Regierung Jan Stráský

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Die letzte tschechoslowakische Regierung Jan Stráský, geführt durch den Ministerpräsidenten Jan Stráský, befand sich im Amt vom 2. Juli 1992 bis 31. Dezember 1992. Sie folgte der Regierung Marián Čalfa II. Nach dem 1. Januar 1993 gab es keine gemeinsamen Regierungen mehr, sondern nur die Regierung der zwei neu entstandenen Staaten Tschechische Republik und Slowakische Republik.

Regierungsbildung, Programm

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Die Regierung Jan Stráský wurde gebildet, nachdem die Regierung Marián Čalfa II am 26. Juni 1992 ihren Rücktritt erklärte und bis zum 2. Juli 1992 die Amtsgeschäfte kommissarisch weiterführte.[1][2]

Die Regierung Jan Stráský war die letzte gemeinsame Regierung der föderalen Tschechoslowakei, nach dem 1. Januar 1993 amtierten in den beiden neu entstandenen Staaten Tschechische Republik und Slowakische Republik die Regierungen der Tschechischen Republik (die erste war die Regierung Václav Klaus I) beziehungsweise die Regierungen der Slowakischen Republik (die erste war die Regierung Vladimír Mečiar II). Sowohl die Regierung Václav Klaus I wie auch Vladimír Mečiar II waren im Amt bereits vor dem 1. Januar 1993 als Regierungen der Teilrepubliken der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (1990–1992). Sie wurden per Gesetze über die Kontinuität der Teilrepubliken ermächtigt, als legale Regierungen der zwei neu entstandenen Staaten im Amt zu bleiben.[3][1]

Die Parteien einigten sich darauf, den gemeinsamen Staat zum Jahresende aufzulösen und die beiden Teilstaaten unabhängig werden zu lassen. Daher erhielt die gebildete Föderationsregierung nur noch ein beschränktes Mandat, einzelne Ministerien waren nicht mehr eigenständig besetzt worden beziehungsweise im Laufe der Zeit wurden aufgelöst, und die Regierung übertrug ihre Kompetenzen nach und nach auf die Regierungen der Teilrepubliken.[1] Die Auflösung der Tschechoslowakei zum 31. Dezember 1992 wurde am 25. November 1992 durch das Verfassungsgesetz 542/1992 Sb. beschlossen.[4]

Regierungszusammensetzung

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Die Minister befanden sich während der gesamten regulären Amtsperiode im Amt (vom 2. Juli 1992 bis 31. Dezember 1992) wenn nicht anders angegeben.[5]

Parteizugehörigkeit

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Die am 2. Juli 1992 eingesetzte Regierung setzte sich aus 10 Mitgliedern folgender Parteien zusammen:

Regierungen der Teilrepubliken

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Parallel zur Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik hatten die beiden Teilrepubliken (Tschechische Republik und Slowakische Republik) ebenfalls eine eigene Regierung:

Einzelnachweise

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  1. a b c Od Pražského jara do Revoluce 1989, auf: www.vlada.cz/.../historie, Website der Regierung der Tschechischen Republik, Geschichte des Amtes der Regierung, tschechisch
  2. F. Čapka: Dějiny zemí Koruny české v datech, Abschnitt 1992, online auf: www.libri.cz/databaze/
  3. Für die Regierung der Tschechischen Republik s. Ústava České republiky (Verfassung der Tschechischen Republik) vom 1. Januar 1993, dort Art. 108, In: Verfassungsgesetz 1/1993 Sb., online auf: www.psp.cz/docs/...; für die Regierung der Slowakischen Republik s. Ústava Slovenskej republiky (Verfassung der Slowakischen Republik), dort Artikel 154 Abs. 2, In: Verfassungsgesetz 460/1992 Zb., online auf: sk.wikisource.org/..., sowie s. für beide auch Ústavní zákon o zániku České a Slovenské Federativní Republiky 542/1992 Sb., dort Artikel 5, online auf: www.psp.cz/...
  4. Ústavní zákon o zániku České a Slovenské Federativní Republiky 542/1992 Sb., online auf: www.psp.cz/...
  5. Vláda Jana Stráského (2. Juli-31. Dezember 1992), Website der Regierung der Tschechischen Republik, Übersicht über die Regierung Jan Stráský, online auf: www.vlada.cz/...