Vertretungskörperschaft
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Unter Vertretungskörperschaft versteht man die Vertretung der Bürger als Hauptorgan einer kommunalen Gebietskörperschaft. In Deutschland gibt es hierfür verschiedene Bezeichnungen:
- für Kreise und Landkreise: Kreistag
- für Städte: Stadtverordnetenversammlung, Stadtrat, Stadtvertretung
- für Gemeinden: Gemeinderat, Gemeindevertretung (Hessen)
- in Stadtstaaten in den Bezirken: Bezirksversammlung
Immer gemeint ist das Gremium auf kommunaler Ebene, in dem sich die in der Kommunalwahl gewählten Bürger versammeln. In Landkreisen und Städten ist die Vertretungskörperschaft das höchste Gremium, sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht zur laufenden Verwaltung zählen und erlässt beispielsweise Satzungen.