Unsere Inhalts- und Verhaltensrichtlinien tragen zu einer positiven Erfahrung für unsere Nutzer und Verlage bzw. Webpublisher bei. Damit Inhalte in Google News oder auf Nachrichtenplattformen erscheinen können, müssen sie den Best Practices für Artikelseiten entsprechen und dürfen nicht gegen die allgemeinen Richtlinien der Google Suche, die Spamrichtlinien der Google Suche oder diese Richtlinien für Suchfunktionen verstoßen:
- Gefährliche Inhalte
- Irreführende Praktiken
- Belästigende Inhalte
- Hasserfüllte Inhalte
- Manipulierte Medien
- Medizinische Inhalte
- Sexuell explizite Inhalte
- Inhalte von gewalttätigen extremistischen Organisationen
- Gewaltverherrlichende und grausame Inhalte
- Vulgäre und derbe Sprache
Für Google News gelten außerdem diese funktionsspezifischen Richtlinien:
Werbung und gesponserte Inhalte
Der Anteil der Werbeinhalte und anderer Werbemittel auf Ihren Seiten sollte den Anteil Ihrer Nachrichteninhalte nicht überschreiten. Inhalte, die gesponserte Inhalte als unabhängige redaktionelle Inhalte tarnen oder falsch darstellen, sind unzulässig. Sponsoring, beispielsweise eine Beteiligung der Inhaber oder Affiliate-Partner, Zahlungen oder materielle Unterstützung, muss für die Leser deutlich erkennbar sein. Der Sponsor darf nur dann das Hauptthema gesponserter Inhalte sein, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
Tipp: Publisher sollten sich über die neue Richtlinie zum Missbrauch von Websites informieren, die am 5. Mai 2024 in Kraft tritt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Irreführende Inhalte
Wir gestatten keine Vorschauinhalte, die Nutzer zur Interaktion verleiten, indem Details vorgetäuscht werden, die im tatsächlichen Inhalt nicht behandelt werden.
Transparenz
Die Besucher Ihrer Website möchten wissen, wer die Inhalte, die sie lesen, veröffentlicht und verfasst hat. Aus diesem Grund sollten Nachrichtenquellen bei Google folgende Informationen bieten:
- Eindeutige Daten und Verfasserzeilen
- Informationen zu den Autoren, der Publikation und dem Verlag oder Webpublisher
- Informationen zum Unternehmen oder Netzwerk
- Kontaktdaten
Weitere Informationen zu den Transparenzrichtlinien für Google News
Inhalte oder Handlungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, führen unter Umständen dazu, dass Inhalte aus unseren Nachrichten entfernt werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können Websites eventuell nicht mehr für Nachrichtenplattformen berücksichtigt werden.
In bestimmten Fällen können aus künstlerischen, pädagogischen, historischen, dokumentarischen oder wissenschaftlichen Gründen, oder wenn wesentliche Verbesserungen für die Nutzer zu erwarten sind, Ausnahmen von diesen Richtlinien gemacht werden.
Tipp: Diese Richtlinien gelten nur für Inhalte auf Nachrichtenplattformen. Inhalte, die nicht als Nachrichten berücksichtigt werden, können weiterhin an anderer Stelle in der Google Suche erscheinen, sofern die Inhalte und Handlungen den relevanten Richtlinien entsprechen.
Manuelle Maßnahmen gegen Ihre Nachrichtenwebsite finden
Wenn Ihre Website gegen Inhaltsrichtlinien von Google News verstößt, können in Ihrem Search Console-Konto unter „Sicherheit & Manuelle Maßnahmen“ manuelle Maßnahmen gegen Ihre Website erscheinen.