Zweithörer/innen

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer/innen zugelassen werden. Hierbei unterscheidet die Universität zu Köln

Art der Zweithörerschaft Fristen
Große Zweithörer in zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Sport oder Musik Es gelten die Fristen für das 1. Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkt.
Große Zweithörer in zulassungsfreien Studiengängen Es gelten die Fristen für das 1. Fachsemester örtlich zulassungsfrei.
 Große Zweithörer Praktisches Jahr Humanmedizin zu einem Wintersemester = 01. Juli bis 31. März

zu einem Sommersemester = 06. Januar bis 30. September

Bitte beachten Sie die Termine für die einzelnen Tertiale.

Kleine Zweithörer zu einem Sommersemester = 15. März bis 15. Mai (Ausschlussfrist*)

zu einem Wintersemester = 15. September bis 15. November. (Ausschlussfrist*)

Bitte registrieren Sie sich über KLIPS 2.0.


*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).