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Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl für die Technik (Browser, Betriebssystem) als auch für den Inhalt (Verständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Unser Webangebot ist realisiert im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Universität Stuttgart im zentralen Redaktionssystem OpenCms (Template3.0).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen folgender Befunde teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Methodik der Prüfung
- BIK BITV-Test Prüftool: Selbstbewertung (Prüfverfahren: EN 301 549)
- Erstellungsdatum
- 13.09.2022
- Bewertung nach BITV/WCAG
-
Nicht konform. Von 98 Prüfschritten sind 60 erfüllt oder eher erfüllt. 30 Prüfschritte nicht anwendbar.
Nur teilweise erfüllt sind 8 Prüfschritte:- 7.1.1. Wiedergabe von Untertiteln
- 7.1.2. Synchrone Untertitel
- 7.1.3. Erhaltung von Untertiteln
- 7.1.4. Untertitel-Anpassungen
- 9.1.2.2. Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
- 9.1.2.3. Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- 9.1.2.4. Videos (live) mit Untertiteln
- 9.1.2.5. Audiodeskription für Videos
- Letzte Überprüfung
- 18.09.2024
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Aus Archivzwecken aufgehobene Websites im alten, statischen Template (nicht responsive) in OpenCms und OpenCms-externe Websites.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
- Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
- PDF-Dokumente, die nach dem 23.08.2018 erstellt wurden, sind nur barrierearm nach festgelegten Kriterien. Sie erfüllen damit weder den PDF/UA-Standard noch BITV 2.0: Kriterien und Checkliste.
Dieser Kompromiss dient dazu, möglichst alle neuen PDF barrierearm zur Verüfung stellen zu können und wegen der knappen personellen Ressourcen nicht nur einzelne Dokumente auf gesetzliche oder technische Standards zu optimieren.
Begründung
Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach §10 Absatz 2 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. November 2019 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte mit dem Formular eine Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist. Das Formular geht an
- den Arbeitskreis Barrierefreier Campus und
- an das Web-Team der Universität Stuttgart.
Sie können auch direkt eine E-Mail an den Arbeitskreis Barrierefreier Campus senden.
Vorrangiges Ziel des Arbeitskreises Barrierefreier Campus ist die Erfassung und Beseitigung von Barrieren an der Universität Stuttgart. Er kooperiert eng mit dem Web-Team der Universität. Die Mitarbeitenden des Web-Teams sind für die Bearbeitung der Rückmeldungen zur Barrierefreiheit auf den hier genannten Seiten zuständig.
Formular für Rückmeldungen
Mit diesem Formular senden Sie eine E-Mail an den Arbeitskreis Barrierefreier Campus und das Web-Team der Universität Stuttgart.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Beschreibung und Kategorien von Daten
Aus Ihren Eingaben im Kontaktformular wird eine E-Mail an die Poststelle der Universität Stuttgart generiert. Zusätzlich zu Ihren Eingaben in die Formularfelder werden dabei Datum und Uhrzeit in der generierten E-Mail erfasst.
Zweck
Das Kontaktformular bietet eine zentrale erleichterte Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme mit der Universität,
- ohne, dass ein E-Mail-Programm benutzt werden muss,
- ohne, dass die konkret zuständige Stelle der Universität oder Zielperson bekannt ist.
Wie bei gedruckter Post verteilt die Poststelle Ihre Anfragen anhand der von Ihnen gemachten Angaben an die korrekten Empfänger zur Beantwortung bzw. Bearbeitung.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz.
Empfänger
Ihre Nachricht wird an die E-Mail-Adresse der zuständigen Beauftragten für Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der Universität Stuttgart gesendet.
Dauer der Speicherung
Spätestens ein Jahr nach Eingang der E-Mail löscht die Poststelle Ihre Anfrage. Wie lange der End-Empfänger die E-Mail speichert, hängt vom dadurch ausgelösten Vorgang ab.
Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit
Die Nutzung des Formulars ist freiwillig. Sie können auch per Fax, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder postalisch mit der Universität Stuttgart in Verbindung treten.
Es steht Ihnen frei, bei der Angabe zum Namen und der E-Mailadresse pseudonyme Angaben zu machen, die die Universität nicht einer Person zuordnen kann. Sofern es bei Ihrem Anliegen auf Ihre Identität ankommt, kann dann allerdings Ihre Anfrage ggf. nicht bearbeitet werden.
Ihre Rechte
Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Arbeitskreis Barrierefreier Campus und das Web-Team wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Arbeitskreis Barrierefreier Campus oder das Web-Team nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer:
Tel. 0711 279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Tel. 0711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.