Diskussion:Radverkehrsanlage
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Bilderdiskussion
[Quelltext bearbeiten]sind beide falsch, vgl. die Fotos
--Rustikal (Diskussion) 19:34, 8. Apr. 2016 (CEST)
Bild zeigt gemeinsamen Geh- und Radweg
[Quelltext bearbeiten]Das Bild zeigt einen Geh-und Radweg und somit per Definition keine Radverkehrsanlage da der primäre und bevorrechtigte Nutzer Fußgänger sind. --45.14.233.130 00:14, 2. Sep. 2024 (CEST)
- Ein gemeinsamer Geh- und Radweg hat mMn keine bevorrechtigte Nutzergruppe, woraus sollte dies resultieren?
- Allerdings stimme ich zu, dass es wohl bessere Bilder gäbe eine Radverkehrsanlage zu beschreiben, auch wenn das aktuelle Bild eine solche darstellt. Es ist anzumerken, dass dies eine doch sehr häufig angeordnete Anlage für den Radverkehr ist. --Regura (Diskussion) 10:09, 26. Sep. 2024 (CEST)
Zweirichtungsradweg ohne Benutzungspflicht
[Quelltext bearbeiten]Es ist nicht klar, was die Quelle für die Darstellung ist, bei Zweirichtungsradwegen ohne Benutzungspflicht würden "die linksseitige Benutzbarkeit durch das Zusatzzeichen 1022-10 Radverkehr frei ohne Hauptschild angezeigt." Ich kenne Beispiele, bei denen eine andere Beschilderung angewandt wird. So oder so sollte die Aussage belegt werden. Außerdem geht aus der Formulierung nicht hervor, ob es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung oder um die Wiedergabe einer Rechtsnorm handelt. --Jazzman 23:02, 24. Sep. 2024 (CEST)