Zweithörer/innen
Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer/innen zugelassen werden. Hierbei unterscheidet die Universität zu Köln
Art der Zweithörerschaft | Fristen |
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Große Zweithörer in zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Sport oder Musik | Es gelten die Fristen für das 1. Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkt. |
Große Zweithörer in zulassungsfreien Studiengängen | Es gelten die Fristen für das 1. Fachsemester örtlich zulassungsfrei. |
Große Zweithörer Praktisches Jahr Humanmedizin | zu einem Wintersemester = 01. Juli bis 31. März
zu einem Sommersemester = 06. Januar bis 30. September Bitte beachten Sie die Termine für die einzelnen Tertiale. |
Kleine Zweithörer | zu einem Sommersemester = 15. März bis 15. Mai (Ausschlussfrist*)
zu einem Wintersemester = 15. September bis 15. November. (Ausschlussfrist*) Bitte registrieren Sie sich über KLIPS 2.0. |
*Ausschlussfrist: Es gilt das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Onlinebewerbung). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).