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Staatsdienst

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Staatsdienst (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Staatsdienst die Staatsdienste
Genitiv des Staatsdienstes
des Staatsdiensts
der Staatsdienste
Dativ dem Staatsdienst
dem Staatsdienste
den Staatsdiensten
Akkusativ den Staatsdienst die Staatsdienste

Worttrennung:

Staats·dienst, Plural: Staats·diens·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sˌdiːnst]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatsdienst (Info)

Bedeutungen:

[1] berufliche Tätigkeit bei einer Institution des Staates

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Staat, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Dienst

Synonyme:

[1] öffentlicher Dienst

Oberbegriffe:

[1] Dienst

Unterbegriffe:

[1] Militärdienst, Polizeidienst, Verwaltungsdienst, Zolldienst

Beispiele:

[1] „Ähnliche Berichte schickten US-Diplomaten aus Marokko, wo Dutzende Hochschulabsolventen campieren, um in den Staatsdienst übernommen zu werden…“[1]
[1] „Statt im Staatsdienst fanden sie sich in Staatsgefängnissen oder in Strafkolonien wieder.“[2]
[1] „Es lag klar zu Tage, dass für den alten Grafen eine Stellung im Staatsdienst allein noch Rettung bedeuten konnte; so fuhr er nach Petersburg, um sich eine Stellung zu suchen und, wie er selbst sagte, den jungen Mädchen zum letzten Mal Gelegenheit zum Amüsement zu geben .“[3]

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Staatsdienst
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsdienst
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsdienst
[1] The Free Dictionary „Staatsdienst
[1] Duden online „Staatsdienst
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatsdienst

Quellen:

  1. Clemens Höges, Bernhard Zand, Helene Zuber: Auf dem Vulkan. In: DER SPIEGEL 4, 2001, Seite 84-87, Zitat Seite 87.
  2. E. W. Heine: Kaiser Wilhelms Wal. Geschichten aus der Weltgeschichte. C. Bertelsmann Verlag, München 2013, ISBN 978-3-570-10148-3, Seite 123.
  3. Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 577. Russische Urfassung 1867.