Diskussion:Bülgenauel
Gemeindestatus von Bülgenauel
[Quelltext bearbeiten]Hallo Update, der Hinweis auf das Amtsblatt von 1852, in dem sich auf Seite 55 eine Tabelle mit einem Spaltenkopf "Gemeinde" befindet ist natürlich berechtigt, man muss aber zum Verständnis dieser Liste sieben Seiten nach zu Seite 48 zurückblättern, dort steht ganz klar dass mit "Gemeinde" in dieser Tabelle Steuergemeinden gemeint sind (von denen es im RB Köln deutlich mehr gab als "echte" politische Gemeinden). Steuergemeinden waren für die Eintreibung und Festlegung der Grundsteuer relevant und etwas anderes als die Gemeinden im kommunalrechtlichen Sinne. Mit dem Begriff der Gemeinde wurde im 19. Jhd., anders als heute, großzügig und unscharf umgegangen, es gab auch Katastergemeinden, die ebenfalls nicht überall deckungsgleich mit den politischen Gemeinden waren und die heute "Gemarkung" genannt werden.
Die tatsächliche Einteilung der Bürgermeisterei Uckerath im 19. Jahrhundert ist zweifelsfrei und klar belegt:
- Anlässlich der Einführung der Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz im Siegkreis heiß es am 6. Juli 1846 im Amtsblatt glasklar ...in der aus Einer Gemeinde besthenden Bürgermeisterei Uckerath....
- Vier Jahre später, 1850, veröffentlicht das Amtsblatt eine Liste, die zu jeder Ortschaft des RB Köln den Kreis, die Bürgermeisterei und die politische Gemeinde nennt, zu dem/der die Ortschaft gehört. Im Fall Bülgenauel steht dort glasklar: "Teil der Gemeinde Uckerath".
- Eine weitere vollständige Gemeindeliste für den RB Köln findet man ein paar Jahre später (1865) in der "Statistik für den Regierungsbezirk Cöln". Dort wird zunächst einmal apodiktisch klargestellt Die Zahl der Gemeinden ist 299. was ausschließt, das Bülgenauel zu diesen 299 gehört (und in der Liste selber taucht Bülgenauel natürlich auch nicht auf).
Bülgenauel gehört daher nicht in die Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Rhein-Sieg-Kreis). Dieser Kategoriebaum ist ausschließlich für politische Gemeinden im Sinne von Gemeinde (Deutschland) vorgesehen und nicht für Steuergemeinden, Kirchengemeinden, Katastergemeinden, Honnschaften usw. Gruß --Definitiv (Diskussion) 09:42, 28. Nov. 2014 (CET)
- Vor gut zwei Jahren gab es schon einmal eine gleichartige Diskusion, in der es auch um „Steuergemeinden“, „Katastergemeinden“, „Spezialgemeinden“, „Gemeindeordnung 1845“ usw. im selben damaligen Kreis Siegburg ging. Auch bei Bülgenauel bzw. Uckerath stellt sich aus meiner Sicht alleine die Frage, ob Bülgenauel für seine „Kommunal-Bedürfnisse einen eigenen Haushalt, es sei auf den Grund eines besonderen Etats oder einer Abtheilung des Bürgermeisterei-Etats“ hatte. Wenn ja, dann war Bülgenauel eine Gemeinde im Sinne der Gemeindeordnung der Rheinprovinz von 1845. Die Zuordnung „Steuer-Gemeinde“ im Amtsblatt von 1852 deutet eigentlich darauf hin. Dummerweise gibt es für den Regierungsbezirk Köln nicht ein gleichartiges Nachschlagewerk wie für den Regierungbezirk Düsseldorf. Dort wird bei allern Bürgermeistereien aufgeführt, ob die Bürgermeisterei ein Gemeindeverband (= Gemeinde im Sinne einer Sammtgemeinde) ist und die zugehörenden Teile einen „ungetrennten“ oder einen „abgesonderten“ Gemeindehaushalt fürhrten.
- Ein anderes Verständnis bezuglich eigenständige und damit ehemalige Gemeinde, ebenfalls bezugnehmend auf die Rheinprovinz-Gemeindeordnung 1845 und ebenfalls auf dem Gebiet des Ex-Großherzogtums-Berg gibt es innerhalb von Wikipedia in einem bestimmten regionalen Bereich. Da wird serienweise die Behauptung aufgestellt, jede Bauerschaft sei durch die Rheinprovinz-Gemeindeordnung 1845 in eine Gemeinde umgewandelt worden (Beispiel „Kleine Höhe“ und dortige Dikussion). Intressant ist in diesem Zusammenhang, dass einerseits die Bürgermeisterei Hardenberg seit 1846 eine Gemeinde bildete, gleichzeitig aber auch die zugehörenden Honschaften bzw. Bauerschaften aufgrund des selben Gesetzes Gemeinden wurden.
- Zumindet zur Zeit sind mir die NRW-Ortsatikel diesbezüglich relativ egal. Auch in anderen Artikeln gibt es genügend Ungereimtheiten. Gruß --Update (Diskussion) 23:57, 28. Nov. 2014 (CET)
- Hallo Update, 1) Zur Signifikanz der Steuergemeindenliste: Die Liste der Steuergemeinden korrespondiert auch anderswo durchgehend nicht mit den tatsächlich bestehenden politischen Gemeinden. Beispiel Landkreis Köln: Die politischen Gemeinden Geyen, Sinnersdorf und Stotzheim tauchen nicht als Steuergemeinden auf. Beispiel Kreis Bergheim: Die politischen Gemeinden Kenten, Wiedenfeld, Zieverich, Angelsdorf, Elsdorf tauchen sämtlich nicht als Steuergemeinden auf. Umgekehrt die Abweichung im Kreis Mülheim/Rhein: Die Steuergemeinden Lind, Oberzündorf, Niederzündorf, Bleifeld, Forstbach und viele weitere waren keine politischen Gemeinden. Ebenso im Siegkreis: Die Steuergemeinden Honrath, Courscheid, Söven, Striefen, Adscheidt, Bülgenauel, Lichtenberg, Wellesberg, Berghausen, Birlinghoven, Hasenpohl, Oberhau, Oehlinghoven, Rauschendorf, Vinxel, Wahlfeld, Halft, Linkenbach, Leuscheid, Höhe und noch ein Dutzend weitere waren ebenfalls keine politischen Gemeinden. Also: Steuergemeinden und politische Gemeinden zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe.
- 2) Ja, der eineindeutige Zusammenhang "hatte vor 1845 eigenen Haushalt" <=> "wurde 1845/46 eigene politische Gemeinde" besteht. Im RB Düsseldorf passt das in allen Fällen, siehe die Beschreibungen von Viebahn von 1836 und die Gemeindebildung von 1845/46. Dass es keinen Viebahn für den RB Köln gibt, ist aber kein Problem, denn eine implizierende "Wenn-Dann" Herleitung ist überhaupt nicht nötig. Das Amtsblatt für den RB Köln verkündet 1846 nämlich explizit und flächendeckend (und mehr Beweis geht wohl kaum), welche Gemeinden im RB Köln gebildet wurden. Beispiele im Siegkreis: Bürgermeisterei Ruppichteroth, 2 Gemeinden, Bürgermeisterei Neunkirchen, 2 Gemeinden, Bürgermeisterei Hennef, 2 Gemeinden, Bürgermeisterei Uckerath, 1 Gemeinde, Bürgermeisterei Lauthausen, 4 Gemeinden, Bürgermeisterei Königswinter, 4 Gemeinden usw.
- 3) Zur Bürgermeisterei Hardenberg: Ja, die bildete 1845 eine Gemeinde, ist ja auch schon im Viebahn von 1836 glasklar so angekündigt ("Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt"). Aufgrund dieser Tatsache sind dann ja auch überhaupt erst die Langenberger auf die Barrikaden gegangen und erreichten 1859 dass sie aus Hardenberg als eigene Gemeinde herausgelöst wurden. Auch die anderen Dörfer, Honnschaften und Bauerschaften der Bürgermeisterei Hardenberg wurden 1845/46 sämtlich keine eigenen politische Gemeinden; wenn das irgendwo behauptet wird, ist das schlichtweg falsch. Sie waren/sind jedoch sehr wohl so was wie "Katastergemeinden", denn für sie werden eigene Grundbücher geführt und sie bilden bis auf den heutigen Tag eigene „Gemarkungen“, siehe Liste der Gemarkungen in Nordrhein-Westfalen. Aber auch Katastergemeinden oder Gemarkungen sind keine politischen Gemeinden, genau so wenig wie die Steuergemeinden.
- 4) "Auch in anderen Artikeln gibt es genügend Ungereimtheiten." Kein Grund zur Resignation, sondern Ansporn ;-) Gruß --Definitiv (Diskussion) 11:11, 29. Nov. 2014 (CET)
- Danke für die ausführliche, gut begründete und belegte Antwort. Wie gesagt, NRW-Ortsartikel haben derzeit bei mir keine Priorität mehr, auch wenn Bülgenauel von meinem Wohnort mit dem PKW weniger als eine halbe Stunde entfernt ist. Zu "Hardenberg": schön, das sehe das genau so, dass die bergischen Honnschaften und Bauerschaften 1845 keine Landgemeinden wurden. In irgendeinem Hinterstübchen gab's dann seitens der Verfechter der Theorie "Bauerschaft immer Landgemeinde" noch eine ergebnislose Diskussion. Ich habe jetzt mal Große Höhe, Kuhlendahl, Kleine Höhe, Untensiebeneick, Obensiebeneick, Dönberg, Richrath, Voßnacken, Rottberg, Windrath, Nordrath und Wallmichrath (allesamt damals zur Bürgermeisterei Hardenberg gehörend und laut Wikipediaartikel 1845 aufgrund der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz in eine Gemeinde umgewandelt wurden in meine Beobachtungsliste genommen. Bin mal gespannt. Ansonsten, solches "Ansporn"-Gelaber, bezogen auf meine Person, habe ich nicht nötig und ich bitte darum dieses zukünftig zu unterlassen. --Update (Diskussion) 00:05, 30. Nov. 2014 (CET)
- Kein Problem, werde mich in Zukunft bemühen, jedes auch nur ansatzweise nett gemeinte oder einen augenzwinkernden Unterton beinhaltende Gelaber, vielleicht sogar noch mit einem unangemessenem Smiley versehen, strikt zu unterlassen und einen soweit wie möglich trocken-sachlich-amtlich-juristischen Ton anschlagen. Dieser möglicherweise meiner rheinischen Abstammung oder meinem zu geringen Alter geschuldete Wesenszug macht mir leider immer wieder zu schaffen, aber ich arbeite dran.--Definitiv (Diskussion) 10:19, 30. Nov. 2014 (CET)
- Danke für die ausführliche, gut begründete und belegte Antwort. Wie gesagt, NRW-Ortsartikel haben derzeit bei mir keine Priorität mehr, auch wenn Bülgenauel von meinem Wohnort mit dem PKW weniger als eine halbe Stunde entfernt ist. Zu "Hardenberg": schön, das sehe das genau so, dass die bergischen Honnschaften und Bauerschaften 1845 keine Landgemeinden wurden. In irgendeinem Hinterstübchen gab's dann seitens der Verfechter der Theorie "Bauerschaft immer Landgemeinde" noch eine ergebnislose Diskussion. Ich habe jetzt mal Große Höhe, Kuhlendahl, Kleine Höhe, Untensiebeneick, Obensiebeneick, Dönberg, Richrath, Voßnacken, Rottberg, Windrath, Nordrath und Wallmichrath (allesamt damals zur Bürgermeisterei Hardenberg gehörend und laut Wikipediaartikel 1845 aufgrund der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz in eine Gemeinde umgewandelt wurden in meine Beobachtungsliste genommen. Bin mal gespannt. Ansonsten, solches "Ansporn"-Gelaber, bezogen auf meine Person, habe ich nicht nötig und ich bitte darum dieses zukünftig zu unterlassen. --Update (Diskussion) 00:05, 30. Nov. 2014 (CET)
- 4) "Auch in anderen Artikeln gibt es genügend Ungereimtheiten." Kein Grund zur Resignation, sondern Ansporn ;-) Gruß --Definitiv (Diskussion) 11:11, 29. Nov. 2014 (CET)
Bungert und Bitze
[Quelltext bearbeiten]Bitze verlinkt einen Ort. Bitze (Begriffsklärung) verlinkt wieder Streuobstwiese. Ist bekannt, was dort unter Bitze zu verstehen ist, bzw. was Bungert und Bitze unterscheidet? --Diwas (Diskussion) 21:56, 2. Dez. 2017 (CET)