Benutzer:SVL/Baustelle/Wertgutachten

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Ein Wertgutachten dient zur Wertermittlung von Wirtschaftsgütern, Kapitalanlagen oder Immobilien. Ein Wertgutachten kann dabei von versierten Personen oder von Sachverständigen vorgenommen werden.

Bei Immobilien wird es vornehmlich im Auftrage von Kreditinstituten zur Ermittlung des Beleihungswertes erstellt. Auftraggeber ist in diesen Fällen entweder der Kreditnehmer oder das Kreditinstitut selbst.

Zwingend vorgeschrieben ist es hingegen bei Zwangsversteigerungen – hier wird das Wertgutachten durch das Vollstreckungsgericht, in der Regel bei einem vereidigten Sachverständigen beauftragt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige muss das Wertgutachten sodann nach den Richtlinien der

Wirtschaftsgüter

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