Der Bezirk Kladno (tschechisch Okresní hejtmanství Kladno) war ein Politischer Bezirk im Königreich Böhmen. Der Bezirk umfasste Gebiete in Mittelböhmen im heutigen Středočeský kraj (Okres Kladno). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Kladno (Kladno). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil Tschechiens.

Geschichte

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Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Das später Gebiet des Bezirks Kladno war 1868 zunächst Teil des Bezirks Smichow, der aus den Gerichtsbezirken Smichow (tschechisch soudní okres Smíchov), Unhošt (Unhošť) und Königsaal (Zbraslav) gebildet wurde.[2]

1877 wurde im Bezirk Smichow die Errichtung des Gerichtsbezirks Kladno bestimmt, der aus sieben Gemeinden des Gerichtsbezirks Unhošt gebildet wurde[3] und dessen Errichtung am 1. Mai 1878 amtswirksam wurde.[4]

Per 1. Oktober 1893 erfolgte die Abspaltung der Gerichtsbezirke Kladno und Unhošt, die in der Folge gemeinsam den Bezirk Kladno bildeten.[5]

1900 beherbergte der Bezirk Kladno 70.474 Menschen, die auf einer Fläche von 286,36 km² bzw. in 45 Gemeinden lebten.[6]

Der Bezirk umfasste 1910 eine Fläche von 286,36 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 80,785 Personen. Von den Einwohnern hatten 1910 79.172 Tschechisch[7] und 1.412 Deutsch Umgangssprache angegeben. Weiters lebten im Bezirk 201 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörten zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 45 Gemeinden bzw. 45 Katastralgemeinden.[8]

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, XXXIII. Stück, Nr. 97: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, XLII. Stück, Nr. 118: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, LX. Stück, Nr. 113: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung des politischen Amtsbezirkes Smichov und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Kladno in Böhmen“
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 632
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 732

Literatur

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