Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch ist eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei), sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten.

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  • Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch ist eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei), sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten. (de)
  • Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch ist eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei), sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten. (de)
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  • Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch ist eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei), sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten. (de)
  • Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch ist eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei), sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten. (de)
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  • Polizeistaat (de)
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