten wird. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit, bei einem kleinen Imbiss und vor der abendlichen Kulisse Potsdam`s mit den KollegInnen, sowie mit der Referentin ins persönliche Gespräch zu kommen.

Romy Ermler Friedrich-Ebert-Straße 62 14469 Potsdam Tel: 0331 974846 info@zahnarzt-ermler.de

Seien Sie dabei – wir freuen uns auf Sie!

Jerosch_150907.pdf

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07.09.15

Andreas Kirst Edison-Allee 11 14473 Potsdam Tel: 0331 297610 kirst@zahnarzt-potsdam.com

12:38

Studienplatz Medizin und Zahnmedizin Studienberatung und NC-Seminare Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie). Vorbereitung für Auswahlgespräche und Medizinertest. Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e. V. (VNC), Argelander Str. 50, 53115 Bonn, Tel.: (0228) 215304, Fax: (0228) 215900


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IMPRESSUM

SIE HABEN FORMAT

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Zahnärzteblatt Brandenburg

UND WIR HABEN DIE GRÖSSE, HERAUSGEBER:

DIE ZU IHNEN PASST! im Zahnärzteblatt Brandenburg Kleinanzeigenteil Mindestgröße: 43 mm Breite x 30 mm Höhe 2 Spalten 90 mm Breite Private Gelegenheitsanzeigen: Stellenangebote: Stellengesuche: Chiffregebühr:

Landeszahnärztekammer Brandenburg, Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 Cottbus Postanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

FÜR DIE KZVLB REDAKTION:

je mm 1,40 € je mm 1,40 € je mm 1,20 € 5,50 €

Stellengesuche Stellenangebote Private Gelegenheitsanzeigen (Format: 43 mm breit x 30 mm hoch)

36,– € 42,– € 42,– €

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Geschäftsanzeigen 1/1 Seite (185 x 270 mm/216x303 mm) 1.268,– € 4-farbig 2.409,– € 1/2 Seite quer (185 x 135 mm/216x148 mm) 698,– € 4-farbig 1.326,– € 1/2 Seite hoch (90 x 270 mm/118 x 303 mm) 698,– € 4-farbig 1.326,– € 1/4 Seite quer (185 x 64 mm) 4-farbig

384,– € 730,– €

1/4 Seite hoch* (74 x 135 mm) 4-farbig

384,– € 730,– €

1/8 Seite** (74 x 65 mm) 4-farbig

212,– € 403,- €

* unter Textspalte, ** außen, neben Textspalte im redaktionellen Teil

Anzeigenschluss: am 20. des Vormonats Druckunterlagen: am 20. des Vormonats Anzeigen: Samira Rummler Telefon 030/7 61 80-663 Fax: 030/7 61 80-680 rummler@quintessenz.de

Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam

Dr. Eberhard Steglich (verantwortlich) Christina Pöschel Telefon: 0331 2977-0 / Fax: 0331 2977-318 E-Mail: christina.poeschel@kzvlb.de Internet: http://www.kzvlb.de

FÜR DIE LZÄKB REDAKTION: Ass. jur. Björn Karnick (verantwortlich) Jana Zadow Telefon: 0355 38148-0 / Fax: 0355 38148-48 E-Mail: jzadow@lzkb.de Internet: http://www.lzkb.de gemeinsames Internetportal: http://www.zahnaerzte-in-brandenburg.de

REDAKTIONSBEIRAT: KZVLB: Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Dr. med. dent. Romy Ermler LZÄKB: Dipl. -Stom. Jürgen Herbert, Dr. Eberhard Steglich

HINWEIS DER REDAKTION: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Inter­esse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche bzw. männliche Form der Berufsbe­ zeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnmedi­zinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahnmedizinische Pro­ phylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN: fotolia Kurhan, fotolia 285221, Heike Nagel privat, MQ Deutschland, proDente e.V./ Johann Peter Kierzkowski, Christina Pöschel, Jana Zadow-Dorr Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

VERLAG, ANZEIGENVERWALTUNG UND VERTRIEB: Quintessenz Verlags-GmbH, Ifenpfad 2–4, 12107 Berlin Telefon: 030 76180-5, Telefax: 030 76180-680 Internet: http://www.quintessenz.de E-Mail: info@quintessenz.de Konto: Commerzbank, Konto-Nr. 180215600, BLZ 100 400 00. Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 14/2011 gültig Geschäftsleitung: Dr. Horst-Wolfgang Haase/Dr. Alexander Ammann Verlagsleitung: Johannes W. Wolters Herstellung: René Kirchner Vertrieb: Angela Köthe Anzeigen: Samira Rummler

DRUCK UND WEITERVERARBEITUNG: Das Druckteam Berlin, Gustav-Holzmann-Straße 6, 10317 Berlin

ISSN 0945-9782 Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahnärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abge­golten. Bezugsgebühr: jährlich 26,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.


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