Ausf�hrungsgesetz GVG
1. Teil - Ausf�hrung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (�� 1 - 21) |
1. Abschnitt - Gerichte (�� 1 - 7) |
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__paste_bez__ __paste_norm__ Ausf�hrungsgesetz GVG (https://dejure.org/gesetze/AGGVG/__paste_norm__.html)
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Soweit der ordentliche Rechtsweg er�ffnet und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind die Landgerichte ohne R�cksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschlie�lich zust�ndig
1. | f�r die Anspr�che gegen den Staat oder eine K�rperschaft des �ffentlichen Rechts wegen Verf�gungen der Verwaltungsbeh�rden, | |
2. | f�r Anspr�che wegen �ffentlicher Abgaben. |
Rechtsprechung zu � 3 AGGVG
2 Entscheidungen zu � 3 AGGVG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 1 K 397/15
Klage gegen abfallrechtliche Ma�nahmen
- BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21 Corona
Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf � 56 IfSG analog gest�tzten ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu � 3 AGGVG:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- � 71 III
- Verwaltungsverfahrensgesetz f�r Baden-W�rttemberg (LVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- � 49 VI 3 (Widerruf eines rechtm��igen Verwaltungsaktes) (zu � 3 Nr. 1)
- Landesenteignungsgesetz (LEntG)
- Verfahren
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- � 41
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Ma�nahmen der Polizei
- Einzelma�nahmen
- � 58 (Weitere Verarbeitung zu Zwecken der Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung) (zu � 3 Nr. 1)
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Wasserentnahmeentgelt
- � 112 IV 2 (Aufhebung oder �nderung, Nacherhebung) (zu � 3 Nr. 1)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zust�ndigkeit
- � 40 II [Verwaltungsrechtsweg]