Der Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) gilt für Websites, Apps und Dienstleistungen, die an Kinder unter 13 Jahren gerichtet sind, sowie für Websites, Apps und Dienstleistungen mit allgemeiner Zielgruppe, zu deren Nutzern auch Personen unter 13 Jahren gehören.
Als Inhaber des Contents Ihrer App können Sie grundsätzlich steuern, wie dieser in Bezug auf COPPA klassifiziert wird. Selbst wenn Sie Google keine derartige Mitteilung machen, behandeln wir Ihre App unter Umständen als ein an Kinder gerichtetes Angebot, um unseren Verpflichtungen im Rahmen von COPPA nachzukommen. In diesen Fällen benachrichtigen wir Sie, damit Sie mithilfe der unten aufgeführten Tools selbst eine bestimmte Klassifizierung festlegen können.
Wenn Sie Werbedienste von Google einsetzen und Anzeigenanfragen Ihrer App als Inhalte für Kinder klassifiziert werden sollen, können Sie uns dies wie folgt mitteilen:
Wenn Sie die Anzeigenanfragen Ihrer App als Inhalte für Kinder kennzeichnen, deaktivieren wir interessenbezogene Werbung und Remarketing-Anzeigen für die entsprechenden Anfragen. Es kann einige Zeit dauern, bis die Kennzeichnung übernommen wird.