Wikipedia:Schnelllöschantrag
Als Schnelllöschung bezeichnet man das Löschen einer Seite ohne vorherige siebentägige Löschdiskussion. Die Schnelllöschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen, die nicht erst ausdiskutiert werden müssen. Die genauen Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Schnelllöschkriterien festgelegt.
Alle Benutzer können Seiten zur Schnelllöschung vorschlagen, indem sie sie durch einen Schnelllöschantrag (SLA) in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen eintragen. Jeder Administrator (Admin) kann Schnelllöschungen durchführen, solange sie den folgenden Kriterien entsprechen.
Kriterien für eine Schnelllöschung
Artikellöschungen
- Grundmängel in Artikeln:
- Vandalismus
- Testseiten
- Ankündigungen von Artikeln
- Verworrene Inhalte, Texte ohne Definition oder Kontext
- Texte in falscher Sprache (Achtung: sind gegebenenfalls Importe, die übersetzt werden sollen!)
- Sinnentstellte Maschinenübersetzungen
- Fragen (gegebenenfalls bitte den Ersteller ansprechen)
- Bitte eine den Einzelpunkten entsprechende Begründung angeben.
- Scherzeinträge und Fakes: Bei Zweifeln, ob ein Artikel wirklich ein Scherz ist, sollte aber immer ein normaler Löschantrag gestellt werden.
- Zweifelsfreie Irrelevanz: Das dargestellte Lemma ist zweifelsfrei nicht relevant (Kleinstvereine, vollkommen unbekannte Personen). Bei zweifelhafter Relevanz ist stets ein normaler Löschantrag zu stellen. Die Tatsache, dass die Relevanz des Lemmas im Artikel nicht dargestellt ist, ist kein Schnelllöschgrund. Auch liegt keine zweifelsfreie Irrelevanz vor, wenn Tatsachen nicht belegt sind, die Relevanz eventuell begründen.
- Rechtswidrig: Seiten, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, beispielsweise Beleidigungen, Volksverhetzung, offensichtliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten und verleumderische Inhalte, letztere sollten anschließend einem Oversighter gemeldet werden.
- Offensichtliche Werbung: Texte, die offensichtlich und überwiegend eine Werbung z. B. für eine Person, Organisation oder Produkt darstellen (unabhängig davon, ob es sich um Werbung für kommerzielle, politische, wissenschaftliche oder ideelle Ziele handelt) und keine enzyklopädisch verwertbaren Inhalte enthalten.
- Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität: Wenn eindeutige Anzeichen für eine Urheberrechtsverletzung vorliegen und der Text nur mit unverhältnismäßigem Aufwand eine enzyklopädische Qualität erreichen könnte – in diesem Fall bitte keine {{URV}}-Meldung machen, um das Support-Team zu entlasten.
Metabegründungen
- Redundanz: Artikel, deren Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist, aber nur, wenn das Lemma nicht als Weiterleitung erhaltenswert ist.
- Wiedergänger: Eine wieder eingestellte Kopie eines Artikels, der nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurde. Sofern die Löschung infolge mangelnder Relevanz erfolgte, können auch inhaltlich vom ursprünglichen Text abweichende Artikel als Wiedergänger schnellgelöscht werden. Der darüber entscheidende Admin prüft in diesem Fall, ob die Relevanz durch neue, bislang nicht bekannte Tatsachen im neuen Artikel dargestellt wird oder ob sich die Auslegung der Relevanzfrage in der Zwischenzeit geändert hat. Im Zweifelsfall sollte stets ein regulärer Löschantrag gestellt werden. Ein solcher Zweifelsfall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Artikel nach seiner erneuten Wiedereinstellung mehrere Monate oder Jahre im Artikelnamensraum stand, ohne aufzufallen.
Diskussionsseiten zu Artikeln
- Diskussionsseiten, die ausschließlich regelwidrige Diskussionsbeiträge enthalten.
- Ist damit zu rechnen, dass das Thema wiederholt Diskussionsbeiträge fördert, die nicht den Regeln entsprechen, kann man vorbeugend die Vorlage:Diskussionsseite einfügen.
- Ist der zur Diskussionsseite gehörende Artikel nicht vorhanden (oder bereits vor der Erstellung geschützt), sollte auch die Diskussionsseite vor der Erstellung geschützt werden.
- War der Abschnitt über die defekten Weblinks der einzige Inhalt einer Diskussionsseite, so soll diese (gemäß Meinungsbild) nach Stellen eines Schnelllöschantrags durch einen Administrator komplett gelöscht werden (Ausnahme: Es existiert eine Archivseite mit abgeschlossenen Diskussionen). Siehe Wikipedia:Defekte Weblinks/Botmeldung#Leere Diskussionsseite.
Benutzernamensraum
- Auf Wunsch des Benutzers, in dessen Benutzernamensraum sich die Seite befindet (auch zum Beispiel, wenn die Seite von einem anderen Benutzer angelegt worden ist).
- Ausnahme: Benutzerdiskussionsseiten werden nicht gelöscht, auch wenn der betreffende Benutzer dies wünscht!
- Diskussionsseiten von IP-Benutzern dynamischer IPs, die von diesen nicht mehr benötigt werden. Der IP-Benutzer kann durch einfügen der Vorlage {{Bitte behalten}} anzeigen, dass er die Diskussionsseite noch benötigt.
- Benutzerseiten oder -unterseiten, die gegen die Regeln für Benutzerseiten verstoßen.
Dateilöschungen
- Eine Datei (Bilder, Audio- oder Videofiles), die eine „genaue Kopie“ (Duplikat) – bitte höhere Auflösung bevorzugen – einer anderen ist. Jedoch vorher sicherstellen, dass kein Artikel die zu löschende Datei benutzt und die Dateiverwendungen ersetzen!
- Eine Datei, die es inzwischen in besserer Qualität gibt (beispielsweise ein Logo im JPG-Format, das jetzt ein PNG oder SVG ist). Im Schnelllöschantrag bitte immer einen Link auf die bessere Datei hinzufügen, um eine zügige Abarbeitung zu erleichtern.
- Jedoch: Das Vorhandensein einer SVG-Datei ist nicht generell ein Schnelllöschgrund für vorhandene Pixel-formatige (.png, .jpg) Kopien. Hinsichtlich Qualität, Nutzung und möglichen Fehldarstellungen sollten Einzelfallentscheidungen vorgenommen werden. Gestalterisch sehr einfache Duplikate, so zum Beispiel reine Textlogos sowie falsche oder fehlerhafte Grafiken und Logos, können in der Regel problemlos gelöscht werden. Bei Umwandlung einer Pixelgrafik in ein SVG sind die relevanten Informationen der Pixel-Vorlage in die Vektordateienbeschreibung zu übernehmen.
- Ein Bild, das eindeutige Anzeichen einer Urheberrechtsverletzung aufweist und bei dem keine Freigabe zu erwarten ist.
- Eine Datei, die seit über 2 Wochen in der Dateiüberprüfung (DÜP) steht, ohne dass die erforderlichen Informationen nachgetragen wurden. Ein entsprechend begründeter SLA wird von einem Mitarbeiter der DÜP gestellt.
- Eine Datei, von der anzunehmen ist, dass sie keinem enzyklopädischen Zweck dienen könnte und nicht verwendet wird. (Beispiele sind: Logos von offensichtlich irrelevanten Bands oder Unternehmen und Grafiken in offensichtlich zu schlechter Qualität, bei denen die Nutzung ausgeschlossen ist).
Sonstige Löschgründe
- Unerwünschte Weiterleitungen: Vor allem für seltene Falschschreibungen, Kategorienweiterleitungen, Diskussionsseiten und Weiterleitungen vom Artikelnamensraum in den redaktionellen Bereich (siehe Hilfe:Namensräume #Regeln). Man sollte überprüfen, dass keine Links aus dem Artikelnamensraum auf die zu löschende Weiterleitung zeigen und keine für einen bestehenden Artikel relevante Versionsgeschichte existiert. Es ist jedoch nicht immer sinnvoll, Verlinkungen auf Weiterleitungen aufzulösen.
- Namensänderungen: Falls sich der Name eines Artikels aus irgendeinem Grund geändert hatte und eine Weiterleitung auf den neuen Namen die Verschiebung blockiert.
- Weiterleitungsseiten, welche durch Verschiebung eines vorbereiteten Artikels (z.B. nach Entwurf/Übersetzung im Benutzernamensraum) ersetzt werden sollen.
Neuautorenbeiträge
Bitte darauf achten, ob es sich bei dem Artikelersteller um einen erst kürzlich angemeldeten neuen Benutzer handelt. Da diese oftmals die Regeln und Vorgaben der Wikipedia noch nicht kennen, ist es sinnvoll, sie auf ihrer Benutzerdiskussionsseite freundlich über die beabsichtigte Löschung zu informieren – außer bei offensichtlichem Unfug – und eine kurze Begründung zu geben. Neue Autoren reagieren oftmals mit Unverständnis, wenn man ihre Neuanlagen löscht, und versuchen diese aus Unwissenheit manchmal erneut einzustellen. Nach einer erfolgten Schnelllöschung ist aus ihrer Sicht „ihr“ Artikel einfach weg. Ein erklärender Hinweis und eine freundliche Begrüßung bei Wikipedia tragen zum besseren Verständnis bei.
Kein Fall für eine Schnelllöschung
Artikel
- Wörterbucheinträge: Für Wörterbucheinträge gibt es das Wiktionary. Wörterbucheinträge sollten normal auf den Löschkandidaten gelistet werden, damit diejenigen, die ein Interesse daran haben, sie ins Wiktionary retten oder durch Erweiterung einen vollwertigen Enzyklopädieartikel daraus herstellen können.
- Einseitige Sichtweise oder Schleichwerbung: Dies sind keine Fälle für Schnelllöschungen, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte.
- Schlecht geschriebene Artikel:
- Formalien (siehe Wie schreibe ich gute Artikel)
- schlechtes Deutsch (Ausnahme: sinnentstellte Maschinenübersetzungen)
- für Laien unverständlich: Versuche die verwendeten Fachbegriffe mit Artikeln zu verknüpfen, in denen sie erläutert werden, bitte andere Benutzer, die sich in dem Fachgebiet auskennen, einen Blick auf den Artikel zu werfen (Ansprechpartner finden sich auf Die Wikipedianer/nach Wissensgebieten oder bei einem entsprechenden Portal), oder versieh den Artikel mit dem Bewertungsbaustein „{{unverständlich}}“.
- Quellenlose neue Artikel: Falls eine Löschung in Betracht gezogen wird, sollte ein normaler Löschantrag gestellt werden.
- Unfertige Artikel: Unerfahrene Autoren speichern einen Artikel manchmal schon ab, während sie noch daran arbeiten und wesentliche Informationen fehlen. Könnte das Thema Potential haben, sollte erst einige Zeit gewartet werden, ob der Artikel noch ergänzt wird, bevor ein Löschantrag gestellt wird.
Artikeldiskussionsseiten
Diskussionsseiten von Artikeln sollen nicht gelöscht, sondern gegebenenfalls archiviert werden. Unter bestimmten Umständen ist jedoch die Löschung einzelner Passagen oder die Leerung der Seite sinnvoll, siehe Aufräumen von Diskussionsseiten. Ausgenommen hiervon sind Artikeldiskussionsseiten, die ausschließlich erledigte Bot-Hinweise enthalten (Bitte Versionsgeschichte prüfen).
Benutzerdiskussionsseiten
Benutzerdiskussionsseiten werden selbst auf Wunsch des Benutzers nicht gelöscht, damit der Diskussionsverlauf zwischen Benutzern nachvollziehbar bleibt. Auch Diskussionsarchive, die durch Verschieben angelegt wurden, werden nicht gelöscht, damit die Versionshistorie erhalten bleibt.
Dateien
Dateien sollen grundsätzlich über die Dateiüberprüfung abgearbeitet werden, sofern keines der oben genannten Schnelllöschkriterien erfüllt ist. Wie man Dateien nach Wikimedia Commons verschiebt, wird unter Umzug von Dateien nach Commons beschrieben.
Weiterleitungen
Weiterleitungen sind in vielen Fällen ausdrücklich erwünscht, siehe Wann sind Weiterleitungen sinnvoll? Auf umstrittene Weiterleitungen, die nicht eindeutig abgelehnt werden, und solche mit möglicherweise relevanter Versionsgeschichte sind normale Löschanträge zu stellen.
Vorgehensweise
Antrag stellen
Vor einem Schnelllöschantrag:
- Prüfe in der Versionsgeschichte, ob es sich um einen Fall von Vandalismus handelt, bei dem bestehender, guter Inhalt überschrieben wurde, oder ob gerade ein Artikel nachimportiert wurde, bei dem eine deutsche Übersetzung in der Versionsgeschichte vorliegt. In so einem Fall die neueste deutschsprachige Version wiederherstellen.
- Prüfe die Diskussionsseite auf Hinweise, die dem Schnelllöschkriterium entgegenstehen.
- Falls Teile des Artikeltextes in andere Artikel übernommen wurden, überlege, ob das Lemma als Weiterleitung sinnvoll wäre. Bitte einen Administrator ggf. um eine Zusammenführung der Versionsgeschichten.
- Falls es sich um eine Kategorie handelt: Sorge vor dem Antrag dafür, dass sie leer ist, also weder Unterkategorien noch Artikel enthält.
- Falls es sich um eine Weiterleitung handelt: Prüfe, ob diese noch verlinkt ist und korrigiere die Links im ANR. Wenn Du den Artikel eines Neuautors verschoben hast, weise ihn auf die Verschiebung hin.
- Falls du eine Datei wegen einer Dublette oder wegen einer Ersatz-SVG-Datei zur Löschung vorschlägst, verlinke bitte die jeweils betreffende andere Datei.
Für einen Schnelllöschantrag fügst du im Quelltext-Editor („Quelltext bearbeiten“, nicht „Bearbeiten“) Folgendes am Beginn des Artikels ein, und zwar ohne die Seite auszuleeren:
{{Löschen|1=Begründung --~~~~}}
oder
{{delete|1=Begründung --~~~~}}
oder
{{sla|1=Begründung --~~~~}}
Gerade bei Weiterleitungen muss der Antrag ganz am Anfang des Quelltextes und noch vor dem Weiterleitungsbefehl (#WEITERLEITUNG [[Weiterleitungsziel]]
) stehen, da der löschende Administrator ansonsten beim Aufruf der Weiterleitung nicht bei dieser landet, sondern beim Weiterleitungsziel. Wenn er dann nicht aufpasst, löscht er eventuell aus Versehen das Ziel und nicht die Weiterleitung. Der Schnelllöschantrag vor dem Weiterleitungsbefehl setzt diesen außer Kraft und verhindert so das automatische Weiterleiten.
Die kurze Begründung, die den Schnelllöschantrag erklärt (beispielsweise Überflüssig durch Artikelverschiebung), erleichtert dem Administrator die Arbeit. Nur absolut eindeutige Fälle, die keine tiefere Einarbeitung erfordern, werden schnellgelöscht, achte daher darauf, dass besondere Umstände nachvollziehbar erläutert sind (z. B.: Artikel entlinkt, verbleibende Rotlinks sind erwünscht, weil …). In jedem Fall ist der Antrag zu signieren.
Mittels ----
(vier Bindestriche) zu Beginn einer folgenden Zeile lässt sich der Antrag mit einer durchgezogenen Linie vom Artikeltext trennen. Insbesondere bei Einsprüchen und darauffolgenden Kurzdiskussionen empfiehlt es sich zur besseren Übersicht, eine solche Trennlinie einzufügen.
Die betroffene Seite bitte nicht bei den Löschkandidaten eintragen. Der Textbaustein trägt den Artikel automatisch in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen ein. Die vier Tilden (~~~~
) im Schnelllöschtextbaustein generieren automatisch die Unterschrift des Antragstellers. Zur Erleichterung der Kontrolle bitte den Text der zur Schnelllöschung beantragten Seite nicht entfernen; auch nicht bei Weiterleitungen, der Weiterleitungsbefehl muss drin bleiben, damit das Weiterleitungsziel erkennbar bleibt.
Weiteres Vorgehen
Über die Schnelllöschung entscheidet ein Administrator. Einsprüche können unter den Antrag geschrieben werden. Ein Administrator muss die Schnelllöschbegründung und gegebenenfalls den Einspruch sorgfältig prüfen; zur Prüfung gehören auch Versionsgeschichte und Diskussionsseite. Sollte der Einspruch hinreichend begründet sein beziehungsweise die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, wird der Antrag in einen Löschantrag umgewandelt oder ganz abgelehnt. Andernfalls führt der Administrator die Löschung aus. Danach sind die Löschung und die Begründung für Nicht-Administratoren nur noch im Lösch-Logbuch einsehbar.
- Einspruch: Auch nach der Löschung ist ein Einspruch gegen die Schnelllöschung möglich; dieser ist zunächst auf der Diskussionsseite des löschenden Administrators zu vermerken. Erhebt ein Benutzer Einspruch gegen die Löschung, ist entweder der Artikel wiederherzustellen, mit Löschantrags-Baustein zu versehen und eine ordentliche Löschdiskussion durchzuführen, oder aber es ist vom Administrator eine entsprechende Begründung anzugeben, aus der ersichtlich wird, warum dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Im letztgenannten Fall kann ein Wiederherstellungswunsch auf der Löschprüfungsseite eingetragen werden.
- Seitenschutz: Zeigt sich, dass ein Lemma bereits mehrfach schnellgelöscht wurde und ein sinnvoller Artikel nicht zu erwarten ist, empfiehlt sich ein Seitenschutz des Titels gegen Neuanlage.
Umwandlung in Löschantrag
Ein SLA kann in einen regulären Löschantrag umgewandelt werden
- bei der administrativen Abarbeitung vor oder nach der Löschung
- weil die angegebenen SLA-Gründe nicht hinreichend für das beschleunigte Verfahren sind,
- weil ein Einspruch vorgetragen wurde;
- unter Benutzung des Kontos, mit dem der SLA gestellt wurde, noch vor der administrativen Abarbeitung, weil im Nachgang Zweifel aufkamen, ob das beschleunigte Verfahren anwendbar sei.
- SLA können unter Benutzung des Kontos, mit dem sie eingefügt wurden, jederzeit formlos durch vollständiges Entfernen aus dem Artikeltext zurückgenommen werden, ohne dass es dazu einer Begründung bedarf.
Dritte können dies nicht vornehmen, weil sie sonst den Löschantrag stellen würden und ihn begründen müssten.