Diskussion:Melinda Esterházy

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Nadi2018 in Abschnitt Kapitel über das Vermögen
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Fideikommiss

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Es sollte einen Hinweis auf das Fideikommiss geben, siehe dazu auch: [1] (nicht signierter Beitrag von 5.146.34.52 (Diskussion) 14:45, 22. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Name

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Wessen Landes Staatsbürgerin ist den Frau Esterházy? Und welchen amtlich korrekten Namen trägt sie. Das Netz nennt sie oft Fürstin, obwohl sie das ja weder in Österreich noch in Ungarn sein kann. --84.153.35.250 21:50, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Adelsaufhebung vs Fürst und Fürstin

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Aktuell im Artikel steht (in der Reihenfolge des Auftretens):

  1. „Melinda Fürstin Esterházy de Galántha (* 24. Mai 1920 in Budapest; geb. Ottrubay; † 28. August 2014 in Eisenstadt) ...“
  2. „... war eine ungarisch-österreichische Adelige ...“
  3. „... und die Witwe des 1989 verstorbenen Paul V. Fürst Esterházy aus einem ehemals reichen Adelsgeschlecht Ungarns.“
  4. „In Ungarn von den Kommunisten nach 1945 enteignet, ...“
  5. „... 1955 wurden die Familienbesitztümer an Fürst Esterházy zurückgegeben.“
  6. „Nach dem Tod von Fürst Paul V. 1989 wurde die kinderlose Fürstin Melinda Esterházy Alleinerbin.“
  7. „Der Neffe ihres Mannes, Fürst Anton II. Esterházy ...“

Zu den Punkten:

  • Ad 1, 3, 5 6 und 7: Die 1921 zur ungarischen Staatsbürgerschaft optierten Esterházys waren seit der Aufhebung des Adels und der Adelstitel/-bezeichnungen in Ungarn mit Jänner 1947 keine Fürsten mehr, noch durften sie danach Fürst als Namensbestandteil führen (siehe im Detail dazu meinen Diskussionsbeitrag auf Diskussion:Paul V. Esterházy de Galantha#Adelsaufhebung vs. Fürst).
  • Ad 1: Melinda Fürstin Esterházy de Galántha war nie ihr Name. 1946 mit der Heirat von Fürst Paul V. Esterházy durfte auch sie, die geborene Melinda Ottrubay, sich mit dem Adelstitel Fürstin schmücken, dies galt aber gerade mal weniger als ein Jahr. Ab Jänner 1947 - und damit für den größten Teil ihres Lebens - war ihr amtlicher Name Melinda Esterházy, war sie keine Fürstin mehr und durfte auch nicht Fürstin als Namensbestandteil führen.
  • Ad 2: "war ... Adelige erscheint mir ja nun doppelt falsch. Einerseits, weil die zu Monarchiezeiten bürgerlich geborene Ottrubay, frühestens erst 1946 mit der Heirat des Fürsten zur Fürstin wurde und dies gerade mal weniger als ein Jahr war (siehe oberhalb). Andererseits aber schon erst recht auch aus adelshistorischer Betrachtung, weil sie doch eine geborene Bürgerliche war. Und wenn ich das richtig verstanden habe, blieb eine "Bürgerliche" auch und trotz Heirat eine "Bürgerliche", es sei denn, sie höchstselbst wurde geadelt.
  • Ad 7: Der Neffe Anton Esterházy ist schon erst recht kein Fürst und trägt ebenso keinen Fürst als Namensbestandteil. Der Rotlink Anton II. Esterházy erscheint mir überdies überflüssig, da besagte Person wohl nicht die RK erfüllen wird. Neffe allein genügt bekanntlich nicht.
  • Ad 4 als Randbemerkung: Die Enteignung "nach 1945" ist zwar nicht gänzlich falsch, aber ungenau. Sie hat wohl erst 1947 mit dem Übergang von der Monarchie zur kommunistischen Volksrepublik stattgefunden.

--193.83.138.181 20:20, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Nachtrag:
Falls es noch eines offiziellen Beweises des amtlichen Familiennamens des Ehepaares Melinda und Paul Esterházy bedarf, hier ist er: Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen. Anlage 2 Gemäß Art. VI Abs. 3, BGBl. I Nr. 75/1999, idF BGBl. I Nr. 108/2005 (VFB). Gesamte Rechtsvorschrift idgF im RIS (Hervorhebung durch mich, die IP):
  • „Pachtvertrag, abgeschlossen zwischen der Verlassenschaft nach Dr. Paul Esterhazy, vertreten durch die Alleinerbin Melinda Esterhazy, Betriebszentrale, 7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 5, einerseits und dem Land Burgenland andererseits vom 20. Februar 1991.“
  • „Benützungsvertrag, abgeschlossen zwischen Frau Melinda Esterhazy geb. Ottrubay, Betriebszentrale, 7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 5, als Eigentümerin einerseits und dem Land Burgenland andererseits vom 19. Mai 1993.“

--193.83.138.181 02:09, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Kapitel über das Vermögen

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Aus meiner Sicht gehören große Teile dieses Abschnitte in den Artikel über Paul Esterházy. Dort fand sich nichts über das Erbe, ich habe dies soeben in Kurzfassung ergänzt.--Nadi (Diskussion) 12:03, 5. Apr. 2021 (CEST)Beantworten