Die THG-Prämie: Verdienen Sie jetzt Geld mit Ihrem E-Auto!
Warum die Integration?
Mit dem Markenlaunch von EMOVA begeben wir uns auf eine spannende Reise hin zu einem umfassenden Energieversorger. In diesem Kontext passt die Integration von Juicify perfekt zu unserer Mission. Beide Marken vereinen ihre Stärken und schaffen Synergien, insbesondere im Bereich der Elektromobilität.
In einer Zeit, in der Elektromobilität zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Wunsch nach nachhaltigen Fortbewegungsmöglichkeiten wächst, entscheiden sich immer mehr Menschen für die Integration von elektrischen Mobilitätslösungen in ihren Alltag. Durch die Integration des THG-Handels erweitert EMOVA das Portfolio, das bisher aus ganzheitlichen Ladelösungen für B2C- und B2B-Kunden bestand. Somit können Kunden zukünftig nicht nur die Hardware sowie vollumfängliche Installations- und Serviceleistungen über EMOVA beziehen, sondern direkt die für das Elektrofahrzeug oder den Ladestrom mögliche THG-Prämie beantragen. Die Verschmelzung unserer Marken innerhalb von EMOVA ermöglicht es uns, Ihnen ein noch umfassenderes Angebot bereitzustellen. So sind wir optimal auf die zukünftigen Anforderungen des Energiemarktes vorbereitet.
THG-Prämie jetzt beantragen!
Was ist die THG-Prämie?
Als zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz die THG-Prämie implementiert worden. THG steht hierbei für „Treibhausgasminderung“. Damit wird Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie entsprochen. Die Treibhausgasminderungs-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den CO2-Ausstoß, der durch ihre Treibstoffe entsteht, Jahr für Jahr weiter zu senken. Die Bundesregierung legt hierfür den Wert fest. Dieser beträgt 2024 9,25 Prozent und steigt bereits im darauffolgenden Jahr auf 25 Prozent. Kann ein Mineralölunternehmen die jährlich ansteigenden Quoten nicht erfüllen, hat es die Möglichkeit, Verschmutzungsrechte, sogenannte Zertifikate, nachzukaufen. Diese Zertifikate entstehen praktisch durch Emissionen, die an einer anderen Stelle vermieden werden. Und genau hier kommen Elektrofahrzeuge mit ihrem sauberen Strom ins Spiel. Denn auch Halter von vollelektrischen E-Autos dürfen seit einiger Zeit das von ihnen eingesparte CO2 „weiterverkaufen“ – und können so am Quotenhandel teilnehmen.
Wie funktioniert die THG-Prämie?
Als Nutzer eines privaten Elektrofahrzeugs werden Sie automatisch mit der THG-Prämie belohnt. An die Erträge aus dieser THG-Prämie kommen Sie dank EMOVA übrigens ganz einfach: Um sich für Ihre Prämie zu qualifizieren, registrieren Sie sich am besten gleich hier über das Anmeldeformular. Tragen Sie bitte Ihre Kontakt- und Fahrzeugdaten in das Formular ein.
Die Angaben zu Ihrem Fahrzeug sind wichtig, denn als Halter müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich ein förderfähiges Elektrofahrzeug besitzen. Dies können Sie in der Regel durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt. Wichtig auch zu beachten: Je Fahrzeug können Sie sich nur ein Mal pro Jahr für die THG-Prämie anmelden.
Als nächsten Schritt wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Auszahlungsoption. Wir kümmern uns zusammen mit dem Bundesumweltamt, das den Quotenhandel in Deutschland organisiert und überwacht, um den Rest, also um die Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Hierbei wird ermittelt, wie viel CO2-Emissionen durch die Nutzung Ihres E-Fahrzeugs im Vergleich zu einem Verbrenner eingespart werden. Der gesamte Prozess ist für Sie als Fahrzeughalter also vollkommen unkompliziert und mit nur sehr wenig Aufwand verbunden.
Sie erhalten dann zunächst von uns eine Mail mit Ihren Daten, die Sie uns bitte kurz bestätigen. Anschließend können Sie sich einfach zurücklehnen und auf Ihre Prämie warten. Als berechtigter E-Fahrzeugfahrer erhalten Sie die Auszahlung der THG-Prämie in aller Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Beantragungs- und Nachweis-Phase, wobei dies von der jeweiligen Bearbeitungsgeschwindigkeit des Umweltbundesamtes abhängt. Sofort nach der erfolgreichen Genehmigung durch das UBA erhalten Sie Ihre Auszahlung.
Für welche Fahrzeugklassen kann die THG-Prämie beantragt werden?
In Deutschland kann man die THG-Prämie für verschiedene Klassen von Elektrofahrzeugen beantragen. Dazu gehören natürlich in erster Linie privat genutzte, aber auch gewerbliche PKW, sofern diese rein elektrisch betrieben werden. Plug-in-Hybride sind in der Regel von der THG-Prämie ausgeschlossen, da sie auch einen Verbrennungsmotor haben. Leichte und schwere Nutzfahrzeuge, die zu 100 Prozent elektrisch betrieben werden, können ebenfalls für die THG-Prämie registriert werden.
Welche Prämienhöhen gelten für die einzelnen Fahrzeugklassen?
Fahrzeugklassen werden prinzipiell in die Kategorien M1, N1, N2, N3 und M3 unterteilt. Die Fahrzeugklassen M1, N1, N2, N3 und M3 beziehen sich auf die Einteilung von Fahrzeugen nach ihrer Bauart und ihrem Verwendungszweck gemäß den europäischen Richtlinien. Nachfolgend listen wir Ihnen die Bedeutungen der einzelnen Fahrzeugklassen und ihre jeweiligen THG-Prämienhöhen auf – wobei die genaue Höhe der THG-Prämie durch die eingesparte Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt:
M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die THG-Prämie wird auf Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines vergleichbaren Verbrennungsmotors berechnet.
N1
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Die Berechnung der THG-Prämie ist ähnlich wie bei PKW, allerdings basiert die Berechnung auf den CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Die Vergütung kann aufgrund des höheren durchschnittlichen CO2-Ausstoßes von Nutzfahrzeugen höher sein als bei PKW.
N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen. Die Einsparungen und damit die THG-Prämie sind in dieser Fahrzeugklasse deutlich höher, da schwere Nutzfahrzeuge im Vergleich zu PKW und Kleintransportern signifikant höhere CO2-Emissionen aufweisen. Die genaue Vergütung hängt von der Größe und dem Einsatzbereich des Fahrzeugs ab und kann erheblich variieren.
N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Für die THG-Prämie gelten die identischen Parameter wie bei der N2-Fahrzeugklasse.
M3
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. Fahrzeuge dieser Klasse, wie etwa Busse, haben ebenfalls hohe durchschnittliche CO2-Emissionen, sodass die Einsparungen und damit die THG-Prämie beträchtlich sein können. Die Vergütung kann dementsprechend höher ausfallen.
Bei allen Fahrzeugklassen hängt die spezifische Vergütung zudem vom aktuellen Marktpreis für THG-Zertifikate ab.
Häufig gestellte Fragen
Registrierung
Auszahlung
Festbeträge garantieren die Auszahlung eines genauen Betrags.
Sofortbeträge sind zunächst ähnlich wie Festbeträge. Allerdings ist der ausgezahlte Betrag geringer, dafür erhalten Kunden und Kundinnen ihr Geld schneller.
Der Flexbetrag lässt die tatsächliche Auszahlungshöhe offen.
Fahrzeuge
Für vollelektrische Fahrzeuge wie Elektroautos, Busse und bestimmte Krafträder. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Kosten
Die Beantragung der THG-Prämie ist kostenlos. EMOVA behält einen kleinen Teil der Prämie ein.
THG-Quote
Die relevanten Gesetze zur THG-Prämie sind die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) der Europäischen Union sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).
Sonstiges
Wir garantieren Ihnen eine sichere und leichte Abwicklung. Ihre Daten werden ausschließlich auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert.
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