„Refah Partisi“ – Versionsunterschied
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Die '''Wohlfahrtspartei''' ('''''R'''efah '''P'''artisi'', '''RP''') war eine Partei in der [[Türkei]], die [[1983]] nach dem Verbot der ''Nationalen Heilspartei'' gegründet und [[1998]] selbst verboten wurde. Unabhängige Organisationen wie die [[Friedrich-Ebert-Stiftung|Friedrich Ebert Stiftung]] beschreiben sie auch als islamistisch<ref>[http://www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E10E7 Friedrich Ebert Stiftung zum Islamismus]</ref>. Die Auslandsabteilung firmiert unter dem Titel [[Islamische Gemeinschaft Milli Görüş|Islamische Gemeinschaft Milli Görüş e.V.]] Die Partei bildete zusammen mit der [[Partei des Rechten Weges]] einmal die türkische Regierung (1996-1997). Ihrer Selbstbeschreibung zufolge war sie die politische Partei der [[Milli Görüş|Milli Görüş-Bewegung]]. Ihre heute existierende Nachfolgepartei ist die [[Partei der Glückseligkeit]]. Die derzeit allein regierende ''[[Adalet ve Kalkınma Partisi]]'' ist nach Spaltung der Wohlfahrtspartei aus ihr hervorgegangen. |
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Die Wohlfahrtspartei wurde 1983 als Nachfolgepartei der nach dem [[Militärputsch in der Türkei 1980|Militärputsch von 1980]] verbotenen ''[[Nationale Heilspartei|Nationalen Heilspartei]]'' (''Milli Selamet Partisi'') gegründet. |
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Vorsitzende der Partei waren nacheinander Ali Türkmen, Ahmed Tekdal und [[Necmettin Erbakan]], der auch Ministerpräsident der Türkei war. Der heutige türkische Ministerpräsident [[Recep Tayyip Erdoğan]] war stellvertretender Vorsitzender der Partei und gehörte ihrer Nachfolgerpartei, der ''[[Fazilet Partisi]]'', bis zu seinem Austritt 1998 an. |
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2001 gründete er mit anderen ehemaligen Mitgliedern der Wohlfahrtspartei die [[Adalet ve Kalkınma Partisi|AKP]], die seit [[2002]] alleine die Regierung bildet. |
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Nachfolgepartei der Tugendpartei ist die [[Partei der Glückseligkeit]] (''Saadet Partisi''), die radikalere Positionen vertritt. Seit [[2002]] ist sie nicht mehr im türkischen Parlament vertreten, da sie nur 2,5% der Stimmen gewinnen konnte. |
Nachfolgepartei der Tugendpartei ist die [[Partei der Glückseligkeit]] (''Saadet Partisi''), die radikalere Positionen vertritt. Seit [[2002]] ist sie nicht mehr im türkischen Parlament vertreten, da sie nur 2,5% der Stimmen gewinnen konnte. |
Version vom 16. November 2008, 21:55 Uhr
Die Wohlfahrtspartei (Refah Partisi, RP) war eine Partei in der Türkei, die 1983 nach dem Verbot der Nationalen Heilspartei gegründet und 1998 selbst verboten wurde. Unabhängige Organisationen wie die Friedrich Ebert Stiftung beschreiben sie auch als islamistisch[1]. Die Auslandsabteilung firmiert unter dem Titel Islamische Gemeinschaft Milli Görüş e.V. Die Partei bildete zusammen mit der Partei des Rechten Weges einmal die türkische Regierung (1996-1997). Ihrer Selbstbeschreibung zufolge war sie die politische Partei der Milli Görüş-Bewegung. Ihre heute existierende Nachfolgepartei ist die Partei der Glückseligkeit. Die derzeit allein regierende Adalet ve Kalkınma Partisi ist nach Spaltung der Wohlfahrtspartei aus ihr hervorgegangen.
Geschichte
Die Wohlfahrtspartei wurde 1983 als Nachfolgepartei der nach dem Militärputsch von 1980 verbotenen Nationalen Heilspartei (Milli Selamet Partisi) gegründet.
Vorsitzende der Partei waren nacheinander Ali Türkmen, Ahmed Tekdal und Necmettin Erbakan, der auch Ministerpräsident der Türkei war. Der heutige türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan war stellvertretender Vorsitzender der Partei und gehörte ihrer Nachfolgerpartei, der Fazilet Partisi, bis zu seinem Austritt 1998 an. 2001 gründete er mit anderen ehemaligen Mitgliedern der Wohlfahrtspartei die AKP, die seit 2002 alleine die Regierung bildet. Nachfolgepartei der Tugendpartei ist die Partei der Glückseligkeit (Saadet Partisi), die radikalere Positionen vertritt. Seit 2002 ist sie nicht mehr im türkischen Parlament vertreten, da sie nur 2,5% der Stimmen gewinnen konnte.
Die Regierungszeit und die Schließung der Partei
Bei den Wahlen vom 24. Dezember 1995 gewann die Wohlfahrtspartei mit 21,4% der Stimmen die Wahlen, doch weder mit der Mutterlandspartei von Mesut Yılmaz noch mit der Partei des Rechten Weges von Tansu Çiller kam es zunächst zu einer Einigung zur Gründung einer Koalitionsregierung. Präsident Süleyman Demirel beauftragte nun Yılmaz mit der Gründung der Regierung. Erst am 6. März 1996 konnte schließlich eine Regierung gegründet werden. Es kam zur kurzlebigen Koalition zwischen der Mutterlandspartei und der Partei des Rechten Weges (die Anayol-Regierung). Nach Auflösung dieser Koalition bekam erneut Erbakan den Auftrag zur Regierungsbildung. Am 28. Juni 1996 kam es zur Koalitionsregierung mit der Partei des Rechten Weges (die Refahyol-Regierung, die 54. Regierung der Türkei). In der Folgezeit kam es im Land verstärkt zu Laizismus-Debatten, die zu den Entscheidungen des Nationalen Sicherheitsrats vom 28. Februar 1997 führten. Zu diesen Entscheidungen führte die Untersuchung eines Berichts des türkischen Geheimdienstes über "fundamentalistische Aktivitäten im Land". Nach den Entscheidungen vom 28. Februar (auf die in der türkischen Literatur auch als Postmoderner Putsch verwiesen wird) wurde die Wohlfahrtspartei verstärkt unter Druck gesetzt. Als Versuch zum Erhalt der Regierung sollte es zum zwischen Erbakan und Çiller abgemachten Tausch der Ämter kommen: Çiller sollte Ministerpräsidentin werden, aber ihre Regierung wieder mit Erbakan gründen. Erbakan reichte am 18. Juni 1997 seinen Rücktritt ein.
Der Abmachung zwischen beiden Parteien zog Präsident Demirel einen Strich durch die Rechnung: er beauftragte nicht Çiller sondern Yılmaz mit Gründung der Regierung. Die 55. Regierung wurde am 30. Juni 1997 zwischen der Mutterlandspartei, der Demokratischen Linkspartei und der Demokratischen Türkei-Partei (die von Politikern, die aus Protest gegen die Koalition mit der Wohlfahrtspartei die Partei des Rechten Weges verlassen hatten, kürzlich gegründet worden war) gebildet.
Derweil hatte der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs Vural Savaş am 21. Mai 1997 ein Schließungsverfahren gegen die Wohlfahrtspartei mit der Begründung, die Wohlfahrtspartei sei zum Brennpunkt anti-laizistischer Aktivitäten geworden, eröffnet. Das Verfassungsgericht fällte am 16. Januar 1998 das Urteil zur Schließung der Wohlfahrtspartei.
Das Urteil führte zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der hinsichtlich des Schließungsurteils allerdings keine Menschenrechtsverletzungen feststellte.