Führerschein weg - was nun?
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Das Fahrverbot kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldbescheid oder von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden. Es gilt für ein bis drei, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt, so entzieht ihm das Gericht den Führerschein, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist etwa bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder bei Unfallflucht der Fall. Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere bei Erkrankungen, körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln oder wenn der Fahrzeugführer acht Punkte oder mehr in Flensburg hat.
- Wie unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Was sind sogenannte Regelfahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- Welche Regelfahrverbote gibt es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- Wann gilt Alkohol im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat?
- Wann kann die Behörde von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen?
- Wie wird die Verbotsfrist bei einem von der Verwaltungsbehörde verhängten Fahrverbot berechnet?
- Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
- Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden?
- Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
- Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
Otto N. Bretzinger
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den WoltersKluwer - Steuertipps Verbauchercontent.
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Führerschein weg - was nun? - Otto N. Bretzinger
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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Fahrverbot als Nebenfolge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
1.1 Regelfahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
1.1.1 Geschwindigkeitsverstöße
1.1.2 Rotlichtverstöße
1.1.3 Abstandsverstöße
1.1.4 Überholverstöße
1.2 Fahrverbot wegen grober und beharrlicher Pflichtverletzungen
1.2.1 Grober Verkehrsverstoß
1.2.2 Beharrlicher Verkehrsverstoß
1.3 Fahrverbot wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
1.3.1 Feststellung des Verkehrsverstoßes
1.3.2 Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
1.3.3 Regelfahrverbote bei Trunkenheitsfahrten als Ordnungswidrigkeit
1.4 Absehen vom (Regel-)Fahrverbot
1.4.1 Besondere Härte
1.4.2 Bußgelderhöhung
1.5 Verfahren bei der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht
1.5.1 Verfolgbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit
1.5.2 Anhörung des Betroffenen
1.5.3 Abschluss des Vorverfahrens durch Erlass eines Bußgeldbescheids
1.5.4 Rechtsschutz des Betroffenen
1.5.5 Verfahren nach Einspruch des Betroffenen
1.6 Berechnung der Fahrverbotsfrist
1.7 Viermonatige Abgabefrist (Schonfrist)
1.8 Folgen des Fahrens trotz Fahrverbot
2 Überblick über die Verhängung eines Fahrverbots durch das Gericht
2.1 Fahrverbot als Nebenstrafe
2.2 Fahrverbot zur Haftvermeidung
2.3 Regelfahrverbote
2.4 Wirksamkeit des Fahrverbots
2.5 Fahrverbotsfrist
3 Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht
3.1 Voraussetzungen
3.1.1 Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
3.1.2 Ungeeignetheit zur Führung eines Kraftfahrzeugs
3.1.3 Regelfälle
3.2 Wirksamwerden der Entziehung der Fahrerlaubnis
3.3 Einziehung des Führerscheins und Vollstreckung
3.4 Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
3.4.1 Dauer der Sperrfrist
3.4.2 Bemessung der Fahrerlaubnissperre
3.4.3 Beginn und Berechnung der Fahrerlaubnissperre
3.4.4 Vorzeitige Aufhebung der Sperre
3.4.5 Neuer Antrag auf Fahrerlaubnis
4 Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
4.1 Fehlende Eignung und Befähigung des Führerscheininhabers
4.1.1 Körperliche Mängel
4.1.2 Geistige Mängel
4.1.3 Hohes Alter
4.1.4 Charakterliche Mängel
4.1.5 Mangelnde Befähigung
4.1.6 Verfahren
4.1.7 Eintragungen im Fahreignungsregister
4.2 Folgen der Entziehung der Fahrerlaubnis
Führerschein weg - was nun?: kurz&konkret!
Bußgeld und Punkte wegen eines Verkehrsverstoßes sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn der Betroffene wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Möglich ist das durch die Anordnung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Unterschied zwischen diesen beiden Sanktionen liegt zum einen in der Dauer und zum anderen darin, dass bei der Entziehung der Fahrerlaubnis im Gegensatz zum Fahrverbot der Führerschein ungültig ist und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Das Fahrverbot kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldbescheid oder von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden. Es gilt für ein bis drei, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist regelmäßig unter anderem bei Trunkenheit im Straßenverkehr oder bei Unfallflucht der Fall. Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere bei Erkrankungen, körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln oder wenn der Fahrzeugführer acht Punkte oder mehr in Flensburg hat.