Gemeindeordnung

   2. Teil - Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (�� 23 - 76)   
   5. Abschnitt - Besondere Verwaltungsformen (�� 59 - 76)   
   4. Ortschaftsverfassung (�� 67 - 76)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ GemO (https://dejure.org/gesetze/GemO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ GemO
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__paste_bez__ __paste_norm__ Gemeindeordnung
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� 67
Einf�hrung der Ortschaftsverfassung

1In Gemeinden mit r�umlich getrennten Ortsteilen kann die Ortschaftsverfassung eingef�hrt werden. 2F�r die Ortschaftsverfassung gelten die �� 68 bis 73.

Rechtsprechung zu � 67 GemO

6 Entscheidungen zu � 67 GemO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf � 67 GemO verweisen folgende Vorschriften:

    Gemeindeordnung (GemO) 
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        Besondere Verwaltungsformen
          4. Ortschaftsverfassung
            72 (Anwendung von Rechtsvorschriften)

Redaktionelle Querverweise zu � 67 GemO:

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