Gerichtsbezirk Peuerbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Peuerbach

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Peuerbach
 Landesgericht Wels
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Grieskirchen
Sitz des Gerichts Peuerbach
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Wels
Fläche 222,61 km2
Aufgelöst 1. Jänner 2014
Zugeteilt zu Eferding, Grieskirchen
Gerichtsbezirk Peuerbach Ende 1922

Der Gerichtsbezirk Peuerbach war ein dem Bezirksgericht Peuerbach unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Grieskirchen (Bundesland Oberösterreich).

Der Gerichtsbezirk Peuerbach wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Steuergemeinden Eschenau, Natternbach, Neukirchen am Walde, Peuerbach, Bruck an der Aschach, Steegen und Waasen.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Engelszell, Raab und Schärding den Bezirk Schärding.[3]

1911 wurde aus dem Gerichtsbezirk Peuerbach gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Grieskirchen und dem Gerichtsbezirk Haag am Hausruck der Bezirk Grieskirchen gebildet, wobei die Bezirkshauptmannschaft per 1. Juli 1911 ihre Tätigkeit aufnahm.[4]

1923 wurden durch die Auflösung des Gerichtsbezirks Waizenkirchen im Bezirk Eferding die Gemeinden des Gerichtsbezirks Waizenkirchen auf die Gerichtsbezirke Eferding, Grieskirchen und Peuerbach aufgeteilt, wobei dem Gerichtsbezirk Peuerbach die Gemeinden Heiligenberg, Kallham und Waizenkirchen zufielen.[5]

Die im Sinne der Verwaltungsreform sowie Budgeteinsparungen 2011/12 begonnene Diskussion über die Schließung von Bezirksgerichten führte zur Entscheidung, das Bezirksgericht Peuerbach zu schließen, da hier 2012 lediglich eine volle Richterplanstelle bestand.[6] Die Auflösung des Gerichtsbezirks Peuerbach wurde schließlich im Juni 2012 verordnet und per 1. Jänner 2014 rechtswirksam. Aufgrund der Verordnung wurden die fünf Gemeinden Eschenau im Hausruckkreis, Heiligenberg, Natternbach, Neukirchen am Walde und St. Agatha Teil des Gerichtsbezirks Eferding und die fünf Gemeinden Bruck-Waasen, Kallham, Peuerbach, Steegen und Waizenkirchen Teil des Gerichtsbezirks Grieskirchen.[7]

Gerichtssprengel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel umfasste mit den zehn Gemeinden Bruck-Waasen, Eschenau im Hausruckkreis, Heiligenberg, Kallham, Natternbach, Neukirchen am Walde, Peuerbach, St. Agatha, Steegen und Waizenkirchen den nördlichen Teil des Bezirkes Grieskirchen.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns vom Jahre 1911, Stück XVI., Nr. 21: Kundmachung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Österreich ob der Enns vom 25. April 1911, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Grieskirchen.
  5. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1923. 79. Stück, Nr. 391: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1923 über die Zuweisung der Ortsgemeinden...“
  6. Oberösterreichische Nachrichten „Bezirksgerichte: Für neun Standorte wird es eng“, 18. Jänner 2012
  7. BGBl. II Nr. 205/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012