Deutschland

Preisklauselgesetz
(Gesetz �ber das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden)

Artikel 2 des Gesetzes vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246), in Kraft getreten am 14.09.2007

zuletzt ge�ndert durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355) m.W.v. 11.06.2010

1 Preisklauselverbot

2 Ausnahmen vom Verbot

3 Langfristige Vertr�ge

4 Erbbaurechtsvertr�ge

5 Geld- und Kapitalverkehr

6 Vertr�ge mit Gebietsfremden

7 Vertr�ge zur Deckung des Bedarfs der Streitkr�fte

8 Unwirksamkeit der Preisklausel

9 �bergangsvorschrift

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