Geschwisterehe
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Geschwisterehe (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Geschwisterehe | die Geschwisterehen |
Genitiv | der Geschwisterehe | der Geschwisterehen |
Dativ | der Geschwisterehe | den Geschwisterehen |
Akkusativ | die Geschwisterehe | die Geschwisterehen |
Worttrennung:
- Ge·schwis·ter·ehe, Plural: Ge·schwis·ter·ehen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʃvɪstɐˌʔeːə]
- Hörbeispiele: Geschwisterehe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Ehe zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geschwister und Ehe
Oberbegriffe:
- [1] Ehe
Beispiele:
- [1] „Die Ehe wird ab und zu zwischen Verwandten wie Cousin und Cousine geschlossen; die später von den Ptolemäerkönigen praktizierte berüchtigte Geschwisterehe kommt im Neuen Reich noch nicht vor.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Ehe zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern
- [1] Wikipedia-Artikel „Geschwisterehe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschwisterehe“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Geschwisterehe“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschwisterehe“
Quellen:
- ↑ Carsten Peust: Hieroglyphisch – Wort für Wort. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 1997, ISBN 3-89416-317-8, Seite 121.