Planen Sie rechtzeitig, wie Sie Ihr Studium finanzieren wollen!
Folgen Sie unserem fiktiven Studenten Rami auf seinem Weg zur Finanzierung seines Studiums an der Universität Stuttgart:
Allgemeine Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass ein Studium nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie mehrere Einkommensquellen haben, um Ihr Studium zu finanzieren.
- Deutschkenntnisse von mindestens B1/B2 sind für viele Jobs unerlässlich. Je besser Sie Deutsch sprechen, desto mehr Stellen werden Sie finden können.
- Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie nicht gleich nach Ihrer Ankunft einen Job finden werden. Je länger Sie studieren, desto leichter wird es aber, eine Stelle zu finden.
- Planen Sie für die gesamte Dauer Ihres Studiums, einschließlich eines möglichen Verlängerungssemesters. Verlassen Sie sich nicht darauf, „später Geld zu finden“.
Alle immatrikulierten Studierenden müssen einen Semesterbeitrag zahlen, der die Kosten für Verwaltung und Studierendenwerk abdeckt. Der Semesterbeitrag beträgt ca. 100 EUR für Austauschstudierende und ca. 180 EUR für Vollstudierende.
Die Studiengebühren für Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern betragen an allen staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg 1.500 EUR pro Semester. Ausnahmen und Befreiungen von den Studiengebühren sind selten und gelten meist für Studierende mit Flüchtlingshintergrund, mit einer Behinderung oder in einer plötzlichen, unerwarteten finanziellen Notlage. Hier finden Sie weitere detaillierte Informationen zu den Gebühren und Beiträge.
In Stuttgart müssen Sie mit hohen Lebenshaltungskosten rechnen. Sie benötigen mindestens 992 EUR pro Monat für den Lebensunterhalt und zusätzlich als Vollstudierende ca. 1.700 EUR pro Semester für Studiengebühren.
- Miete für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (pro Monat; zzgl. Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung): 350 -600 EUR
- Krankenversicherung (pro Monat; verpflichtend für alle Studierenden): 130 EUR für Studierende bis zum 30. Lebensjahr
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunkbeitrag (pro Monat; Pflicht für alle Haushalte in Deutschland): 18,36 EUR
- Semesterbeitrag (pro Semester): ca. 100 EUR (Austauschstudierende), ca. 170 EUR (Vollstudierende)
- Studiengebühren (pro Semester): 1.500 EUR (für Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern)
- Öffentliche Verkehrsmittel: 30 EUR
- Zusätzliche Ausgaben (pro Monat), z.B. Privathaftpflichtversicherung, persönliche Ausgaben wie Essen, Unterhaltung, Sport usw.
Stipendien
Programm- und Austauschstudierende, die für 1-2 Semester an der Universität Stuttgart bleiben, sollten sich bei ihren Heimatuniversitäten nach Stipendien erkundigen.
Für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) der wichtigste Stipendiengeber. Die DAAD-Stipendiendatenbank enthält auch Stipendien anderer Organisationen. Bitte beachten Sie:
- Die Universität Stuttgart ist nicht in das Auswahlverfahren des DAAD eingebunden.
- Die Bedingungen der Stipendienprogramme (Zulassungskriterien, Dauer, Höhe, ...) können variieren. Einige Programme decken möglicherweise nicht alle Studiengänge und Herkunftsgebiete ab.
- Die DAAD-Stipendien decken nicht die Studiengebühren von 1.500 EUR für Nicht-EU-Studierende ab.
- Beginnen Sie mit der Suche nach einem Stipendium, während Sie noch in Ihrem Heimatland sind! Die Bewerbungsfristen für Stipendien können deutlich vor den Bewerbungsfristen an der Universität Stuttgart liegen.
Auch verschiedene politische Stiftungen vergeben Stipendien an internationale Studierende, allerdings setzt das Bewerbungsverfahren meist gute Deutschkenntnisse voraus. Eine Übersicht über solche Stipendien bietet das Auswärtige Amt. Für das Deutschlandstipendium an der Universität Stuttgart können sich sowohl nationale als auch internationale Studierende bewerben.
Wie in Deutschland üblich, bietet die Universität Stuttgart keine Stipendien für Studiengänge an. Planen Sie daher rechtzeitig, wie Sie Ihr Studium finanzieren möchten!
Vorübergehende finanzielle Unterstützung
Internationale Studierende, die sich in einer unerwarteten, vorübergehenden finanziellen Notlage oder einer besonderen Herausforderung in Bezug auf ihr Studium befinden, können die unten aufgeführten finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Das gemeinsame Antragsformular ist nur nach persönlicher Beratung im Dezernat Internationales erhältlich. Bitte senden Sie uns vorher eine E-Mail. In der Regel erfahren die Bewerber*innen das Ergebnis der Auswahl innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfristen.
Die Bewerbungsfristen für alle drei unten aufgelisteten Unterstützungsmöglichkeiten sind:
- 30. Juni 2024
- 15. November 2024
Ausführlichere Informationen über Stipendien und vorübergehende finanzielle Unterstützung finden Sie unter DAAD STIBET I, Beihilfe und den Bürkert-Notfallfonds.
Für Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit gelten die gleichen Regelungen wie für einheimische Studierende (maximal 20 Stunden/Woche). Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studierendenjob oder ein bezahltes Praktikum annehmen, müssen Sie sich in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern! Die Europäische Krankenversicherungskarte reicht nicht aus. Weitere Informationen über Versicherungen finden Sie auf unserer Webseite.
Nicht-EU-Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis für das Studium (§16b AufenthG) dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche oder 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Arbeitstage von weniger als 4 Stunden zählen als halbe Tage.
- Tätigkeiten als studentische Hilfskraft werden nicht auf die 140/280-Tage-Regel angerechnet. Es gilt die Höchstgrenze von 20 Stunden pro Woche (für alle Tätigkeiten zusammen).
- Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie Vollzeit arbeiten.
- Auch für Online-Arbeit, Fernarbeit (remote work), Arbeit für Arbeitgeber außerhalb Deutschlands, usw. gelten dieselben Regelungen und derselbe Rahmen Ihrer Arbeitserlaubnis als Studierende*r bzw. für das Studium.
- Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt.
Pflichtpraktika gelten nicht als Arbeit im Sinne der Arbeitserlaubnis. Außerdem gilt für sie nicht der Mindestlohn. Freiwillige Praktika gelten als reguläre Beschäftigung und unterliegen den gleichen Regelungen.
Vergewissern Sie sich vor Beginn Ihrer ersten Beschäftigung, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Arbeitserlaubnis ist in Ihrem Visum/Aufenthaltserlaubnis (eAT oder Fiktionsbescheinigung) ausdrücklich vermerkt.
- Sie sind in Deutschland krankenversichert.
- Sie haben eine deutsche Steueridentifikationsnummer (ID-Nr.). Diese wird Ihnen automatisch nach der Anmeldung Ihres Aufenthalts zugestellt. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
- Sie haben eine deutsche Sozialversicherungsnummer. Diese erhalten Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse. In vielen Fällen wird Ihr Arbeitgeber sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie dies selbst tun müssen.
Studierende mit einem Nebenjob arbeiten in der Regel 5 bis 10 Stunden pro Woche und verdienen damit ein monatliches Einkommen von etwa 350 bis 600 EUR pro Monat. Der Mindestlohn in Deutschland beträgt 2024 12,41 EUR pro Stunde und wird 2025 auf 12,82 EUR steigen.
Spezielle Studierendenjobs:
- Studentische Hilfskräfte (Hiwi) arbeiten an einer Universität oder ähnlichen Hochschuleinrichtung, meist in Forschung und Lehre (z.B. Tutorien), aber auch in Service-Bereichen (z.B. Computerpools, Bibliotheken).
- Werkstudierendenstellen werden in vielen Unternehmen angeboten. Oft handelt es sich dabei um Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium.
Alle Beschäftigungen mit einem Monatseinkommen von weniger als 580 EUR gelten als geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs). Die Beschäftigten müssen weder Einkommenssteuer noch Beiträge zur Rentenkasse usw. zahlen. Mini-Jobs sind bei Studierenden sehr beliebt und werden in allen Branchen angeboten, z. B. in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Logistik, in der Produktion und im Veranstaltungsmanagement.
Es gibt viele Online-Portale für die Jobsuche:
- Stellenwerk - studentische Hilfskraft- und Werkstudierendenstellen in Stuttgart und der Region
- Jobsuche - bundesweites Portal der Bundesagentur für Arbeit
- LinkedIn, Stepstone, Indeed, jobmensa, StudentJob,...
Für Stellen an der Universität Stuttgart sollten Sie die Aushänge und Mailinglisten Ihres Studiengangs im Auge behalten. Sie können sich auch direkt an die Mitarbeitenden wenden, mit denen Sie gerne zusammenarbeiten möchten.
Es kann druchaus eine Herausforderung sein, sich in einem neuen Land für eine Stelle zu bewerben. Die Universität Stuttgart bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit einen Career Service sowie eine Job- und Karriereberatung in der Zentralen Studienberatung an. Darüber hinaus bietet das Welcome Center Stuttgart regelmäßig sehr empfehlenswerte Informationsveranstaltungen an, auch zum Thema Einkommensteuererklärung!
Vorübergehende finanzielle Unterstützung während des Studiums
Die DAAD STIBET I Stipendien werden vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanziert.
Die Universität Stuttgart bietet folgende Arten von STIBET-Stipendien für Studierende und Promovierende, die hier ihren Abschluss machen werden (Bachelor, Master, PhD) und die entsprechenden Kriterien erfüllen, an:
DAAD STIBET Commitment
Mit diesem Stipendium werden exzellente Studierende gefördert, die sich auch im internationalen Kontext an der Universität Stuttgart besonders engagieren. Eine Auswahlkommission des Dezernats Internationales legt den Zeitraum und die Höhe des Stipendiums fest.
Wer kann sich bewerben? Internationale Vollstudierende, die:
- sich zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns mindestens im dritten Semester befinden,
- bisher gute akademische Leistungen erbracht haben,
- ein herausragendes Engagement in einem internationalen oder interkulturellen Kontext an der Universität Stuttgart gezeigt haben,
- nicht gleichzeitig ein Vollstipendium von einer deutschen oder ausländischen Organisation erhalten.
DAAD STIBET Final Stage
Dieses Stipendium unterstützt Studierende und Promovierende in der Endphase ihres Studiums, damit sie sich auf ihren Abschluss konzentrieren können. Eine Auswahlkommission des Dezernats Internationales legt den Zeitraum und die Höhe des Stipendiums fest.
Wer kann sich bewerben? Internationale Vollstudierende, die:
- sich im letzten Semester ihrer Regelstudienzeit befinden oder kurz davorstehen: Bachelor: frühestens im 6. Semester / Master: frühestens im 4. Semester / PhD: innerhalb der letzten 12 Monate und nur mit einer Zulassungsbescheinigung der Fakultät,
- gute Noten und eine positive Prognose für den Abschluss Ihres Studiums durch eine*n Professor*in oder wissenschaftliche*n Mitarbeitende*n erhalten haben,
- sich in einer schwierigen finanziellen Situation oder finanzielle Notlage befinden,
- nicht gleichzeitig ein Vollstipendium von einer deutschen oder ausländischen Organisation erhalten.
DAAD STIBET More equal opportunities
Mit diesem Stipendium werden Studierende unterstützt, die während ihres Studiums vor besonderen Herausforderungen stehen oder gestanden haben, wie z.B. besondere Betreuungssituationen für Kinder, pflegebedürftige Angehörige, Behinderungen oder gesundheitliche Einschränkungen oder ein Flüchtlingshintergrund. Eine Auswahlkommission des Dezernats Internationales legt die Dauer und die Höhe des Stipendiums fest.
Wer kann sich bewerben? Internationale Vollstudierende, die:
- sich in einer schwierigen finanziellen Situation oder finanzielle Notlage befinden,
- die nicht gleichzeitig ein Vollstipendium von einer deutschen oder ausländischen Organisation erhalten.
Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende und Doktoranden der Universität Stuttgart, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert wird. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird nach Einzelfallprüfung festgelegt. Ein Senatsausschuss entscheidet über jede Vergabe.
Wer kann sich bewerben? Internationale Vollstudierende, die
- einen baldigen, erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben,
- sich derzeit mindestens im dritten oder vierten Semester (eines Bachelor- oder Master-Studienganges) befinden, und
- mit kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind.
Dieser Notfallfonds der Universität Stuttgart bietet kurzfristige finanzielle Hilfe für immatrikulierte internationale Studierende, die sich in einer plötzlichen finanziellen Notlage befinden. Die finanzielle Hilfe wird von der Christian Bürkert Stiftung getragen. Die Dauer und Höhe richten sich nach dem vorübergehenden finanziellen Bedarf der Antragsteller*innen und werden von einer Auswahlkommission des Dezernats Internationales festgelegt.
Der Nothilfefonds richtet sich an qualifizierte und besonders engagierte internationale Studierende sowie an Promovierende, die einen Abschluss an der Universität Stuttgart anstreben. Unvorhergesehene politische Konflikte, Naturkatastrophen, Inflation und Währungsschwankungen können zum plötzlichen Verlust der finanziellen Unterstützung aus dem Herkunftsland führen. Ebenso können Krankheit, Arbeitslosigkeit der Eltern oder das Auslaufen von Projektmitteln dazu beitragen, dass Studierende oder Promovierende nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wer kann sich bewerben? Internationale Studierende oder Doktoranden, die
- ein Studium an der Universität Stuttgart absolvieren und einen erfolgreichen Abschluss anstreben (man sollte sich im dritten Semester befinden) und
- die sich kurzfristig und unerwartet in einer ernsthaften finanziellen Notlage befinden.
Kontakt
Dezernat Internationales
- Weitere Informationen
- +49 711 685 68566
- E-Mail schreiben
- Onlinesprechstunde: Montag & Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr; offene Sprechstunde: Montag & Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag & Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr