Damit Google Discover für alle Nutzer hilfreich ist, sollten die Inhalte den Best Practices für Discover entsprechen und dürfen nicht gegen die allgemeine Richtlinien der Google Suche, die Spamrichtlinien der Google Suche oder diese Richtlinien für Suchfunktionen verstoßen:
- Gefährliche Inhalte
- Irreführende Praktiken
- Belästigende Inhalte
- Hasserfüllte Inhalte
- Manipulierte Medien
- Medizinische Inhalte
- Sexuell explizite Inhalte
- Inhalte von gewalttätigen extremistischen Organisationen
- Gewaltverherrlichende und grausame Inhalte
- Vulgäre und derbe Sprache
Für Discover gelten außerdem diese funktionsspezifischen Richtlinien:
Werbung und gesponserte Inhalte
Irreführende Inhalte
Wir gestatten keine Vorschauinhalte, die Nutzer zur Interaktion verleiten, indem Details vorgetäuscht werden, die im tatsächlichen Inhalt nicht behandelt werden.
Transparenz
Die Besucher Ihrer Website möchten wissen, wer die Inhalte, die sie lesen, veröffentlicht und verfasst hat. Aus diesem Grund sollten Nachrichtenquellen bei Google folgende Informationen bieten:
- Eindeutige Daten und Verfasserzeilen
- Informationen zu den Redakteuren, der Publikation und dem Verlag oder Webpublisher
- Informationen zum Unternehmen oder Netzwerk
- Kontaktdaten
Inhalte oder Verhaltensweisen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, werden unter Umständen aus Discover entfernt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann eine Website eventuell nicht mehr in Discover oder in Discover-Oberflächen wie „Artikel für mich“ in Google Chrome angezeigt werden.
In bestimmten Fällen können aus künstlerischen, pädagogischen, historischen, dokumentarischen oder wissenschaftlichen Gründen, oder wenn wesentliche Verbesserungen für die Nutzer zu erwarten sind, Ausnahmen von diesen Richtlinien gemacht werden.
Manuelle Maßnahmen für Discover in der Search Console
Wenn Ihre Website gegen eine oder mehrere Inhaltsrichtlinien von Discover verstößt, kann in der Search Console unter „Sicherheit & Manuelle Maßnahmen“ die Option „Manuelle Maßnahmen für Discover“ erscheinen. Weitere Informationen zu Verstößen und deren Behebung