Sprachkurse können unter den gleichen Bedingungen wie andere Seminare von Gasthörer:innen besucht werden: Für die Teilnahme ist eine Rücksprache mit den Dozent:innen erforderlich. Bei hoher Auslastung eines Kurses haben die regulär Studierenden Vorrang und die Dozent:innen können Gasthörenden die Teilnahme verweigern.
Da die Sprachkurse meist eine sehr begrenzte Platzzahl haben und in vielen Studiengängen zum Pflichtprogramm der Studierenden gehören, kann es hier gehäuft vorkommen, dass eine Teilnahme als Gasthörer:in nicht möglich ist.
Zusätzliche Ausnahmen: Berlitz®-Sprachkurse und Veranstaltungen des Lehrbereichs "Deutsch als Fremdsprache" sind nicht für Gasthörende geöffnet.