Zone interdite
Als Zone interdite wird in Frankreich ein Teil der Besetzten Zone (Zone occupée), des im Zweiten Weltkrieg von den Deutschen besetzten Gebiets, bezeichnet.
Sie umfasst:[1]
- das Elsass, 1940 an das Deutsche Reich angeschlossen und mit dem Gau Baden zum Gau Baden-Elsass vereint
- das Département Moselle in Lothringen, zunächst als CdZ-Gebiet Lothringen faktisch wie Reichsgebiet behandelt, im Dezember 1940 dem Gau Westmark zugeordnet
- die Verbotene Zone mit dem nordfranzösischen Kohle- und Industrierevier, von der deutschen Kommandobehörde in Brüssel verwaltet
- die als deutsches Siedlungsgebiet vorgesehene Reservierte Zone (Zone réservée)
- die Küstensperrzone (Zone côtière interdite), einen 20 bis 30 Kilometer breiten, sich die gesamte französische Atlantikküste entlangziehenden Küstenstreifen am Ärmelkanal und der Biskaya
Vor dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Nordfrankreich im Mai 1940 waren mehrere Millionen Franzosen aus diesen Gebieten in Richtung Süden geflohen. Nach der französischen Kapitulation war ihnen die Rückkehr zunächst nicht erlaubt. Erst ab Mai 1941 wurden die Demarkationslinien zur Reservierten und der Verbotenen Zone allmählich durchlässiger, de jure blieb das Verbot aber noch bis zum 1. März 1943 bestehen.
Die Demarkationslinie zur für den Atlantikwall bedeutenden Küstenzone konnte erst nach der Befreiung durch die Alliierten wieder uneingeschränkt passiert werden.[Anm. 1]
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dunkerque (Dünkirchen) blieb sogar bis zum Kriegsende in deutscher Hand
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Vers une histoire de la « zone réservée » en France. In: endirect.univ-fcomte.fr. Abgerufen am 16. Februar 2023 (französisch).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Besatzungszonen bei gedenkorte-europa.eu, abgerufen am 14. Dezember 2023