Die Landeshauptstadt ist für diverse Stiftungen zuständig, deren Kapitalstock sich verringert. Geld aus einer Erbschaft soll künftige Ausschüttungen absichern.
21.11.2024 - 15:01 Uhr
Die Landhauptstadt erbt, und zwar einen hohen Betrag. Schon vor 22 Jahren hatte die Erblasserin in ihrem Testament geregelt, dass ihr Nachlass an die Stadtkasse gehen solle. Die Kommune wird daher nun zur Alleinerbin des Geldvermögens in Höhe von 580 000 Euro. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates hat die Summe am Mittwoch mit großem Dank angenommen – und die Verwendung gebilligt. Die Verstorbene hatte in ihrem Testament nicht geregelt, für welchen Zweck der Nachlass verwendet werden solle, daher hat die Verwaltung Vorschläge unterbreitet.