Bericht über manuelle Maßnahmen

 Prüfen Sie, ob manuelle Maßnahmen gegen Ihre Website angewendet wurden, und sehen Sie sich ihren Verlauf an.

Eine manuelle Maßnahme gegen Ihre Website führt dazu, dass die gesamte Website oder einzelne Seiten nicht in den Google-Suchergebnissen angezeigt werden.

BERICHT „MANUELLE MAẞNAHMEN“ ÖFFNEN

 

Bericht "Manuelle Maßnahmen" in der Search Console –Google Search Console-Schulung

Was ist eine manuelle Maßnahme?

Google wendet eine manuelle Maßnahme gegen eine Website an, wenn ein Prüfer bei Google feststellt, dass Seiten auf der Website nicht die Spamrichtlinien von Google erfüllen. Manuelle Maßnahmen beziehen sich zumeist auf Versuche, unseren Suchindex zu manipulieren. Die meisten in dieser Hinsicht aufgeführten Probleme führen dazu, dass Websites oder einzelne Seiten ein niedrigeres Ranking erhalten oder ganz aus den Suchergebnissen entfernt werden, ohne dass der Nutzer darauf hingewiesen wird.

Wenn Ihre Website von einer manuellen Maßnahme betroffen ist, benachrichtigen wir Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ und im Nachrichten-Center der Search Console.

Warum gibt es manuelle Maßnahmen?

Versuche, das Suchmaschinen-Ranking von Websites mithilfe von Tricks zu verbessern, sind so alt wie die ersten Suchmaschinen. Ein solches Verhalten ist nicht nur nachteilig für die Nutzer, denn relevante Seiten gehen in der Flut irrelevanter Ergebnisse unter, sondern auch für die korrekt arbeitenden Websites, die unter diesen Umständen schwerer zu finden sind. Google geht daher schon immer gegen Spammer vor und hilft damit Nutzern, Antworten auf ihre Fragen zu finden, sowie Websiteinhabern, mehr Zugriffe über Suchanfragen zu erhalten.

Google arbeitet ständig an der Verbesserung der Suche. Wir verfolgen einen datenbasierten Ansatz und beschäftigen Analysten, Forscher und Statistiker in Vollzeit mit der Evaluierung der Suchqualität. Änderungen an unseren Suchalgorithmen prüfen wir vor der Umsetzung umfassend darauf, ob sie die Suchqualität verbessern. Informationen zu unseren Algorithmen

In den meisten Fällen wird Spam durch unsere Algorithmen automatisch erkannt und aus den Suchergebnissen entfernt. Um die Qualität unseres Indexes zu gewährleisten, wenden wir aber auch manuelle Maßnahmen an, mit denen wir Spam aus unseren Suchergebnissen entfernen.

Ist meine Website von manuellen Maßnahmen betroffen?

Oben im Bericht wird die Anzahl von manuellen Maßnahmen gegen Ihre Website angezeigt. Wenn gegen Ihre Website keine manuellen Maßnahmen vorliegen, sehen Sie ein grünes Häkchen und eine entsprechende Meldung.

Ich habe diese Website gerade erst gekauft.

Wenn Sie kürzlich eine Website gekauft haben, die vor dem Kauf gegen unsere Spamrichtlinien verstoßen hat, beheben Sie die in diesem Bericht aufgeführten Probleme. Teilen Sie uns dann im Antrag auf erneute Überprüfung mit, dass Sie die Website kürzlich erworben haben und dass sie nun nicht mehr gegen die Richtlinien verstößt.

Welche Seiten sind betroffen?

Wenn Sie eine Liste mit den Mustern der betroffenen Seiten sehen möchten, erweitern Sie die angezeigte Beschreibung der manuellen Maßnahme. Die betroffenen Seiten können einen Teil Ihrer Website oder die gesamte Website umfassen. Es ist auch möglich, dass nicht alle Seiten betroffen sind, die den Mustern entsprechen.

Beispiel:

  • https://IhrUnternehmen.de/immobilien/* – einige oder alle Seiten im Verzeichnis immobilien/ sind betroffen.
  • Betrifft alle Seiten – manuelle Maßnahmen mit dieser Beschreibung betreffen die gesamte Website.

Wie behebe ich das Problem?

Gehen Sie in diesen Fällen so vor:

  1. Maximieren Sie im Bericht den Bereich mit der Beschreibung der manuellen Maßnahme, um weitere Informationen zu erhalten.
  2. Sehen Sie sich an, welche Seiten betroffen sind.
  3. Sehen Sie sich die Art und die Kurzbeschreibung des Problems an. Wenn Sie sich über Details und Schritte zur Fehlerbehebung informieren möchten, folgen Sie dem Link „Weitere Informationen“. Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie unten auf dieser Seite.
  4. Beheben Sie das Problem auf allen betroffenen Seiten. Besteht es weiter auf anderen Seiten, erscheinen die jetzt problemfreien Seiten trotzdem noch nicht in den Suchergebnissen. Wenn auf Ihrer Website mehrere manuelle Maßnahmen angewendet werden, lesen Sie alle entsprechenden Informationen und beheben Sie alle Probleme.
  5. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Seiten für Google erreichbar sind. Für betroffene Seiten sollte keine Anmeldung erforderlich sein, sie sollten sich nicht hinter einer Paywall befinden oder durch robots.txt oder eine „noindex“-Anweisung blockiert sein. Sie können den Zugriff mithilfe des URL-Prüftools testen.
  6. Wenn alle im Bericht aufgeführten Probleme auf allen Seiten behoben sind, wählen Sie in diesem Bericht Überprüfung anfordern aus. Beschreiben Sie Ihre Korrekturen in Ihrem Antrag auf erneute Überprüfung. Dabei sollten Sie drei Punkte berücksichtigen:
    • Beschreiben Sie das Problem Ihrer Website
    • Erläutern Sie die Schritte, die zur Behebung des Problems unternommen wurden
    • Dokumentieren Sie das Ergebnis Ihrer Änderungen
  7. Erneute Überprüfungen können einige Zeit dauern (siehe unten). Sie werden per E-Mail über den Fortschritt informiert. Nachdem Sie Ihren Antrag gesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht, in der Ihnen mitgeteilt wird, dass die Überprüfung in Bearbeitung ist. Solange Sie von uns noch keine endgültige Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten haben, sehen Sie bitte von einem erneuten Antrag ab.

Wie lange dauert die erneute Überprüfung?

Bei den meisten erneuten Überprüfungen ist mit mehreren Tagen oder Wochen zu rechnen. In einigen Fällen, z. B. bei Anträgen auf erneute Überprüfung von Links, kann es aber auch länger dauern. Wir werden den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail bestätigen. Sie erhalten auch eine E-Mail, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist. Solange Sie von uns noch keine Entscheidung zu ausstehenden Anfragen erhalten haben, senden Sie uns bitte keine erneuten Anfragen.

Liste der manuellen Maßnahmen

Im Folgenden finden Sie die manuellen Maßnahmen, die von Google angewendet werden können, und eine Beschreibung der Schritte, mit denen Sie die zugrunde liegenden Probleme beheben.

Websitemissbrauch durch Spam von Dritten
Google hat festgestellt, dass ein erheblicher Teil Ihrer Website Spaminhalte enthält. Das verstößt gegen die Spamrichtlinien von Google und bietet den Nutzern im Web wenig oder keinen Mehrwert. Diese Spaminhalte können in Ihren Foren, Gästebüchern, sozialen Medien, Datei-Uploadern, kostenlosen Webhosting-Diensten oder auf internen Suchseiten erscheinen.
Solche Spaminhalte werden möglicherweise von Besuchern oder anderen Dritten erstellt. Diese nutzen Ihre Website zur Verbreitung von Spam und haben mit dem eigentlichen Thema Ihrer Website nichts zu tun.
Falls Sie von Google auf solche Spaminhalte hingewiesen wurden, bedeutet dies, dass die Website unserer Meinung nach im Prinzip von ausreichender Qualität ist. Daher haben wir noch keine manuellen Maßnahmen gegen die gesamte Website ergriffen. Diese manuelle Maßnahme betrifft nur Seiten mit Spaminhalten. Enthält Ihre Website jedoch zu viele dieser Spaminhalte, kann sich dies negativ auf unsere Gesamtbewertung auswirken und die Nutzerfreundlichkeit sowie den Ruf und das Ranking Ihrer Website beeinträchtigen.

Empfohlene Maßnahmen

Informieren Sie sich in den Spamrichtlinien von Google über von Nutzern erstellten Spam. Beachten Sie die Dokumentation darüber, wie man Spamkommentare und Spam von kostenlosen Webhosting-Diensten vermeidet und darüber, wie Sie gehackte Seiten reparieren. Führen Sie dann die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Finden Sie heraus, auf welchen Seiten Ihrer Website Nutzer, Besucher oder andere Dritte Inhalte einfügen oder mit diesen interagieren können. Das könnte in Ihren Foren, Gästebüchern, sozialen Medien, Datei-Uploadern, kostenlosen Webhosting-Diensten oder auf internen Suchseiten sein, in denen Nutzer Anfragen senden können.
  2. Sehen Sie sich die Beispiel-URLs in den Nachrichten an, die Sie im Message Center der Search Console oder per E-Mail erhalten haben. So können Sie besser nachvollziehen, wo die Spaminhalte erscheinen. Suchen Sie auf Ihrer Website auch nach unerwarteten Inhalten oder Spaminhalten, indem Sie in der Google Suche den Operator „site:“ verwenden. Fügen Sie dabei kommerzielle oder nicht jugendfreie Suchbegriffe hinzu, die nicht zum Thema Ihrer Website passen. Suchen Sie beispielsweise nach [site:mein-domainname viagra] oder [site:mein-domainname kostenlose Filme online ansehen], um irrelevante Inhalte auf Ihrer Website zu erkennen. Suchen Sie z. B. nach Folgendem:
    • Kontext- oder themenfremden Inhalten, die den alleinigen Zweck verfolgen, für Websites oder Dienste von Drittanbietern zu werben, z. B. „Kostenloser Film-Download“ oder „Online ansehen“.
    • Unsinnigen Inhalten oder Texten, die offensichtlich automatisch generiert wurden.
    • Kommentaren oder Informationen, die von Nutzern in Form von unrealistischen, kommerziellen Suchbegriffen eingegeben wurden. Hierzu gehören etwa Nutzer mit Namen wie „Günstige Versicherung“, die nicht wie Namen von echten Personen klingen, und die Links zu Websites ohne Bezug zum eigentlichen Thema erstellen.
    • Internen Suchergebnissen, bei denen die Suchanfrage des Nutzers auf die Website oder den Dienst eines Drittanbieters ausgerichtet ist.
  3. Achten Sie in den Protokolldateien des Webservers auf unerklärliche oder plötzlich auftretende Zugriffsspitzen, insbesondere bei neu erstellten Seiten. Suchen Sie nach möglichen URLs mit Suchbegriffen in URL-Mustern, die für Ihre Website komplett irrelevant sind. Sie können sich Ihre in der Google Suche am häufigsten angeklickten Seiten anzeigen lassen, indem Sie den Leistungsbericht für die Google Suche aufrufen.
  4. Löschen Sie alle unangemessenen Inhalte und blockieren Sie unangemessene Inhalte von Drittanbietern, damit sie auf Ihrer Plattform nicht mehr veröffentlicht werden können. Verwenden Sie dazu eine Liste mit Spambegriffen, wie Streaming, Download, nicht jugendfrei, Glücksspiel oder Begriffe aus der Pharmabranche.
  5. Gegebenenfalls sind folgende Leitfäden zu verwenden:
  6. Fassen Sie Ihre interaktiven Inhalte am besten in einem Dateipfad zusammen, um die Wartung und Spamerkennung zu erleichtern.
  7. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  8. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
  9. In der Zwischenzeit wird außerdem empfohlen, solche Spaminhalte weiterhin aktiv zu beobachten und zu löschen, Ihr Websitesystem zu verbessern und mögliche Sicherheitslücken zu beseitigen, um solche Spaminhalte in Zukunft zu vermeiden.
Nutzergenerierter Spam

Google hat auf Ihren Seiten Spam festgestellt, der von Website-Besuchern stammt. Diese Art von Spam findet sich üblicherweise auf Forumseiten, in Gästebucheinträgen oder in Nutzerprofilen.

Matt Cutts explains the "User-Generated Spam" manual action.

Empfohlene Maßnahmen

Lesen Sie die Richtlinien von Google im Hinblick auf von Nutzern erstellten Spam und führen Sie dann die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu korrigieren:

  1. Nutzer fügen häufig Inhalte auf Websites in Foren, Blogkommentaren und Nutzerprofilen hinzu. Machen Sie die Seiten Ihrer Website ausfindig, zu denen Nutzer Inhalte hinzugefügt haben könnten.
  2. Achten Sie bei Ihrer Suche nach Spam auf Profile mit kommerziellen Nutzernamen wie „Günstige Versicherung“ oder auf Beiträge, die Werbung, nicht themenbezogene Links oder unsinnigen Text enthalten. Prüfen Sie diese Bereiche auf folgende Inhalte:
    • Beiträge oder Profile, die wie Werbung aussehen
    • Beiträge oder Profile, die Links enthalten, die nichts mit dem Kontext oder dem Thema zu tun haben
    • Beiträge oder Profile mit kommerziellen Nutzernamen, die mit Websites ohne Bezug zum eigentlichen Thema verlinkt sind – hierzu gehören etwa Namen wie „Günstige Versicherung“, die nicht wie Namen von echten Personen klingen
    • Beiträge oder Profile, die offensichtlich automatisch generiert, also nicht von einem echten Nutzer geschrieben wurden
  3. Suchen Sie auf Ihrer Website nach unerwarteten Inhalten oder Spaminhalten. Verwenden Sie dazu in der Google Suche den Operator site: in Kombination mit kommerziellen oder nicht jugendfreien Suchbegriffen, die keinen Bezug zum Thema Ihrer Website haben. Geben Sie beispielsweise [site:IhrUnternehmen.de viagra] in der Suche ein, um auf Ihrer Website nach dem Wort „Viagra“ zu suchen.
  4. Entfernen Sie alle unangemessenen Inhalte.
  5. Führen Sie entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Spam durch, der von Nutzern erstellt wurde.
  6. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  7. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Kostenloser Host als Spamursache

Ein erheblicher Teil der Websites, die bei Ihrem kostenlosen Webhostanbieter gehostet werden, ist Spam.

Google versucht, bei manuellen Spammaßnahmen gezielt vorzugehen. Wenn wir jedoch feststellen, dass ein großer Teil der über einen Dienst gehosteten Webseiten Spam enthält, sehen wir uns unter Umständen gezwungen, manuelle Maßnahmen gegen den gesamten Dienst durchzuführen.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Informieren Sie sich darüber, wie Sie den Missbrauch Ihres Dienstes erkennen und künftig verhindern können.
  2. Entfernen Sie alle Spamkonten aus Ihrem Dienst.
  3. Kontaktieren Sie das IT-Team Ihres Hostanbieters und informieren Sie es über die manuelle Maßnahme.
  4. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website unseren Spamrichtlinien entspricht, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  5. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Probleme mit strukturierten Daten

Google hat auf einigen Ihrer Seiten Markup mit Techniken entdeckt, die eventuell nicht den Richtlinien für strukturierte Daten entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel verborgene Inhalte, irrelevante oder irreführende Inhalte oder andere manipulative Methoden.

Im Folgenden sind einige der Probleme mit strukturierten Daten aufgeführt, die bei Ihrer Website auftreten könnten:

Titel Beschreibung
Inhalt auf der Seite weicht von strukturierten Daten ab Strukturierte Daten vom Typ „JobPosting“ auf Seiten ohne Stellenausschreibungen gefunden. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Bewerbung kann nicht auf der Seite mit dem Stellenangebot eingereicht werden Der Seiteninhalt entspricht nicht den strukturierten Daten auf der Seite. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Strukturierte Daten passen nicht zum Inhalt Der Seiteninhalt entspricht nicht den strukturierten Daten auf der Seite. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Bewerbung nur gegen Gebühr Auf Seiten mit strukturierten Daten vom Typ „JobPosting“ wird eine Gebühr für die Bewerbung um die Stelle erhoben. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Stellengesuch auf Seiten mit Stellenangeboten gefunden Auf Seiten mit strukturierten Daten vom Typ „JobPosting“ finden sich Stellengesuche anstelle von Stellenangeboten. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Irreführender Arbeitsort Seiten mit strukturierten Daten vom Typ „JobPosting“ enthalten ein irreführendes Feld für den Arbeitsort. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Stellenanbieter stellt niemanden ein Auf Seiten mit strukturierten Daten vom Typ „JobPosting“ werden Bewerbungen gesammelt, es wird aber niemand eingestellt. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Probleme mit strukturierten Daten auf Stellenangebotsseiten mit Listen Bei Seiten mit einer Liste von Elementen muss jedes einzelne Element mit Markup versehen sein. Das Zusammenfassen von Daten mehrerer Elemente zu einem strukturierten Datenelement verstößt gegen unsere Spamrichtlinien. Weitere Informationen
Strukturierte Daten vom Typ „JobPosting“ auf Stellenangebotsseiten mit Listen Eine Listenseite sollte keine strukturierten Daten für individuelle Stellen beinhalten. Weitere Informationen
Strukturierte Daten vom Typ „JobPosting“ für abgelaufenes Stellenangebot Für ein ausgelaufenes Stellenangebot wurde „JobPosting“-Markup verwendet, aber die Property „validThrough“ enthält kein Datum in der Vergangenheit. Weitere Informationen
Inhalt auf der Seite weicht von strukturierten Daten ab Strukturierte Daten vom Typ „ClaimReview“ wurden auf Seiten ohne Faktenprüfung gefunden. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
„ClaimReview“ ohne Referenz, oder Referenz und Faktenprüfung stehen im Widerspruch Seiten mit strukturierten Daten vom Typ „ClaimReview“ weisen keine gültige Informationsquelle oder Referenz auf. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Strukturierte Daten zu verborgenen Inhalten Es wurden strukturierte Daten für Elemente gefunden, die für den Nutzer nicht sichtbar sind. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Weitere Informationen
Keine Möglichkeit zum Schreiben einer neuen Rezension Wenn eine Seite eine Rezension beinhaltet, muss die Möglichkeit bestehen, eine Rezension zu schreiben, oder eindeutig ersichtlich sein, woher die Rezensionen stammen. Weitere Informationen
Unternehmen als Produkt gekennzeichnet Ein Unternehmen wurde in strukturierten Daten als Produkt gekennzeichnet. Weitere Informationen
Unkorrekte Kennzeichnung als Produkt Ein Element, das kein Produkt ist, oder ein allgemeines Element wurde als Produkt gekennzeichnet. Weitere Informationen
Rezension von der Website oder vom Dienstanbieter geschrieben Rezensionen dürfen nicht vom Unternehmen oder Inhaltsanbieter geschrieben oder zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, es handelt sich um authentische, unabhängige und redaktionelle Beiträge, die nicht gegen Bezahlung erstellt wurden. Weitere Informationen
Strukturierte Daten für Veranstaltung sind eigentlich Werbung Im sichtbaren Text oder in der Beschreibung der strukturierten Daten geht es eher um die Bewerbung oder den Verkauf der Veranstaltung als um eine tatsächliche Beschreibung. Weitere Informationen
Unkorrekte Kennzeichnung als Veranstaltung Ein Element, das keine Veranstaltung ist, zum Beispiel ein Feiertag oder ein Gutschein, wurde als Veranstaltung gekennzeichnet. Weitere Informationen
Unkorrekte Kennzeichnung als Rezept Ein Element, das kein Rezept ist, wurde als Rezept gekennzeichnet. Ein Rezept muss ein Gericht beschreiben und sowohl Zutaten als auch die Zubereitung umfassen. Weitere Informationen
Richtlinienverstoß bei strukturierten Daten Auf einer oder mehreren Seiten liegt ein Richtlinienverstoß bei strukturierten Daten vor. Weitere Informationen
Falscher Arbeitgeber Der im Feld „hiringOrganization“ angegebene Arbeitgeber muss mit dem in der Stellenausschreibung angegebenen Arbeitgeber identisch sein. Weitere Informationen
Unvollständige Jobbeschreibung Das Feld mit der Beschreibung ist unvollständig oder unleserlich. Weitere Informationen

Empfohlene Maßnahmen

  1. Vergewissern Sie sich, dass das Markup auf Ihrer Website den Richtlinien für strukturierte Daten von Google entspricht, wenn es in den Google-Suchergebnissen angezeigt werden soll. Dazu ist es unter Umständen notwendig, dass Sie vorhandenes Markup aktualisieren oder Markup entfernen, das gegen die Richtlinien verstößt.
  2. Wenn Sie diese Änderungen vorgenommen haben, können Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern auswählen.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Unnatürliche Links zu Ihrer Website

Google hat unnatürliche, betrügerische oder manipulative Links entdeckt, die auf Ihre Website verweisen. Der Kauf von Links oder die Teilnahme an Linktauschprogrammen mit der Absicht, das Ranking in den Google-Suchergebnissen zu manipulieren, ist ein Verstoß gegen unsere Spamrichtlinien. Dies kann dazu führen, dass für einen Teil Ihrer Website oder Ihre gesamte Website eine manuelle Maßnahme ausgelöst wird.

Matt Cutts and Alex explain the "Unnatural links to your site" manual action.

Empfohlene Maßnahmen

Informieren Sie sich zuerst über die Link-Spam-Richtlinie von Google.

Führen Sie anschließend die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Laden Sie in der Search Console eine Liste mit Links zu Ihrer Website herunter. Beim Herunterladen haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Sortierkriterien: entweder nach Hostname geordnet (über Top-verweisende Websites > Exportieren) oder in chronologischer Reihenfolge (über Bericht „Links“ > Externe Links exportieren > Neueste Links).
  2. Suchen Sie in dieser Liste nach sämtlichen Links, die gegen unsere Link-Spam-Richtlinie verstoßen. Handelt es sich um eine umfangreiche Liste, dann suchen Sie erst einmal nach den Websites mit den meisten Links zu Ihrer Seite oder nach Links, die erst in den letzten Monaten erstellt wurden.
  3. Wenden Sie sich bei allen Links, die gegen unsere Spamrichtlinien verstoßen, an den Inhaber der betreffenden Website und bitten Sie ihn, die entsprechenden Links zu entfernen oder zu verhindern, dass sie PageRanks weitergeben. Dies lässt sich beispielsweise durch Hinzufügen von rel="nofollow" oder einem spezifischeren Attribut erreichen.
  4. Verwenden Sie in der Search Console das Tool Links für ungültig erklären, um Links, die Sie nicht entfernen konnten, für ungültig zu erklären. Das Tool „Links für ungültig erklären“ wird häufig nicht korrekt verwendet. Beachten Sie bei der Verwendung des Tools folgende Punkte:
    • Versuchen Sie zuerst alles Mögliche, um die Backlinks zu entfernen. Fügen Sie nicht einfach alle Backlinks zur Datei mit den für ungültig erklärten Links hinzu. Das reicht nicht zur Genehmigung Ihres Antrags auf erneute Überprüfung aus.
    • Wenn Sie mehrere Links hinzufügen möchten, die von derselben Domain auf Ihre Website weiterleiten, können Sie den Operator „domain:“ in der Datei mit den für ungültig erklärten Links verwenden.
    • Achten Sie darauf, nicht aus Versehen organische Links zu Ihrer Website für ungültig zu erklären.
    • Wenn Sie die Backlinks einfach für ungültig erklären, ohne zu versuchen, sie zu entfernen, wird Ihr Antrag eventuell abgelehnt.
  5. Falls Sie die unnatürlichen Links entfernt oder für ungültig erklärt haben, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus. Senden Sie uns Informationen über die entfernten Links und eine Erklärung zu den Links, die Sie nicht entfernen konnten, damit wir Ihren Antrag besser bearbeiten können.
  6. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Unnatürliche Links von Ihrer Website

Google hat auf Ihrer Website unnatürliche, betrügerische oder manipulative ausgehende Links entdeckt. Der Kauf von Links oder die Teilnahme an Linktauschprogrammen mit der Absicht, das Ranking in den Google-Suchergebnissen zu manipulieren, ist ein Verstoß gegen die Spamrichtlinien von Google.

Matt Cutts and Sandy discuss the "Unnatural links from your site" manual action.

Empfohlene Maßnahmen

Informieren Sie sich zuerst über die Link-Spam-Richtlinie von Google.

Führen Sie anschließend die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Identifizieren Sie alle Links auf Ihrer Website, für die bezahlt wurde oder die offensichtlich gegen unsere Link-Spam-Richtlinie verstoßen. Hierzu zählt beispielsweise übermäßiger Linktausch.
  2. Entfernen Sie diese Links oder ändern Sie sie so ab, dass sie nicht länger den PageRank weitergeben. Dies können Sie beispielsweise erreichen, indem Sie rel="nofollow" oder ein spezifischeres Attribut hinzufügen oder die Links auf eine Seite weiterleiten, die von robots.txt blockiert wird.
  3. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus. Geben Sie Beispiele für nicht zulässige Inhalte an, die Sie entfernt haben, und für zulässige Inhalte, die Sie hinzugefügt haben.
  4. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Minderwertige Inhalte mit geringem oder gar keinem Mehrwert

Google hat auf Ihrer Website Seiten von minderer Qualität oder Seiten ohne nützliche Inhalte gefunden. Hier finden Sie einige Beispiele für Seiten, die häufig Inhalte von minderer Qualität mit geringem oder gar keinem Mehrwert aufweisen:

  • Affiliate- oder Partnerseiten von minderer Qualität
  • Inhalte aus anderen Quellen, etwa kopierte Inhalte oder Gastbeiträge von geringer Qualität auf Blogs
  • Brückenseiten

Derartige Verfahren verhindern, dass Nutzern nützliche, eigenständige Inhalte geliefert werden. Sie verstoßen daher gegen unsere Spamrichtlinien.

Matt Cutts explains the "Thin Content with little or no added value" manual action.

Empfohlene Maßnahmen

Lesen Sie sich zuerst die folgenden Abschnitte unserer Spamrichtlinien durch:

Führen Sie anschließend die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Überprüfen Sie Ihre Website auf Duplikate von anderswo gefundenen Inhalten.
  2. Überprüfen Sie Ihre Website auf Seiten ohne eigenen Inhalt, die aber Partnerlinks enthalten.
  3. Überprüfen Sie Ihre Website auf Brückenseiten.
  4. Sollte Ihre Website Inhalte dieser Art haben, sollten Sie sich fragen, ob Sie Ihren Nutzern einen nennenswerten Mehrwert bieten
    Tipp: Bitten Sie Freunde oder andere Personen, die in keiner Verbindung zu Ihrer Website stehen, Ihre Website zu besuchen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu machen.
  5. Verbessern Sie Ihre Website dahingehend, dass sie den Nutzern einen erkennbaren Mehrwert bietet.
  6. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus. Geben Sie Beispiele für nicht zulässige Inhalte an, die Sie entfernt haben, und für zulässige Inhalte, die Sie hinzugefügt haben.
  7. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Cloaking und/oder irreführende Weiterleitungen

Nutzer auf Ihrer Website sehen möglicherweise andere Seiten als Google oder werden nicht auf die Seite weitergeleitet, die für Google zu sehen war. Cloaking und irreführende Weiterleitungen verstoßen gegen die Spamrichtlinien von Google.

Abo- und Paywall-Inhalte: Publisher sollten per Paywall geschützte Inhalte mit strukturierten Daten umgeben, damit Google diese Inhalte erkennen kann und nicht als unzulässiges Cloaking einstuft. Beim Cloaking wird dem Googlebot ein anderer Inhalt als dem Nutzer präsentiert.

Empfohlene Maßnahmen

Informieren Sie sich zuerst in den Spamrichtlinien von Google über Cloaking und irreführende Weiterleitungen.

Führen Sie anschließend die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Verwenden Sie das URL-Prüftool in der Search Console, um Seiten aus dem betroffenen Bereich Ihrer Website abzurufen.
  2. Vergleichen Sie die Inhalte, die von Google abgerufen wurden, mit den Inhalten, die einem menschlichen Nutzer beim Besuch der Website angezeigt werden.
  3. Wenn sich die Inhalte unterscheiden, identifizieren und entfernen Sie den Teil Ihrer Website, der Google und Nutzern unterschiedliche Inhalte liefert. Dazu müssen Sie den Code Ihrer Website auf dem Server überprüfen.
  4. Prüfen Sie Ihre Website auf URLs, durch die Nutzer auf unerwartete Websites weitergeleitet werden.
  5. Prüfen Sie Ihre Website auf URLs, die nicht alle Nutzer weiterleiten. Es könnte zum Beispiel sein, dass nur Nutzer weitergeleitet werden, die über die Google Suche oder bestimmte IP-Adressen auf Ihre Website gelangt sind.
  6. Wenn Sie auf Ihrer Website derartige Weiterleitungen entdecken, identifizieren und entfernen Sie den Teil Ihrer Website, der diese Weiterleitungen verursacht. Dazu müssen Sie den Code Ihrer Website auf dem Server überprüfen.
    Tipp: Derartige Weiterleitungen sind häufig in JavaScript geschrieben oder befinden sich in der .htaccess-Datei. Prüfen Sie auch Ihr Content-Management-System sowie sämtliche Plug-ins.
  7. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  8. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Erhebliche Probleme mit Spam

Auf der Website werden offenbar aggressive Spamtechniken wie Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten, Cloaking und/oder andere wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Spamrichtlinien von Google eingesetzt.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Aktualisieren Sie Ihre Website so, dass sie nicht länger gegen die Spamrichtlinien von Google verstößt.
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus. Geben Sie Beispiele für nicht zulässige Inhalte an, die Sie entfernt haben, und für zulässige Inhalte, die Sie hinzugefügt haben.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Bilder-Cloaking

Einige Bilder Ihrer Website werden in den Google-Suchergebnissen möglicherweise anders als auf Ihrer Website dargestellt. Mit Cloaking bezeichnet man ein Verfahren, bei dem für menschliche Nutzer andere Inhalte als für Suchmaschinen bereitgestellt werden. Cloaking wird als Verstoß gegen die Spamrichtlinien von Google betrachtet, da es den Nutzern andere Ergebnisse als erwartet liefert. Das Bilder-Cloaking kann die Ergebnisse der Google Bildersuche negativ beeinflussen, weil verborgene Bilder und falsch zugeordnete Miniaturansichten dazu führen, dass Nutzer nicht das gesuchte Bild erhalten.

Beispiele für Bilder-Cloaking

Hier einige Beispiele für Bilder-Cloaking:

  • Bereitstellen von Bildern für Google, die von einem anderen Bild oder einem Textabschnitt verdeckt werden
  • Bereitstellen unterschiedlicher Bilder gegenüber Google einerseits und Besuchern der Seite andererseits

Wenn Sie Bilder blockieren möchten, sodass sie nicht in den Google-Suchergebnissen erscheinen, gehen Sie anhand der unten beschriebenen Methode vor.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Achten Sie darauf, dass Besuchern Ihrer Website genau dieselben Bilder wie in den Google-Suchergebnissen für Ihre Website gezeigt werden. Cloaking ist nur dann akzeptabel, wenn das Inline-Linking für die Bildersuche wie unten beschrieben deaktiviert wird.
  2. Falls Sie sich sicher sind, dass die auf Ihrer Website sichtbaren Bilder mit denen übereinstimmen, die in den Google-Suchergebnissen für Ihre Website angezeigt werden, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.

 

Bild in den Suchergebnissen minimieren oder blockieren

  • Sie können verhindern, dass das Bild auf der Google-Suchergebnisseite in Originalgröße angezeigt wird, indem Sie das Inline-Linking deaktivieren.
  • Sie können auch komplett verhindern, dass das Bild in den Suchergebnissen angezeigt wird. Folgen Sie dazu dieser Anleitung.

 

So deaktivieren Sie das Inline-Linking:

  1. Wenn Ihr Bild angefordert wird, prüfen Sie den HTTP-Referrer-URL-Header in der Anfrage.
  2. Falls die Anfrage von einer Google-Domain stammt, antworten Sie entweder mit HTTP 200 oder mit HTTP 204, „keine Inhalte“.

Google crawlt deine Seite und sieht das Bild weiterhin. In den Suchergebnissen wird jedoch nur das Miniaturbild angezeigt, das während des Crawlings generiert wurde. Die Funktion kann jederzeit deaktiviert werden. Die Bilder einer Website müssen dazu nicht noch einmal verarbeitet werden. Diese Methode wird nicht als Bild-Cloaking betrachtet und hat auch keine manuellen Maßnahmen zur Folge.

Verborgener Text und/oder überflüssige Keywords

Einige Ihrer Seiten enthalten möglicherweise verborgenen Text oder überflüssige Keywords, was einen Verstoß gegen die Spamrichtlinien von Google darstellt.

Empfohlene Maßnahmen

Informieren Sie sich zuerst in den Spamrichtlinien von Google über verborgenen Text und überflüssige Keywords.

Führen Sie anschließend die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Suchen Sie mit dem URL-Prüftool in der Search Console nach Inhalten, die für unseren Crawler sichtbar sind, aber nicht für einen menschlichen Nutzer, der die Website besucht.
  2. Suchen Sie Text, der die gleiche oder eine ähnliche Farbe wie der Hintergrund der Webseite hat.
    Tipp: Sie können derartigen Text erkennen, indem Sie den kompletten Text auf der Seite zum Beispiel durch Drücken von „Strg + A“ oder „Befehl + A“ markieren.
  3. Suchen Sie Text, der mithilfe von CSS-Stilen oder -Positionierung verborgen wurde.
  4. Entfernen Sie derartigen Text oder formatieren Sie ihn so um, dass er sowohl für Suchmaschinen-Crawler als auch für menschliche Nutzer sichtbar ist.
  5. Suchen Sie Listen oder Absätze, die Wortwiederholungen ohne Kontext enthalten.
  6. Prüfen Sie <title>-Tags und Alternativtext auf Wortwiederholungen.
  7. Entfernen Sie solche Wörter sowie sämtliche andere Formen von überflüssigen Keywords.
  8. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  9. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Nicht übereinstimmende AMP-Inhalte

Die AMP-Seite und ihre kanonische Version haben unterschiedliche Inhalte.

Die Inhalte der AMP-Seite sollten im Wesentlichen mit den Inhalten der kanonischen Version übereinstimmen. Der Text braucht nicht identisch zu sein, aber das Thema sollte übereinstimmen und Nutzer sollten auf der AMP-Seite und der kanonischen Seite jeweils dieselben Aufgaben erledigen können.

Von dieser manuellen Maßnahme betroffene AMP-Seiten werden in der Google Suche nicht angezeigt. Stattdessen wird die kanonische Seite angezeigt.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Vergewissern Sie sich, dass die AMP-Seite auf die richtige kanonische Webseite verweist.
  2. Prüfen Sie, ob die Inhalte der AMP-Seite und der kanonischen Seite im Wesentlichen übereinstimmen. Nehmen Sie falls nötig Änderungen vor.
  3. Kontrollieren Sie, ob für Google die Seite so angezeigt wird, wie der Nutzer sie sieht. Verwenden Sie hierbei sowohl für die AMP-Seite als auch für die kanonische Seite das URL-Prüftool. Dieser Fehler tritt möglicherweise dann auf, wenn eine robots.txt-Datei wichtige Ressourcen auf einer der Seiten blockiert. Blockierte Ressourcen werden auch im URL-Prüftool angezeigt.
  4. Wenn Ihre AMP-Seite und die kanonische Seite im Wesentlichen identisch sind, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  5. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Irreführende mobile Weiterleitungen

Einige Seiten dieser Website leiten die Nutzer von Mobilgeräten an andere Inhalte weiter, die Suchmaschinen-Crawlern nicht zur Verfügung stehen. Diese irreführenden Weiterleitungen verstoßen gegen die Spamrichtlinien von Google. Damit Nutzer hochwertige Suchergebnisse erhalten, kann das Google Search Quality Team bei Websites, die gegen die Regeln verstoßen, bestimmte Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch das Entfernen von URLs aus unserem Index.

Überblick

In vielen Fällen ist es kein Problem, auf verschiedenen Geräten Inhalte mit geringfügigen Unterschieden darzustellen. So kann es bei der Optimierung der Darstellung für kleinere Displays, wie denen von Smartphones, erforderlich sein, bestimmte Inhalte wie z. B. Bilder entsprechend zu bearbeiten. Es ist auch häufig sinnvoll, für Nutzer von Mobilgeräten Weiterleitungen einzurichten, um ihnen eine bessere Nutzererfahrung zu bieten. So können Sie beispielsweise eine mobile Weiterleitung von beispiel.de/url1 nach m.beispiel.de/url1 einrichten. Die irreführende Weiterleitung von Nutzern mit Mobilgeräten zu anderen Inhalten hat jedoch eine negative Nutzererfahrung zur Folge.

Sneaky Mobile Redirect

Eine frustrierende Nutzungserfahrung: Auf den Suchergebnisseiten auf Computern und auf Mobilgeräten erscheint dieselbe URL. Wenn ein Nutzer auf seinem Computer auf dieses Ergebnis klickt, wird die URL A geöffnet. Tippt ein Nutzer jedoch auf seinem Smartphone auf dasselbe Ergebnis, wird er an eine ganz andere URL weitergeleitet.

Irreführende mobile Weiterleitungen können von Website-Inhabern absichtlich erstellt werden. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen Website-Inhabern nicht bewusst ist, dass es bei Mobilgeräten irreführende Weiterleitungen gibt. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Konfigurationen, die zu irreführenden mobilen Weiterleitungen führen können

  • Es wird Code hinzugefügt, mit dem Weiterleitungsregeln für Nutzer von Mobilgeräten erstellt werden.
  • Für die Einblendung von Werbung und die Monetarisierung von Inhalten wird ein Script oder Element verwendet, das mobile Nutzer weiterleitet.
  • Von Hackern wird ein Script oder Element hinzugefügt, das mobile Nutzer an schädliche Websites weiterleitet.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Wenn dieses Verhalten auf Ihrer Website kein absichtliches Verhalten ist:
    1. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Website nicht gehackt wurde.

      Sehen Sie im Bericht „Sicherheitsprobleme“ nach, ob Google davon ausgeht, dass Sie gehackt wurden.

    2. Überprüfen Sie Scripts und Elemente von Drittanbietern auf Ihrer Website.

      Falls Ihre Website nicht gehackt wurde, sollten Sie überprüfen, ob die Weiterleitungen durch Scripts oder Elemente von Drittanbietern verursacht werden. Gehen Sie dazu so vor:

      1. Entfernen Sie nacheinander die Scripts oder Elemente von Drittanbietern, über die Sie keine Kontrolle haben, von den Weiterleitungsseiten.
      2. Nachdem Sie alle Scripts oder Elemente entfernt haben, prüfen Sie das Verhalten Ihrer Website auf einem Mobilgerät, im Chrome Mobile Emulator oder in einem anderen Emulator darauf, ob die Weiterleitung verschwunden ist.
      3. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein bestimmtes Script oder Element für die irreführende Weiterleitung verantwortlich ist, sollten Sie es eventuell von Ihrer Website entfernen. Wenden Sie sich dann zur Problembehebung an den entsprechenden Anbieter.
  2. Wenn dieses Verhalten auf Ihrer Website beabsichtigt ist:
    Beheben Sie das Problem auf Ihren Seiten.
  3. Kontrollieren Sie die erfolgreiche Problembehebung, indem Sie Ihre Seiten aus den Google-Suchergebnissen mit einem Smartphone oder in einem Mobilgeräte-Emulator aufrufen.
  4. Wenn das Problem auf allen Seiten Ihrer Website behoben wurde, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus.
  5. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.

Irreführende mobile Weiterleitungen künftig vermeiden

Sie können das Risiko senken, dass Sie Ihre Nutzer unwissentlich weiterleiten, wenn Sie Werbetreibende auswählen, die offenlegen, wie sie mit dem Nutzer-Traffic umgehen. Wenn Sie das Vertrauen der Nutzer in die Onlinewerbung stärken möchten, informieren Sie sich über die branchenüblichen Best Practices für die Teilnahme an Werbenetzwerken. Einen guten Einstieg bietet hier beispielsweise die Trustworthy Accountability Group (Interactive Advertising Bureau) mit ihren Inventory Quality Guidelines. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Inhalte durch mobile Lösungen zu monetarisieren, die eine hochwertige Nutzererfahrung bieten. Wir empfehlen unbedingt, sich an diese Best Practices zu halten.

Anhand der folgenden Schritte können Sie Ihre Website auf irreführende mobile Weiterleitungen überprüfen:

  1. Prüfen Sie, ob Sie beim Aufrufen Ihrer Website auf einem Smartphone weitergeleitet werden

    Wir empfehlen, die mobile Nutzererfahrung Ihrer Website zu prüfen, indem Sie Ihre Website auf dem Smartphone über die Google-Suchergebnisse aufrufen. Bei der Problembehebung ist die Mobilgeräte-Emulationsfunktion in Desktopbrowsern sehr hilfreich, da Sie damit viele verschiedene Geräte testen können. In Chrome, Firefox oder Safari können Sie dies direkt im Browser testen. Achten Sie bei Safari darauf, dass die Option „Menü ‚Entwickler‘ in der Menüleiste anzeigen“ aktiviert ist.

  2. Hören Sie auf Ihre Nutzer.

    Die Nutzer sehen möglicherweise eine ganz andere Version Ihrer Website als Sie. Beschwerden Ihrer Nutzer sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn dadurch erfahren Sie von Problemen bei der mobilen Nutzung.

  3. Behalten Sie mithilfe der Analysedaten Ihrer Website das Nutzerverhalten im Auge.

    Sie können ungewöhnliche Aktivitäten mobiler Nutzer unter Umständen anhand bestimmter Analysedaten Ihrer Website erkennen. Ein gutes Indiz ist beispielsweise die durchschnittliche Zeit, die mobile Nutzer auf Ihrer Website verbringen: Wenn ausschließlich die mobilen Nutzer plötzlich sehr viel weniger Zeit auf Ihrer Website verbringen als zuvor, könnte dies auf ein Problem im Zusammenhang mit mobilen Weiterleitungen hindeuten.

    Wenn Sie die Aktivitäten Ihrer mobilen Nutzer auf signifikante Änderungen hin beobachten, können Sie irreführende mobile Weiterleitungen proaktiv ermitteln. Sie können Benachrichtigungen von Google Analytics einrichten, durch die Sie gewarnt werden, wenn die Anzahl der mobilen Nutzer oder die durchschnittlich von mobilen Nutzern auf Ihrer Website verbrachte Zeit deutlich zurückgeht. Solche Benachrichtigungen bedeuten zwar nicht zwingend, dass tatsächlich irreführende mobile Weiterleitungen vorhanden sind, aber eine Überprüfung lohnt sich hier auf jeden Fall.

Verstöße gegen die News- und Discover-Richtlinie

Sie haben gegen Inhaltsrichtlinien für Google News und/oder Discover verstoßen. Nachfolgend ist die Art des Verstoßes beschrieben.

Inhalte für Erwachsene (Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu Inhalten für Erwachsene zu verletzen scheinen, da sie Nacktheit, deutlich dargestellte sexuelle oder sexuell anzügliche Aktivitäten oder sexuell eindeutiges Material enthalten.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie den Discover-Richtlinien entsprechen.
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Künstliche Aktualisierung (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu künstlicher Aktualisierung zu verletzen scheinen:
  • Artikel werden künstlich aktualisiert, indem ein neues Veröffentlichungsdatum angegeben wird, ohne dass wesentliche Informationen hinzugefügt wurden oder es einen anderen überzeugenden Grund für die Aktualisierung gibt, und/oder
  • bereits veröffentlichte Artikel werden nur minimal aktualisiert.

Empfohlene Maßnahmen

  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie unseren Richtlinien entsprechen (News-Richtlinie/Discover-Richtlinie). Gehen Sie dazu so vor:
    1. Ändern Sie das Datum aller Artikel, die künstlich aktualisiert wurden, auf das korrekte ursprüngliche Datum und/oder entfernen Sie alle Weiterleitungen zwischen Artikelversionen oder
    2. weisen Sie nach, dass die Artikelaktualisierungen so umfangreich waren, dass die Änderung des Veröffentlichungsdatums angemessen war.
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Gefährliche Inhalte (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu gefährlichen Inhalten zu verletzen scheinen, da sie bei Personen oder Tieren zu schweren und unmittelbaren Schäden führen können.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die gefährlichen Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Belästigende Inhalte (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu belästigenden Inhalten zu verletzen scheinen, da sie dem Zweck dienen, jemandem mit böser Absicht Schaden zuzufügen, jemandem ernsthafte Schäden anzudrohen, jemanden gegen seinen oder ihren Willen sexuell darzustellen, private Informationen über jemanden offenzulegen, die für Bedrohungen verwendet werden könnten, Opfer von Gewalt oder einer Tragödie zu verunglimpfen oder abzuwerten, Gräueltaten zu leugnen oder jemanden auf andere Weise zu belästigen.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die belästigenden Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Verstoß gegen die News- und Discover-Richtlinie: Hasserfüllte Inhalte
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu hasserfüllten Inhalten zu verletzen scheinen.
Wir erlauben keine Inhalte, die Gewalt gegen Einzelne oder Gruppen u. a. aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder jeglicher sonstiger Eigenschaften, die mit einer systematischen Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden sind, fördern oder billigen oder deren primäres Ziel darin besteht, Hass gegen Einzelne oder Gruppen aufgrund dieser Eigenschaften zu schüren.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die hasserfüllten Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Manipulierte Medien (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu manipulierten Medien zu verletzen scheinen. Wir erlauben keine Audio-, Video- oder Bildinhalte, die manipuliert wurden, um andere durch die Erzeugung einer Falschdarstellung von Handlungen oder Ereignissen, die nachweisbar nicht stattgefunden haben und neutral eingestellten Personen ein grundlegend von der Realität abweichendes Verständnis oder einen entsprechend falschen Eindruck vermitteln würden, zu täuschen, zu betrügen oder in die Irre zu führen und Gruppen und Einzelpersonen damit erheblichen Schaden zuzufügen oder die Teilnahmebereitschaft an Wahl- oder politischen Prozessen oder das Vertrauen in diese zu untergraben.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Identifizieren Sie dazu manipulierte Medien, legen Sie satirische oder parodistische Absichten offen oder entfernen Sie irreführende Inhalte, die die Beteiligung an staatsbürgerlichen Prozessen oder Wahlverfahren erheblich beeinträchtigen. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Medizinische Inhalte (News und Discover)
Wir gestatten keine Inhalte, die dem wissenschaftlichen oder medizinischen Konsens und den evidenzbasierten Best Practices widersprechen oder zuwiderlaufen.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die medizinischen Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Irreführende Inhalte (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu irreführenden Inhalten zu verletzen scheinen, da sie Nutzer durch das Versprechen von Details, die nicht im Inhalt enthalten sind, zu interaktiven Handlungen verleiten sollen.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie den Discover-Richtlinien entsprechen. Entfernen Sie dazu die irreführenden Inhalte.
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Sexuell explizite Inhalte (News und Discover) 
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu sexuell expliziten Inhalten zu verletzen scheinen, da sexuell eindeutige Bilder oder Videos zu sehen sind, die in erster Linie dafür gedacht sind, sexuelle Erregung zu verursachen.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die sexuell expliziten Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Terroristische Inhalte (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu terroristischen Inhalten zu verletzen scheinen und für terroristische oder extremistische Handlungen werben. Dies schließt die Anwerbung, die Aufstachelung zu Gewalt oder die Verherrlichung von Terroranschlägen ein.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die terroristischen Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Transparenz (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zur Transparenz zu verletzen scheinen.
Besucher Ihrer Website möchten wissen, wer die Inhalte verfasst hat, die sie lesen, und ob der Verlag oder Webpublisher vertrauenswürdig ist. Aus diesem Grund sollten Nachrichtenquellen bei Google das Datum und Verfasserzeilen sowie Informationen zu den Redakteuren, der Publikation, dem Verlag oder Webpublisher, dem Unternehmen oder dem Netzwerk deutlich angeben. Auch die Kontaktdaten sollten für Leser problemlos zu finden sein.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der News-Richtlinie entsprechen. Geben Sie dazu das jeweilige Datum sowie Informationen zu Autoren, zur Veröffentlichung, zum Publisher, zur Redaktion, zum dahinterstehenden Unternehmen oder Netzwerk und Kontaktdaten eindeutig an.
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Gewaltverherrlichende und blutige Inhalte (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu gewalttätigen und blutigen Inhalten zu verletzen scheinen, da sie zu Gewalt aufrufen oder diese verherrlichen. Extrem drastische oder gewalttätige Inhalte, die andere abstoßen sollen, sind ebenfalls nicht zulässig.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die gewalttätigen und blutigen Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.
Vulgäre und derbe Sprache (News und Discover)
Google hat auf Ihrer Website Inhalte gefunden, die unsere Richtlinie zu vulgärer und derber Sprache zu verletzen scheinen, da sie grundlose Obszönitäten oder Kraftausdrücke enthalten.
Empfohlene Maßnahmen
  1. Prüfen Sie Ihre Seiten und ändern Sie sie dahingehend, dass sie der Richtlinie entsprechen. Entfernen Sie dazu die anstößigen Inhalte. (News-Richtlinie / Discover-Richtlinie)
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option Überprüfung anfordern aus und fügen Sie Nachweise für ein verändertes redaktionelles Vorgehen bei. Darin enthalten sein sollten neue redaktionelle Richtlinien und der Nachweis, dass die Redaktionsleitung verbesserte Vorgehensweisen bereits umgesetzt hat.
  3. Nachdem Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Richtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben.

Missbrauch des Websiterufs

Google hat festgestellt, dass ein Teil Ihrer Website gegen unsere Spamrichtlinien zum Missbrauch des Websiterufs verstößt.

Ein Missbrauch des Websiterufs liegt vor, wenn Seiten von Drittanbietern mit nur wenig oder gar keiner Kontrolle oder Beteiligung des Erstanbieters veröffentlicht werden und der Zweck darin besteht, das Suchranking durch Ausnutzung der Ranking-Signale der Erstanbieter-Website zu manipulieren. Zu solchen Drittanbieterseiten gehören gesponserte Seiten, Werbeseiten, Partnerseiten oder andere Seiten von Drittanbietern, die in der Regel unabhängig vom Hauptzweck der Host-Website sind oder ohne detaillierte Aufsicht oder Beteiligung der Host-Website erstellt wurden und für Nutzer wenig oder keinen Mehrwert bieten. 

Die aktuelle manuelle Maßnahme betrifft Seiten mit Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Wenn Ihre Website jedoch wiederholt gegen unsere Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs verstößt, kann dies zu weiteren manuellen Maßnahmen führen und/oder das Ranking Ihrer Website beeinträchtigen.

Empfohlene Maßnahmen:

Lesen Sie die Spamrichtlinie von Google zum Missbrauch des Websiterufs und führen Sie dann die folgenden Schritte aus, um die Verstöße auf Ihrer Website zu identifizieren und zu beheben:

  1. Suchen Sie nach Inhalten auf Ihrer Website, die ursprünglich aus einer anderen Quelle stammen und mit nur wenig oder gar keiner Kontrolle oder Beteiligung des Erstanbieters veröffentlicht wurden, und schließen Sie sie aus der Indexierung der Google Suche aus
  2. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wählen Sie im Bericht Manuelle Maßnahmen die Option „Überprüfung anfordern“ aus.
  3. Nachdem Sie eine erneute Überprüfung beantragt haben, warten Sie bitte, bis Sie in Ihrem Search Console-Konto eine Nachricht mit dem Status der Überprüfung erhalten. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung Ihrer Website abgeschlossen ist. Wenn diese Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Website nicht mehr gegen unsere Spamrichtlinien verstößt, wird die manuelle Maßnahme aufgehoben. 

Was ist der Unterschied zwischen dem Bericht „Manuelle Maßnahmen“ und dem Bericht „Sicherheitsprobleme“?

Zwischen dem Bericht „Manuelle Maßnahmen“ und dem Bericht „Sicherheitsprobleme“ gibt es einige konzeptionelle Überschneidungen. Daher ist es sinnvoll, den Unterschied zwischen beiden zu kennen:

Im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ werden manuell entdeckte Probleme auf einer Seite oder einer Website aufgelistet, bei denen es sich zumeist um Versuche handelt, unseren Suchindex zu manipulieren, die aber nicht unbedingt gefährlich für Nutzer sind. Die meisten hier aufgelisteten Probleme führen dazu, dass Websites oder einzelne Seiten ein niedrigeres Ranking erhalten oder ganz aus den Suchergebnissen entfernt werden, ohne dass der Nutzer einen Hinweis erhält.

Der Bericht „Sicherheitsprobleme“ enthält Hinweise darauf, dass Ihre Website entweder gehackt wurde oder ein Verhalten aufweist, das für Besucher oder deren Computer gefährlich sein kann. Dazu zählen Phishing-Angriffe oder die Installation von Malware oder anderer unerwünschter Software auf dem Computer des Nutzers. Diese Seiten werden in den Suchergebnissen eventuell mit einem Warnhinweis angezeigt. In einem Browser erscheint möglicherweise eine zwischengeschaltete Warnseite, wenn ein Nutzer versucht, auf eine solche Seite zuzugreifen.

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