Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsf�rderung -
Zehntes Kapitel - Finanzierung (�� 340 - 366a) |
F�nfter Abschnitt - R�cklage und Versorgungsfonds (�� 366 - 366a) |
(1) Die Bundesagentur hat aus den �bersch�ssen der Einnahmen �ber die Ausgaben eine R�cklage zu bilden.
(2) Soweit in einem Haushaltsjahr die Einnahmen aus einer Umlage die aus dieser zu zahlenden Ausgaben �bersteigen, sind die �bersch�sse der Einnahmen �ber die Ausgaben jeweils einer gesonderten R�cklage zuzuf�hren.
(3) 1Die R�cklage ist nach wirtschaftlichen Grunds�tzen so anzulegen, da� bis zur vollen H�he der R�cklage die jederzeitige Zahlungsf�higkeit der Bundesagentur gew�hrleistet ist. 2Die Bundesagentur kann mit Zustimmung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums der Finanzen Verwaltungsvorschriften �ber die Anlage der R�cklage erlassen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
31.12.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
08.11.2006 | Neunte Zust�ndigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
Rechtsprechung zu � 366 SGB III
5 Entscheidungen zu � 366 SGB III in unserer Datenbank:
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09
Altersteilzeit im �ffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells - ...
- LSG Bayern, 12.12.2012 - L 10 AL 30/11
Wegen Feststellung des Haushaltsplanes der Bundesagentur f�r Arbeit f�r das Jahr ...
- BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 5/10 R
Bundesagentur f�r Arbeit - Erstattung eines Aussteuerungsbetrages an den Bund in ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 10/11 R
Arbeitslosenversicherung - Eingliederungsbeitrag - 2008 - Verfassungsm��igkeit
- BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 10/11 R
- OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 5 LA 435/08
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Querverweise
Auf � 366 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsf�rderung - (SGB III)
- Finanzierung
- R�cklage und Versorgungsfonds
- � 366a (Versorgungsfonds)