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Veranstaltungsbelegung und Prüfungsanmeldung

Damit Sie einen Platz in einer Lehrveranstaltung bekommen, müssen Sie über KLIPS einen Platz zugewiesen bekommen. Die Belegung von Veranstaltungen und die Zuteilung geschieht in KLIPS – sollten Sie hierbei technische Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den KLIPS-support: https://klips2-support.uni-koeln.de/

Ausnahme: In Ihrem allerersten Semester belegen Sie Ihre Veranstaltungen nicht über KLIPS (denn die Belegungsfristen sind wahrscheinlich abgelaufen, bis Sie eingeschrieben sind). Für dieses Wintersemester suchen Sie nur die Zeiten und Orte (Ihrer Basismodule und des Kolloquiums) aus KLIPS heraus und gehen zu den Veranstaltungen. Die Lehrenden werden Sie dann „einklipsen“. Sollten Sie zu Beginn der Veranstaltungen verhindert sein, schreiben Sie bitte jeder Lehrperson eine E-Mail, dass Sie dennoch einen KLIPS-Platz benötigen. Sobald es in KLIPS (vgl. dessen „Belegphasen“) möglich ist, können Sie sich gerne über KLIPS bewerben, das erleichtert Allen die spätere Platzzuteilung; es ist aber im Regelfall nicht nötig, um in die Veranstaltung zu gelangen (Ausnahmen würden jeweils mitgeteilt).

Für die UzK-Veranstaltungen gilt: Damit ein Veranstaltungsbesuch nach dem Semester verbucht wird, müssen Sie einen KLIPS-Platz in der Veranstaltung haben und die zugehörige Studienleistung erfüllt haben. Die Lehrperson jeder Veranstaltung wird Ihnen sagen, was die jeweilige Studienleistung ist. Wenn Sie eine Veranstaltung doch nicht besuchen, melden Sie bitte wieder Ihren KLIPS-Platz ab.

Für die TH-Veranstaltungen gilt: Wenn Sie nach den KLIPS-Belegungsphasen von einer Lehrperson in ihre Veranstaltung aufgenommen werden, ist es nicht nötig, dass Sie einen „Fixplatz“ in KLIPS haben – wichtig ist, was die Lehrperson am Ende übermittelt, wer eine Studienleistung verbucht bekommt. Diese Meldung wird verbucht, egal, ob Sie in KLIPS einen „Fixplatz“ hatten, oder nur „Belegwunsch“.

Genauer: In diesem Fall ist KLIPS ein bisschen wie eine Einbahnstraße: Sie bewerben sich über KLIPS für die TH-Veranstaltung und mit Fixplatz kommen Sie auf jeden Fall in die Veranstaltung rein (und landen z.B. automatisch im TH-ILIAS). Wenn Sie aber direkt über die Lehrperson in die Veranstaltung (und in den TH-ILIAS) kommen, dann müssen Sie keinen Fixplatz bei KLIPS haben um die Veranstaltung später verbucht zu bekommen (siehe oben: nur bei den UzK-Veranstaltungen ist der Fixplatz wichtig (außer die Lehrperson sagt Ihnen anderes).

Für die HfMT-Veranstaltungen gilt dasselbe wie für die TH-Veranstaltungen.

Die Basis- und die Aufbaumodule bestehen jeweils aus zwei Veranstaltungen und einer Modulprüfung. Prüfpersonen für die Modulprüfung sind die Lehrpersonen aus dem jeweiligen Modul. Im Modulhandbuch und der Prüfungsordnung finden Sie die prinzipielle Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit, Vortrag mit Ausarbeitung, etc.), aber fragen Sie die konkrete Prüfperson, was die Anforderungen für die Modulprüfung sind. Sie haben pro Modul also meistens mindestens zwei Prüfpersonen zur Auswahl. Sie können auch weitere Prüfpersonen fragen, ob diese bereit sind, Ihre Modulprüfung entgegen zu nehmen, wenn Sie jedoch nicht in der Lehrveranstaltung dieser Prüfperson waren, ist die Prüfperson nicht verpflichtet, Sie anzunehmen.

Die Anmeldung zu einer Prüfung geschieht über KLIPS (technische Fragen bitte an den KLIPS-Support, siehe oben). Dort sind Zeiträume programmiert für die Anmeldung und wie lange man sich unbeschadet ohne Grund abmelden kann. Sollte die Frist für die Abmeldung verstrichen sein kann der Abgabetermin nur durch eine offizielle Krankmeldung verschoben werden.

 

Eine Prüfung eine gewisse Zeit nach Veranstaltungsbesuch absolvieren:

Wenn Sie eine Prüfung nicht direkt im Anschluss an eine Lehrveranstaltung absolvieren möchten, sondern später entscheiden, dass Sie doch gerne als Prüfperson eine Lehrperson hätten, bei der Sie vor einer gewissen Zeit in einer Lehrveranstaltung waren – fragen Sie die Lehrperson, ob Sie Ihnen noch die Modulprüfung abnimmt. Die meisten Prüfpersonen werden dazu bereit sein, im Einzelfall haben Sie Pech, weil vielleicht eine Person mittlerweile die Hochschule verlassen hat.

Bei Einigung müssen Sie sich in KLIPS zur Prüfung anmelden, sollte keine Prüfung für diese Prüfperson in KLIPS angelegt sein, wenden Sie sich an das Prüfungsamt – die Prüfung wird dann in KLIPS erstellt.

Besonderheit: Klausur im BM I

Für die Klausur im BM I gibt es immer zum Ende des Wintersemesters und zum Ende des Sommersemesters zwei Termine. Diese Termine beziehen sich auf die Vorlesungsinhalte des gelaufenen Wintersemesters. Für die Verbuchung ist es möglich, die Veranstaltungen in einem Wintersemester zu besuchen und erst ein Jahr später die Klausur zu absolvieren, jedoch werden sich die Klausurinhalte ‚ein Jahr später‘ auch auf die Veranstaltungen ‚ein Jahr später‘ beziehen und es läge in Ihrer Verantwortung, sich hier über die Inhalte zu informieren.

Besonderheit: Modulprüfung im Ergänzungsmodul

Im Ergänzungsmodul ist die unbenotete Prüfungsleistung die Abgabe von drei Portfolios – nach dem Besuch je eines Kolloquiums wird ein dazugehöriges Portfolio abgegeben. Die Aufgabe für ein Portfolio wird zu Semesterende im jeweiligen Kolloquium gestellt, sodass ein Portfolio 1, Portfolio 2 und Portfolio 3 entsteht. Da die Prüfungsleistung erst vollständig ist, wenn alle drei Portfolios vollständig sind, meldet man sich für ein einzelnes Portfolio nicht in KLIPS bei einer Prüfung an. Erst wenn auch das letzte Portfolio abgegeben werden soll und die Prüfungsleistung „3 Portfolios“ verbucht werden soll, muss man sich in KLIPS bei der Prüfung für das Ergänzungsmodul anmelden und zum 15.3. (bzw. 15.9.) müssen dann alle drei Portfolios vorliegen. (Abgabe immer an die Lehrenden des Kolloquiums – die Abgabe wird intern dem Prüfungsamt übermittelt.)

Daraus ergibt sich, dass es für Portfolio 1 und Portfolio 2 keine Prüfungsanmeldung in KLIPS und kein verbindliches Abgabedatum gibt, doch die Lehrenden bitten trotzdem um Abgabe bis 15.3. bzw. 15.9. und es empfiehlt sich sehr, diese Abgabe zeitnah zu erledigen und die Portfolios nicht aufzuschieben.

Besonderheit: Anmeldung der Modulprüfung im SMII – Studienprojekt II

Die Modulprüfung im SM II – Studienprojekt II melden Sie ausschließlich über dieses Formular beim Prüfungsamt Master Gender & Queer Studies an. Für die Anmeldung müssen Sie die Unterschrift einer Betreuungsperson einholen, dass diese bereit ist, als Prüfperson für Ihr Studienprojekt II zu fungieren. Als Prüfpersonen für das Studienprojekt kommen alle Lehrenden der Universität zu Köln, der Technischen Hochschule Köln, sowie der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit mindestens einem Masterabschluss/Diplom (oder vergleichbarem Abschluss) in Betracht. Es kommen auch ehemalige Lehrkräfte in Betracht, sofern die Lehrtätigkeit nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt und bekannt ist oder nachgewiesen werden kann.

Diese Anmeldung ist in jedem Semester möglich. Im WiSe muss die Anmeldung (Eingang beim Prüfungsamt) bis spätestens 1.2. erfolgen, Abgabefrist für den Projektbericht ist dann 15.3.; im SoSe muss die Anmeldung (Eingang beim Prüfungsamt) bis 1.8. erfolgen, Abgabefrist für den Projektbericht ist dann 15.9. Nach Ihrer Anmeldung über das Formular erstellt das Prüfungsamt eine Prüfung in KLIPS – von dieser können Sie sich selbstständig unbeschadet bis zum 1.3. bzw. 1.9. abmelden. Danach ist eine Verlängerung der Abgabefrist nur mit offizieller Krankmeldung möglich. Die vorliegende Betreuungserklärung der Prüfperson gilt bis zu dem Datum, das die Prüfperson unten einträgt.

Besonderheit: Verbuchung des Masterarbeitskolloquiums

Im Masterarbeitskolloquium ist als Leistung ein Exposé für die Masterarbeit zu erstellen. Die Lehrenden des Masterarbeitskolloquiums im SoSe nehmen dieses Exposé zum 15.9. per E-Mail (an beide Lehrenden) entgegen. Eine verspätete Abgabe ist noch im folgenden WiSe ohne Anmeldung bis zum 15.3. an dieselben Lehrenden möglich. Erst nach Besuch des Kolloquiums UND Abgabe des Exposés wird das Masterarbeitskolloquium als erfolgreich teilgenommen in KLIPS verbucht.
Eine spätere Abgabe als im WiSe ist dann erst bei den ggf. neuen Lehrenden des neuen Masterarbeitskolloquiums im nachfolgenden SoSe möglich, dann muss aber mit diesen neuen Lehrenden das Exposé abgesprochen werden. Abgabe dann wieder bis zum 15.9. per E-Mail an beide Lehrenden.

Besonderheit: Anmeldung der Masterarbeit

Die Masterarbeit melden Sie nicht in KLIPS, sondern beim Prüfungsamt Master Gender & Queer Studies an.

Sollten Sie Vorschläge für die Begutachtung haben, holen Sie bitte die Unterschriften auf diesem Formular von den Gutachtenden vor der Anmeldung ein (=Beantragung dieser Personen als Gutachtende). Sollten Sie keinen Themenvorschlag, sowie Vorschläge zur Erst- und Zweitbegutachtung angeben, wird Ihnen ein Thema sowie die Betreuung durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses vorgegeben.Als Begutachtende kommen alle Lehrpersonen der Universität zu Köln, der Technischen Hochschule Köln, sowie der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit mindestens Masterabschluss/Diplom (oder vergleichbarem Abschluss) in Betracht.

Seit 2023 muss es nicht mehr beantragt werden, wenn die Masterarbeit in Englisch geschrieben wird, aber selbstverständlich sprechen Sie das mit der Betreuung ab. Das Verfassen der Masterarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch muss beantragt und gestattet werden (vgl. MAGQS PO §21 Abs. 6).

Wenn Sie Ihre Masterarbeit für den Master Gender & Queer Studies in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfassen wollen, dann holen Sie sich zunächst die unterschriebene Zustimmung der Prüfenden und beantragen dann die Gestattung durch die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses über das Prüfungsamt. Konkret geht das so: Setzen Sie ein Schreiben mit Ihrem Briefkopf auf:

  • Adressat*in ist d* Vorsitzende des Prüfungsausschusses (aktuell Prof. Eva Sänger)
  • hiermit beantrage ich meine Masterarbeit mit dem Titel XYZ nach § 21, Absatz 6 der Prüfungsordnung MAGQS auf [z.B. Spanisch] schreiben zu dürfen
  • die beiden Prüfenden ABC und DEF sind damit einverstanden, die Masterarbeit auf [z.B. Spanisch] zu lesen und zu begutachten (siehe unten)
  • Gruß, Datum, Unterschrift
  • Im unteren Abschnitt lassen Sie sich vor dem Versenden des Schreibens die Unterschriften der Prüfenden geben: Hiermit bestägen wir, ABC und DEF, dass wir die Masterarbeit von GHI auf [z.B. Spanisch] lesen und begutachten werden. Datum, Ort, Unterschrift.

Dieses Schreiben mit allen drei Unterschriften (Ihrer und der der Prüfenden) senden Sie an das Prüfungsamt des MAGQS, an Gabriele Braam. Die Stattgabe erhalten Sie vom Prüfungsamt.

Beachten Sie insgesamt die Prüfungsordnung des MGQS, vor allem § 21.

Wie kann eine externe Prüfperson für die Abnahme der Abschlussarbeit beantragt werden? 

Prinzipiell müssen die Prüfpersonen an einer der drei MAGQS beteiligten Hochschulen (Universität zu Köln, Technische Hochschule Köln, Hochschule für Musik und Tanz Köln) beschäftigt sein (also keine Lehrbeauftragten) und mindestens einen Dr.-Grad aufweisen.
Es ist aber auch möglich, auf begründeten Antrag, andere als die in der „Liste der Prüfungsberechtigten für die Abnahme einer Abschlussarbeit im Master Gender & Queer Studies“ angegebenen Personen als Prüfperson auszuwählen. Die aktuelle Liste finden Sie hier.

Für die Wahl von Betreuungen für ihre Masterarbeit prüfen Sie zunächst die "Liste der Prüfungsberechtigten für die Abnahme einer Abschlussarbeit im Master Gender & Queer Studies". In Ausnahmefällen können Sie hier nun einen Antrag stellen, dass eine Person, die bisher nicht auf der Liste der Prüfungsberechtigten aufgeführt ist, als Prüfperson für Ihre Masterarbeit fungieren kann. Dieser Antrag ist zu begründen (hat die Person beispielsweise eine außergewöhnliche Expertise, die an den drei beteiligten Hochschulen des MAGQS nicht zu finden ist oder wollen Sie beispielsweise Ihre Masterarbeit während Ihres Auslandaufenthaltes an einer anderen Hochschule schreiben? Im letzteren Fall muss die zweite Prüfperson von den drei MAGQS-Hochschulen stammen. 

Legen Sie diese Beantragung auch der neuen Prüfperson vor, damit diese weiß, was Sie beantragen – eine Unterschrift der neuen Prüfperson ist jedoch erst auf der Anmeldung der Masterarbeit nötig. Reichen Sie das vorliegende Formular ausgefüllt und unterschrieben (bevorzugt per E-Mail) beim Prüfungsamt des Masters Gender & Queer Studies ein: [email protected] (Gronewaldstr. 2, Brieffach 56, 50931 Köln). Sie erhalten so bald wie möglich Antwort vom Prüfungsamt, im Falle einer Genehmigung können Sie anschließend Ihre Masterarbeit anmelden.

Wann kann die Einschreibung nach der Masterarbeit enden (falls keine anderen Leistungen ebenfalls noch offen sind)?

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit müssen Sie als Studierende*r eingeschrieben sein, denn damit erbringen Sie eine Prüfungsleistung die nur gezählt werden kann, wenn Sie eingeschrieben sind.
Beispiel: Ihre Masterarbeit gilt am 23.4. als angemeldet und Sie haben Abgabefrist bis 8.10. Da am 1.10. das WiSe beginnt, müssen Sie im WiSe eingeschrieben sein, wenn Sie nach dem 30.9. abgeben. Wenn Sie z.B. am 28.9. abgeben, müssen Sie sich für das WiSe nicht mehr reimmatrikulieren. (Dass die Bewertungen der Prüfpersonen ggf. bis ins nächste Semester dauern ist irrelevant - als Datum der Prüfungsleistung zählt das Abgabedatum.)

Bedenken Sie, dass Sie - wenn Sie während der Korrekturzeit nicht mehr immatrikuliert sind - im Falle des Durchfallens Probleme mit dem Studierendensekretariat und einer verspäteten Rückmeldung haben werden. (Näheres beim Stud.sek.: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/index_ger.html) Außerdem endet mit Immatrikulation auch der Zugriff auf KLIPS.