Gottfried Weiss (Jurist)

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Gottfried Ernst Weiss (* 15. Februar 1892 in St. Gallen; † 11. November 1956 in Zollikon) war ein Schweizer Rechtswissenschaftler.

Gottfried Weiss besuchte das Gymnasium in Winterthur. Nach Studium und der Promotion 1914 in Zürich war er Sekretär des Bundesgerichts und ab 1923 Rechtsanwalt. Nach der Habilitation 1936 wurde er 1945 Ordinarius für Zivilgesetzbuch und Handelsrecht an der Universität Zürich. Zu seinen Schülern gehörte Mario Pedrazzini. Weiss wohnte ab Mitte der 1940er in Küsnacht.[1]

Schriften (Auswahl)

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  • Die Eintragswirkungen des Güterrechtsregisters und ihre Beziehungen zum Grundbuchrecht. Ein Beitrag zum neuen schweizerischen Zivilrecht. St. Gallen 1915, OCLC 81770122.
  • Das Recht der Grundpfandgläubiger an den Erträgnissen des verpfändeten Grundstückes. St. Gallen 1936, OCLC 493387102.
  • mit Ernst Wolfer (Hrg.): Sammlung eidgenössischer und kantonaler Entscheidungen zum schweizerischen Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht, umfassend den Zeitraum 1922–1937. Schulthess Juristische Medien, Zürich 1951.
  • Zum schweizerischen Aktienrecht. Stämpfli, Bern 1968.

Einzelnachweise

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  1. Die Herren vom runden Tisch. In: Küsnachter Jahrheft. 1985, S. 38. (Digitalisat)