Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsf�rderung -
Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (�� 136 - 175) |
Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (�� 136 - 164) |
Vierter Unterabschnitt - H�he des Arbeitslosengeldes (�� 149 - 154) |
(1) 1Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Besch�ftigungsverh�ltnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeitr�ume der versicherungspflichtigen Besch�ftigungen im Bemessungsrahmen. 2Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverh�ltnisses vor der Entstehung des Anspruchs.
(2) 1Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums bleiben au�er Betracht
1. | Zeiten einer Besch�ftigung, neben der �bergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teil�bergangsgeld oder Teilarbeitslosengeld geleistet worden ist, | |
2. | Zeiten einer Besch�ftigung als Freiwillige oder Freiwilliger im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, wenn sich die beitragspflichtige Einnahme nach � 344 Absatz 2 bestimmt, | |
3. | Zeiten, in denen Arbeitslose Elterngeld oder Erziehungsgeld bezogen oder nur wegen der Ber�cksichtigung von Einkommen nicht bezogen haben oder ein Kind unter drei Jahren betreut und erzogen haben, wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche w�chentliche Arbeitszeit gemindert war, | |
4. | Zeiten, in denen Arbeitslose eine Pflegezeit nach � 3 Absatz 1 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch genommen haben sowie Zeiten einer Familienpflegezeit oder Nachpflegephase nach dem Familienpflegezeitgesetz, wenn wegen der Pflege das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche w�chentliche Arbeitszeit gemindert war; insoweit gilt � 151 Absatz 3 Nummer 2 nicht, | |
5. | Zeiten, in denen die durchschnittliche regelm��ige w�chentliche Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitvereinbarung nicht nur vor�bergehend auf weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelm��igen Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitbesch�ftigung, mindestens um f�nf Stunden w�chentlich, vermindert war, wenn die oder der Arbeitslose Besch�ftigungen mit einer h�heren Arbeitszeit innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre vor der Entstehung des Anspruchs w�hrend eines sechs Monate umfassenden zusammenh�ngenden Zeitraums ausge�bt hat. |
2Satz 1 Nummer 5 gilt nicht in F�llen einer Teilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz, es sei denn, das Besch�ftigungsverh�ltnis ist wegen Zahlungsunf�higkeit des Arbeitgebers beendet worden.
(3) 1Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn
1. | der Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enth�lt, | |
2. | in den F�llen des � 142 Absatz 2 der Bemessungszeitraum weniger als 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enth�lt oder | |
3. | es mit R�cksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart w�re, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen. |
2Satz 1 Nummer 3 ist nur anzuwenden, wenn die oder der Arbeitslose dies verlangt und die zur Bemessung erforderlichen Unterlagen vorlegt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur �nderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) | 07.12.2011 |
Rechtsprechung zu � 150 SGB III
220 Entscheidungen zu � 150 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 24.09.2024 - B 11 AL 5/23 R
Sind auch Zeiten, in denen zugunsten des Arbeitnehmers eine r�ckwirkende ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2023 - L 3 AL 20/20
Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - r�ckwirkende Abrechnung ...
- LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2023 - L 3 AL 20/20
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-W�rttemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
Arbeitslosengeld - Bemessungsrahmen und Erh�hung des Bemessungsentgeltes bei ...
- SG Mannheim, 19.05.2020 - S 7 AL 3736/18
Arbeitslosenversicherung: Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldanspruchs bei ...
- LSG Baden-W�rttemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
- SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16
H�he des Arbeitslosengeldanspruchs - Bemessungszeitraum - abgerechnete ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2024 - L 9 AL 214/22
- BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R
Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf � 150 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsf�rderung - (SGB III)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
- Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs
- � 158 (Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentsch�digung)
- Sonderregelungen
- Erg�nzungen f�r �bergangsweise m�gliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
- � 421d (Vor�bergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld)
- Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
- � 9 (F�rderung)