Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen, teilte das Gericht am Montag mit.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht hat festgestellt, dass es bei der AfD ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei gibt: Aus Äußerungen von Parteimitgliedern geht hervor, dass diese die Menschenwürde für Muslime und das Demokratieprinzip außer Kraft setzen möchten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Zudem zeigen diese Äußerungen, dass Mitglieder der AfD wiederholt gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates sowie demokratische Parteien agitieren."

Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten, offenbare dies einen offenen Richtungsstreit in der AfD, dessen Entwicklung laut Verwaltungsgericht weiter beobachtet werden muss.

Nachrichtendienstliche Mittel durfte der Verfassungsschutz in Bayern bei der Beobachtung der Bayern-AfD seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen. Eine Entscheidung über deren Zulässigkeit traf das Gericht am Montag nicht. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass der Verfassungsschutz solche Mittel bei der Beobachtung der AfD einsetze, sagte ein Gerichtssprecher. Daher könne sich der Landesverband auch nicht dagegen wehren.

"Wir lassen den Beschluss rechtlich prüfen und behalten uns weitere rechtliche Schritte vor", teilte der AfD-Landesverband nach Bekanntwerden der Entscheidung mit. Das Gericht habe sich für die Einstufung in Bayern" auf (überwiegend veraltete) Aussagen aus anderen Bundesländern bezogen", hieß es in einer Mitteilung.

Bei der Entscheidung im Oktober 2022 hatte das Gericht dem Landesamt auch vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben". Am Montag teilte das Verwaltungsgericht nun mit, das LfV dürfe die Öffentlichkeit zumindest über die Beobachtung auf Basis offen zugänglicher Informationen informieren.

Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern "lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen", teilte das Gericht mit. "Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien." Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbilden, seien sie "jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits".

Das bayerische Innenministerium hatte im September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet.

Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals aber bereits betont: "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist." Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.

Die Vorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die AfD in Bayern weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Sie nannte die AfD-Fraktion im Landtag "offen demokratieverachtend, gewaltverherrlichend, Hass und Hetze verbreitend" und sagte: "Die Partei positioniert sich weit außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land."

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