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- Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod. Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person (beispielsweise Vereine, Firmen). (de)
- Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod. Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person (beispielsweise Vereine, Firmen). (de)
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- Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod. (de)
- Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod. (de)
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- Natürliche Person (de)
- Natürliche Person (de)
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