Sie sehen hier das Bauproduktengesetz in der bis 30.6.2013 geltenden Fassung. Seit dem 1.7.2013 gelten die EU-Bauproduktenverordnung und - als Ausf�hrungsgesetz - das neue Bauproduktengesetz vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2449).

Bauproduktengesetz

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Außer Kraft
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� 12
CE-Kennzeichnung

(1) 1Das Konformit�tszeichen nach diesem Gesetz ist die CE-Kennzeichnung. 2Sofern dies nicht anders m�glich ist, darf die CE-Kennzeichnung auch ausschlie�lich auf dem Lieferschein angebracht werden.

(2) 1Zur CE-Kennzeichnung sind folgende Angaben zu machen:

1. Name und Kennzeichen des Herstellers oder seines Vertreters,
2. Angaben zu den Produktmerkmalen nach den bekanntgemachten harmonisierten oder anerkannten Normen oder europ�ischen technischen Zulassungen,
3. die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde,
4. Nummer des Konformit�tszertifikats.

2 6 Abs. 1 Satz 2 und � 8 Abs. 6 Satz 4 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung nach Absatz 1 tr�gt, hat die widerlegbare Vermutung f�r sich, da� es im Sinne des � 5 brauchbar ist und da� die Konformit�t nach � 8 nachgewiesen worden ist.

(4) 1Unterfallen Bauprodukte dem Anwendungsbereich anderer Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung nach diesem Gesetz auch die Konformit�t der Bauprodukte mit den Bestimmungen der anderen Rechtsvorschriften best�tigt. 2Steht dem Hersteller nach einer oder mehreren dieser Rechtsvorschriften w�hrend einer �bergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelungen frei, so wird durch die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformit�t mit den Regelungen der vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften angezeigt. 3In diesem Fall m�ssen in den Unterlagen, Hinweisen oder Anleitungen, die den Bauprodukten beiliegen, die Nummern der Rechtsakte der Europ�ischen Gemeinschaften, die den vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften zugrunde liegen, entsprechend ihrer Ver�ffentlichung im Amtsblatt der Europ�ischen Gemeinschaften aufgef�hrt sein.

Fassung aufgrund des Gesetzes �ber die Neuordnung des Ger�te- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 (BGBl. I S. 2178), in Kraft getreten am 01.12.2011 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.12.2011Gesetz �ber die Neuordnung des Ger�te- und Produktsicherheitsrechts08.11.2011BGBl. I S. 2178

Rechtsprechung zu � 12 BauPG

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