Diskussion:Landgericht Landsberg

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Martinus KE in Abschnitt Funktion als Appellationsgericht
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Funktion als Appellationsgericht

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Im Artikel Münchner Weihnachtstumulte (1830) ist zu lesen:

Auch nachdem das Landsberger Appellationsgericht die Anführer am 11. August 1831 vom Vorwurf der revolutionären Verschwörung freigesprochen hatte, blieb Ludwig I. von Misstrauen gegenüber der Burschenschaft erfüllt.

Bislang ist hier im Artikel viel die Rede von im Lauf der Jahrhunderte wechselnder räumlicher Zuständigkeit und von verschiedenen Verwaltungs-/Gerichtsebenen, aber nicht von der Funktion als Appellationsgericht. Wie kam es, dass (beispielsweise) in dem Fall von 1830 Landsberg für eine Münchner Angelegenheit zuständig wurde, obwohl die Stadt gar nicht im Gerichtsbezirk lag? – War das vielleicht gerade der Sinn der Sache? Dass bei der Appellation ein anderes Gericht die Sache unvoreingenommen neu prüfen sollte?

Der unter Münchner Weihnachtstumulte ebenfalls verlinkte Artikel Berufung (Recht) stellt (wenn ich recht sehe) nur die aktuellen Verhältnisse dar, aber nicht jene in den diversen historischen deutschen Staaten. -- Martinus KE (Diskussion) 14:32, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten