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- Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich geregelt. (de)
- Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich geregelt. (de)
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- Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich geregelt. (de)
- Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich geregelt. (de)
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- Unmündigkeit (de)
- Unmündigkeit (de)
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