Cybercrime – Kriminalität im Internet
Der Begriff Cybercrime steht als international einheitliche Beschreibung für Computerkriminalität und umfasst alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden; am häufigsten unter Verwendung des Tatmittels Internet und E-Mail.
Cybercrime-Delikte zeichnen sich durch eine Vielzahl von Tatbegehungsformen (Phänomene) aus.
Die Straftaten richten sich dabei grundsätzlich gegen das Vermögen oder die persönliche Integrität.
Cybercrime-Delikte sind vielfältig und entwickeln sich ständig weiter. Sie spiegeln in der Regel jedoch bis auf wenige Ausnahmen keine neuen Tathergänge wider, sondern lassen sich in bestehende Deliktfelder bzw. Phänomene einordnen. Eines dieser Phänomene ist Cybergrooming. Es bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen über das Internet zur Anbahnung von sexuellen Handlungen. Dabei werden die Kinder häufig dazu aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder es wird ihnen pornographisches Material präsentiert. Ein weiteres Phänomen der sexualisierten Gewalt ist Sexting. Damit wird eine überwiegend von Jugendlichen ausgeübte Handlung beschrieben, die das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten (per E-Mail, SMS oder Messengerdienst) oder das Aufnehmen und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten beinhaltet.
Zu den Delikten im Bereich der Eigentumskriminalität zählen Phishing und Fake-Shops.
Bei der Gewaltkriminalität unterteilt man in Cybermobbing/Cyberbullying und Cyberstalking. Unter Cyberstalking versteht man das fortwährende Belästigen und Verfolgen im virtuellen Raum. Dabei kann es auch zu sexuellen Belästigungen kommen. Die Tathandlungen können für das Opfer weitreichende Folgen haben. Das Nachstellen und das „Aussuchen“ eines Opfers geschieht grundsätzlich im virtuellen Raum. Die Auswirkungen und der Umgang mit den Folgen ist, wie z.B. beim Mobbing / Cyber-Mobbing, mit denen aus der realen Welt vergleichbar.
Sexualisierte Gewalt
Cybergrooming
Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen über das Internet zur Anbahnung von sexuellen Handlungen. Dabei werden die Kinder häufig dazu aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder es wird ihnen pornographisches Material präsentiert.
Sexting
Sexting ist eine überwiegend von Jugendlichen ausgeübte Handlung, die das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten (per E-Mail, SMS oder Messengerdienst) oder das Aufnehmen und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten beinhaltet.
Eigentumsdelikte
Phishing
Die Täter versenden fingierte E-Mails, so genannte Phishing-Mails, oder treten in sozialen Netzwerken als vermeintlich vertrauenswürdige Person auf. Ziel ist es immer, den Empfänger zu veranlassen, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter, Transaktionsnummer, Bankdaten usw. preiszugeben. Solche unrechtmäßig erworbenen Daten werden später für zahlreiche kriminelle Handlungen eingesetzt, die dem Opfer einen finanziellen Schaden bereiten.
Fakeshops
Unter dem Deckmantel einer bekannten, real existierenden aber veränderten Webshop-Domain bieten Kriminelle im Online-Handel vornehmlich hochwertige Markenartikel günstig gegen Vorkasse an. Die Produkte werden nach Eingang der Zahlung jedoch nicht geliefert.
Gewaltkriminalität
Cybermobbing / Cyberbullying
Unter Cybermobbing (auch Cyberbullying genannt) versteht man das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen einer Person mithilfe von Kommunikationsmitteln wie Computer, Handy oder Smartphone über einen längeren Zeitraum. Wie der Begriff bereits nahe legt, wird Cybermobbing dabei als Übertragung traditioneller Formen des Mobbings in den ‚Cyberspace’ - das Internet - verstanden.
Cyberstalking
Ist das fortwährende Belästigen und Verfolgen im virtuellen Raum. Dabei kann es auch zu sexuellen Belästigungen kommen. Die Tathandlungen können für das Opfer weitreichende Folgen haben.
Das Nachstellen und das „Aussuchen“ eines Opfers geschieht grundsätzlich im virtuellen Raum. Die Auswirkungen und der Umgang mit den Folgen sind, wie z.B. beim Mobbing / Cyber-Mobbing, mit denen aus der realen Welt vergleichbar.
Was können Sie tun, wenn Sie Opfer geworden sind?
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Existierendes Datenmaterial - wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
- Wenn Sie technisch versiert sind, können Sie diese Beweismittel auch abspeichern, ausdrucken oder z. B. via Screenshots sichern. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der gesamte Tathergang zu sehr belastet, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, diese Beweise für Sie zu sichern.
- Bringen Sie das gesicherte Beweismaterial am besten gleich zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie bei einem ersten Gespräch mit der Polizei nicht unmittelbar auf spezialisierte Cybercrime-Experten treffen und deshalb in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.
Rechte und Ansprüche bei Cybercrime
- Je nachdem, welche Straftat im Rahmen des Cybercrime verwirklicht wurde, können Sie verschiedene Rechte und Ansprüche haben.
- Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
- Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, lesen Sie die Hinweise zur möglichen Kostenübernahme.
- In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen „Opferanwalt“ bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Strafverfahren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die opferanwaltliche Tätigkeit für Sie kostenfrei.
- Auf Antrag können sie gegebenenfalls als „Nebenkläger“ im Strafverfahren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte. Bei den Opferrechten können Sie sich über eine Beteiligung am Strafverfahren auch zur Nebenklage informieren.
- Eventuell haben Sie auch Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
- Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.
Hilfsangebote
- Wenn Sie Opfer von Cybercrime geworden sind, stehen Ihnen die gleichen umfangreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung wie den Opfern von Straftaten in der realen Welt.
- Auch die Folgen einer Tat können identisch sein. Je nachdem kann finanzieller Schaden oder eine psychische Belastung oder sogar beides ihr zukünftiges Leben grundlegend verändern.
- Scheuen Sie sich daher nicht, professionelle Hilfe zur Bewältigung des Erlebten auch in diesem Deliktsfeld zu suchen.
- Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder andere Hilfeeinrichtungen machen genauso wie der Staat keinen Unterschied, ob Sie in der realen Welt oder in der virtuellen Welt zum Opfer einer Straftat geworden sind. Daher wenden Sie sich gerne an die für Sie zutreffende Organisation.
- Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern (z. B. WEISSER RING) oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein. Sie können sich z. B. rund um die Uhr an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0111 oder unter 0800 111 0222 wenden. Eine kostenlose und anonyme Beratung in vielen Sprachen bietet das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 an. Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ bietet gewaltbetroffenen Männern unter der Nummer 0800 123 99 00 von montags bis donnerstags 08.00 – 13.00 Uhr, 15.00 – 20.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 – 15.00 Uhr, ebenfalls Beratung und Hilfe an.
- Kinder können sich beim Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0333 Nummer gegen Kummer, anonym und kostenlos erreichbar montags – samstags 14.00 Uhr-20.00 Uhr, Hilfe und Unterstützung holen.
- Zudem kann die Polizei Ihnen Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe Ihres Wohnortes nennen.
- Weiterhin kann es wichtig sein, sich über Verbraucherrechte und Regelungen für den Online-Warenhandel zu informieren. Falls in Ihrem Fall ein Rücktrittsrecht besteht, machen Sie davon Gebrauch, solange die Fristen nicht verstrichen sind.
Ansprechpartner, die dabei weiterhelfen können, kann Ihnen die Polizei vermitteln. Fragen Sie bei Bedarf nach.