(1) 1Das Konformit�tszeichen nach diesem Gesetz ist die CE-Kennzeichnung. 2Sofern dies nicht anders m�glich ist, darf die CE-Kennzeichnung auch ausschlie�lich auf dem Lieferschein angebracht werden.
(2) 1Zur CE-Kennzeichnung sind folgende Angaben zu machen:
2� 6 Abs. 1 Satz 2 und � 8 Abs. 6 Satz 4 sind entsprechend anzuwenden.
(3) Ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung nach Absatz 1 tr�gt, hat die widerlegbare Vermutung f�r sich, da� es im Sinne des � 5 brauchbar ist und da� die Konformit�t nach � 8 nachgewiesen worden ist.
(4) 1Unterfallen Bauprodukte dem Anwendungsbereich anderer Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung nach diesem Gesetz auch die Konformit�t der Bauprodukte mit den Bestimmungen der anderen Rechtsvorschriften best�tigt. 2Steht dem Hersteller nach einer oder mehreren dieser Rechtsvorschriften w�hrend einer �bergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelungen frei, so wird durch die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformit�t mit den Regelungen der vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften angezeigt. 3In diesem Fall m�ssen in den Unterlagen, Hinweisen oder Anleitungen, die den Bauprodukten beiliegen, die Nummern der Rechtsakte der Europ�ischen Gemeinschaften, die den vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften zugrunde liegen, entsprechend ihrer Ver�ffentlichung im Amtsblatt der Europ�ischen Gemeinschaften aufgef�hrt sein.
Fassung aufgrund des Gesetzes �ber die Neuordnung des Ger�te- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2011 | Gesetz �ber die Neuordnung des Ger�te- und Produktsicherheitsrechts | 08.11.2011 |
nachweisverfahren � 9Konformit�ts-
erkl�rung des Herstellers � 10Konformit�ts-
zertifikat � 11Pr�f-, �berwachungs-
und Zertifizierungs-
stellen � 12CE-Kennzeichnung � 13Markt�berwachung; Informations- und Meldepflichten � 14Bu�geldvorschriften � 15Rechtsverordnungen � 15aRechtsverordnungen zur Umsetzung von Rechtsakten der Europ�ischen Gemeinschaften � 16Technische Bewertungsstelle � 17Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle � 18Notifizierende Beh�rde und notifizierte Stellen � 19Antrag auf Notifizierung
Rechtsprechung zu � 12 BauPG
2 Entscheidungen zu � 12 BauPG in unserer Datenbank:
- VK Bund, 19.01.2009 - VK 3-182/08
Vergabeverfahren Bau
- VK Brandenburg, 24.01.2002 - 2 VK 114/01
Verh�ltnis GS-Pr�fzeichen - CE-Kennzeichnung
Querverweise
Auf � 12 BauPG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu � 12 BauPG:
- Ger�te- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Inverkehrbringen und Kennzeichnen von Produkten
- � 6 (CE-Kennzeichnung)